Amtssignatur/elektronische Signatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) verwendet für die auf elektronischem Wege amtlich signierten Dokumente folgende Darstellungen als Bildmarke:
Prüfung von (amts-)signierten elektronischen Schriftstücken
Ein (amts-)signiertes elektronisches Schriftstück kann unter http://www.signaturpruefung.gv.at auf seine Echtheit und Unversehrtheit geprüft werden.
Verifizierung des Ausdrucks von (amts-)signierten elektronischen Schriftstücken
Falls Sie den Ausdruck eines (amts-)signierten Dokuments verifizieren möchten, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Rückführung des Ausdruck von (amts-)signierten Dokumenten in das elektronische Dokument
Der (amts-)signierte Ausdruck kann unter dokumentpruefung.integrationsfonds.at mittels Eingabe der variable Teile des Dokuments geprüft und in das elektronische Dokument rückgeführt werden.
- Postalische Zusendung (Original oder Kopie als Anlage) an folgende Adresse oder persönliche Abgabe des Schreibens
Österreichischer Integrationsfonds
Schlachthausgasse 30
1030 Wien
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes per E-Mail an die Mail-Adresse der Einlaufstelle office(at)integrationsfonds.at oder direkt an die E-Mail-Adresse der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters, die dem Briefkopf entnommen werden kann