Partnerinstitute
Der Deutschkurs, für den eine Förderung im Rahmen der Individualförderung beantragt wird, muss von einem vom ÖIF gem. § 16b IntG zertifizierten Kursinstitut oder an einer österreichischen Fachhochschule bzw. Universität sowie nachgelagerte Tochtergesellschaften durchgeführt werden, mit dem der ÖIF eine Direktverrechnungsvereinbarung abgeschlossen hat. Folgend finden Sie eine Liste der Partnerinstitute in Ihrem Bundesland. Die Auflistung in alphabetischer Reihenfolge ist nicht abschließend zu verstehen und wird laufend ergänzt.
Es steht Ihnen natürlich frei, auch bei einem anderen Institut einen Deutschkurs zu besuchen, in diesem Fall müsste aber das Kursinstitut vorab mit dem ÖIF eine Direktverrechnungsvereinbarung schließen, andernfalls ist eine Förderung durch den ÖIF nicht möglich.
Bitte beachten Sie die aktuelle Förderrichtlinie. Diese finden Sie im Downloadbereich.
Hier finden Sie die Liste jener Partnerinstitute in Ihrem Bundesland, bei denen eine ÖIF-Förderung direkt verrechnet werden kann.
Stand der Informationen: 28.01.2025