STARTPAKET „DEUTSCH & INTEGRATION“

Deutschkursabwicklung

Der Erwerb der deutschen Sprache ist der Schlüssel für eine gelungene Integration und stellt die unumgängliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich dar. Bildung und Teilhabe am österreichischen Arbeitsmarkt führen zur Selbsterhaltungsfähigkeit und stellen wesentliche Meilensteine gelungener Integration dar.  Das aktuelle Regierungsprogramm sieht ein bedarfsgerechtes und zielgruppenorientiertes Deutschkursangebot, den Ausbau staatlicher Integrationsangebote und -verpflichtungen sowie eine Stärkung der berufsspezifischen Sprachkurse vor. Durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) als zentrale Drehscheibe zur Abwicklung der Integrationsmaßnahmen werden Integrationsmaßnahmen des Bundes gebündelt. Gemäß Integrationsgesetz (IntG) BGBl. l Nr. 68/2017 idgF ist der ÖIF für die Abwicklung von Deutschkursen bis zum Niveau B1 für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Drittstaatsangehörige, die über ein Aufenthaltsrecht für Vertriebene gemäß § 62 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) verfügen, zuständig.

Durch die einheitliche Abwicklungsstruktur wird sichergestellt, dass qualitätsvolle Deutschkurse zur Alphabetisierung und den Sprachniveaus A1 bis max. C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten für die Zielgruppe zur Verfügung stehen. Gemäß § 68 Abs. 1 dritter Satz AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit an Deutschkursen teilnehmen.

Im Rahmen von „Startpaket Deutsch & Integration“, wurden nach bundesweiten Ausschreibungen von Fördermittel bereits in den Jahren 2016, 2017, 2019 und 2021 Deutschkursprojekte für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtige, in ganz Österreich ausgewählt und gefördert.

Startpaket Deutsch & Integration 2023

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt gemäß Integrationsgesetz Deutschkurse von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie ukrainische Vertriebene zur Verfügung. Um aufgrund der anhaltenden Nachfrage eine möglichst effiziente Bereitstellung von Kursplätzen für Deutschlernende sicher zu stellen, wurde mit 2023 die Beschaffung der ÖIF-Deutschkurse im Rahmen des „Startpaket Deutsch und Integration“ von Projektförderung auf Vergabe umgestellt. Das Vergabeverfahren nach Bundesvergabegesetz wurde von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) begleitet und ist seit Herbst 2022 abgeschlossen. Seit Jänner 2023 ist je Bundesland ein Auftragnehmer mit der Abwicklung der Deutschkurse beauftragt. Die Kurse finden bedarfsgerecht an mehreren Standorten im Bundesland, im Besonderen in der Landeshauptstadt sowie in Regionen mit hohem Bedarf statt.

Aufgrund des hohen Bedarfs in Wien, arbeitet der ÖIF in Wien mit 8 Auftragnehmern zusammen, die den Deutschkursbedarf abdecken. Eine Auflistung aller Auftragnehmer im Startpaket 2023 finden Sie im Downloadbereich.

Es gelten strenge Qualitätsstandards bei der Durchführung der Kurse, der Qualifikation von Personal sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Für die Durchführung der Deutschkurse stellt der ÖIF Curricula zur Verfügung, die neben Deutschunterricht auch die Vermittlung von Wertewissen und Orientierung in Österreich vorschreiben. Ab dem Sprachniveau A2 ist die Absolvierung einer ÖIF-Prüfung verpflichtend vorgesehen, um das Erreichen des Sprachniveaus zu überprüfen. Deutschkurse sowie ÖIF-Prüfungen sind für die Teilnehmer/innen kostenlos.

KONTAKT 

Startpaket
E-Mail: Startpaket(at)integrationsfonds.at

 

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