Sie möchten Ihre ausländischen Qualifikationen aus Bildung und Beruf in Österreich anerkennen lassen? Beim ÖIF können Sie dafür um eine finanzielle Förderung ansuchen.
Anerkennung von Qualifikationen
Bewertung von Qualifikationen
Gefördert werden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Zuwander/innen sowie auch Österreicher/innen, die im Ausland Qualifikationen erworben haben.
Informieren Sie sich zunächst beim ÖIF, ob Sie für Ihren Anerkennungs- oder Bewertungsprozess eine Kostenrückerstattung erhalten können. Die Berater/innen geben Ihnen auch Auskunft darüber, welche Dokumente Sie für die Förderung benötigen. Den Förderantrag können Sie in allen Integrationszentren des ÖIF in Wien, St. Pölten, Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck und Bregenz stellen sowie an den mobilen ÖIF-Beratungsstellen in verschiedenen Gemeinden.
Nähere Informationen zu Kontaktdaten und Öffnungszeiten der österreichweiten ÖIF-Standorte finden Sie unter HIER.
Sämtliche Bestimmungen zur Voraussetzung und Abwicklung der Förderung ist der Förderrichtlinie zu entnehmen, welche HIER zum Download bereit steht.
Im 50-Punkte-Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ist eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration als Voraussetzung für die Selbsterhaltungsfähigkeit festgeschrieben. Ein wesentlicher Faktor dafür ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Bildungsabschlüssen, damit diese in Österreich genutzt werden können. Diesbezügliche Unterstützungsleistungen sollen die Betroffenen bei der Anerkennung unterstützen.
Ziel der in dieser Förderrichtlinie definierten Unterstützungsleistungen ist es, langfristig die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Personen, die ausländische Bildungsabschlüsse oder Berufsqualifikationen erworben haben, am österreichischen Arbeitsmarkt zu unterstützen und deren Integration am Arbeitsmarkt zu fördern.