Sie möchten Ihre ausländischen Qualifikationen aus Bildung und Beruf in Österreich anerkennen lassen? Sie möchten einen (zahn-)ärztlichen Beruf oder den Beruf eines/r Apothekers/in ausüben und haben bei der Kammer eine Sprachprüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache abgelegt? Beim ÖIF können Sie dafür um eine finanzielle Förderung ansuchen.
Anerkennung von Qualifikationen
- Kosten für die Ausstellung von Anerkennungsbescheiden
- Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
- Verwaltungsabgaben
Bewertung von Qualifikationen
- Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
- Kosten für Bewertungsgutachten
Prüfungsgebühren für Sprachprüfungen
- Prüfungsgebühren einer Sprachprüfung der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Zahnärztekammer und der Österreichischen Apothekerkammer.
Gefördert werden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Zuwander/innen sowie auch Österreicher/innen, die im Ausland Qualifikationen erworben haben.
Informieren Sie sich zunächst beim ÖIF, ob Sie für Ihren Anerkennungs- oder Bewertungsprozess bzw. für Ihre Sprachprüfung eine Kostenrückerstattung erhalten können. Die Berater/innen geben Ihnen auch Auskunft darüber, welche Dokumente Sie für die Förderung benötigen. Den Förderantrag können Sie in allen Integrationszentren des ÖIF in Wien, Eisenstadt, St. Pölten, Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck und Bregenz stellen sowie an den mobilen ÖIF-Beratungsstellen in verschiedenen Gemeinden.
Nähere Informationen zu Kontaktdaten und Öffnungszeiten der österreichweiten ÖIF-Standorte finden Sie HIER.
NEU: Seit 01.12.2020 können Sie auch online einen Förderantrag stellen. Bitte vergewissern Sie sich aber zuerst, ob Sie alle Fördervoraussetzungen gemäß der im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Förderrichtlinie erfüllen, z.B. ob Sie schon einen Anerkennungsbescheid oder ein Bewertungsgutachten bzw. ein Sprachprüfungszertifikat der Ärzte-, Zahnärzte- oder Apothekerkammer haben und ob Sie auch in die Zielgruppe dieses Förderprogrammes fallen. Den vollständig ausgefüllten und von Ihnen persönlich unterschriebenen Förderantrag senden Sie bitte an berufsanerkennung(at)integrationsfonds.at.
Sämtliche Bestimmungen zur Voraussetzung und Abwicklung der Förderung ist der Förderrichtlinie zu entnehmen, welche HIER zum Download bereit steht.
Hintergrund 50-Punkte-Plan
Im 50-Punkte-Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ist eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration als Voraussetzung für die Selbsterhaltungsfähigkeit festgeschrieben. Ein wesentlicher Faktor dafür ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Bildungsabschlüssen, damit diese in Österreich genutzt werden können. Diesbezügliche Unterstützungsleistungen sollen die Betroffenen bei der Anerkennung unterstützen.
Ziel der in dieser Förderrichtlinie definierten Unterstützungsleistungen ist es, langfristig die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Personen, die ausländische Bildungsabschlüsse oder Berufsqualifikationen erworben haben, am österreichischen Arbeitsmarkt zu unterstützen und deren Integration am Arbeitsmarkt zu fördern.