Gesetzliche Aufträge des ÖIF

Aktuell werden die Kernkompetenzen des ÖIF als Partner des Bundes in der Integrationsförderung von folgenden Gesetzen geregelt.

Integrationsgesetz

  • Abwicklung der Deutschkursmaßnahmen bis zum Sprachniveau B1 für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene ab dem vollendeten 15. Lebensjahr 
  • Zurverfügungstellung von Deutschkurs-Curricula für Kursträger für die Sprachniveaus A1 bis B2
  • Abwicklung der Werte- und Orientierungskurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
  • Aushändigung der Integrationserklärung, die in den Integrationszentren unterzeichnet wird
  • Abwicklung der Integrationsvereinbarung für rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige
  • Zertifizierung von Kursträgern 
  • Abwicklung der Werte- und Orientierungskurse für Drittstaatsangehörige sowie für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen (unabhängig vom Datum ihrer Statuszuerkennung)
  • Aushändigung der Integrationserklärung für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen (unabhängig vom Datum ihrer Statuszuerkennung)
  • Bereitstellung von B1-Prüfungen für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen (unabhängig vom Datum ihrer Statuszuerkennung)
  • Möglichkeit zur Bereitstellung von darüberhinausgehenden Maßnahmen zur Integrationsförderung für Drittstaatsangehörige und Vertriebene (z.B. Orientierungskurse)
  • Mitteilungspflicht gegenüber AMS und BMS bzw. Sozialhilfe-Stellen, ob eine Person,
    - die Integrationserklärung unterzeichnet hat
    - an einem Deutschkurs sowie an einem Werte- und Orientierungskurs vollständig teilgenommen, mitgewirkt und diesen abgeschlossen hat
    - ihrer Mitwirkungspflicht im Rahmen des Bezuges von Leistungen der Sozialhilfe (Integrationserklärung, Werte- und Orientierungskurs, B1-Prüfung) nachgekommen ist
     

Asylgesetz 2005

  • Durchführung von Orientierungsberatungen in den Integrationszentren des ÖIF für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach Statuszuerkennung
  • Mitteilungspflicht an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und das Bundesverwaltungsgericht über die Teilnahme an Maßnahmen im Rahmen der Integrationsförderung des ÖIF
  • Gewährung von Leistungen der Integrationshilfe an Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie an Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
     

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

  • Abwicklung von Deutschprüfungen für Personen, die für den Bezug einer Wohnung, die unter das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) fällt, ein Prüfungszeugnis des ÖIF vorlegen müssen.
     

Integrationsjahrgesetz

  • Abhaltung der Werte- und Orientierungskursen für die Zielgruppe des Integrationsjahrgesetzes
     

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27

  • Durchführung von Hospitationen in Kinderbetreuungseinrichtungen
     

Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr

Abwicklung von Prüfungen für Personen, die für die Taxilenker/innen-Berechtigung ein A2-Prüfungszeugnis des ÖIF vorlegen müssen
 

Anerkennungs- und Bewertungsgesetz

  • Einrichtung des Anerkennungsportals www.berufsanerkennung.at, Abbildung verfahrensrelevanter Informationen (passgenaue Schnittstellen, notwendige Dokumente, Notwendigkeit von Übersetzungen und Beglaubigungen, Kosten und maximale Verfahrensdauer) und jährliche Erhebung der Nutzung des Anerkennungsportals zum Zweck der statistischen Erfassung.
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