Gesetzliche Aufträge des ÖIF
Aktuell werden die Kernkompetenzen des ÖIF als Partner des Bundes in der Integrationsförderung von folgenden Gesetzen geregelt.
Integrationsgesetz
- Abwicklung der Deutschkursmaßnahmen bis zum Sprachniveau B1 für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
- Zurverfügungstellung von Deutschkurs-Curricula für Kursträger für die Sprachniveaus A1 bis B2
- Abwicklung der Werte- und Orientierungskurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
- Aushändigung der Integrationserklärung, die in den Integrationszentren unterzeichnet wird
- Abwicklung der Integrationsvereinbarung für rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige
- Zertifizierung von Kursträgern
- Abwicklung der Werte- und Orientierungskurse für Drittstaatsangehörige sowie für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen (unabhängig vom Datum ihrer Statuszuerkennung)
- Aushändigung der Integrationserklärung für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen (unabhängig vom Datum ihrer Statuszuerkennung)
- Bereitstellung von B1-Prüfungen für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen (unabhängig vom Datum ihrer Statuszuerkennung
- Mitteilungspflicht gegenüber AMS und BMS bzw. Sozialhilfe-Stellen, ob eine Person
- die Integrationserklärung unterzeichnet hat
- an einem Deutschkurs sowie an einem Werte- und Orientierungskurs vollständig teilgenommen, mitgewirkt und diesen abgeschlossen hat
- die ihrer Mitwirkungspflicht im Rahmen des Bezuges von Leistungen der Sozialhilfe (Integrationserklärung, Werte- und Orientierungskurs, B1-Prüfung) nachgekommen ist
Asylgesetz 2005
- Durchführung von Orientierungsberatungen in den Integrationszentren des ÖIF für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach Statuszuerkennung
- Mitteilungspflicht an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und das Bundesverwaltungsgericht über die Teilnahme an Maßnahmen im Rahmen der Integrationsförderung des ÖIF
- Gewährung von Leistungen der Integrationshilfe an Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie an Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
- Abwicklung von Deutschprüfungen für Personen, die für den Bezug einer Wohnung, die unter das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) fällt, ein Prüfungszeugnis des ÖIF vorlegen müssen.
Integrationsjahrgesetz
- Abhaltung der Werte- und Orientierungskursen für die Zielgruppe des Integrationsjahrgesetzes
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
- Prüfung des Konzepts für das jeweilige Kindergartenjahr und Prüfung der Schlussberichte
- Durchführung von Hospitationen in Kinderbetreuungseinrichtungen
Anerkennungs- und Bewertungsgesetz
- Einrichtung des Anerkennungsportals www.berufsanerkennung.at und jährliche Erhebung der Nutzung des Anerkennungsportals zum Zweck der statistischen Erfassung