Aktuell werden die Kernkompetenzen des ÖIF als staatlicher Integrationsdienstleister der Republik Österreich von folgenden Gesetzen geregelt.
Integrationsgesetz
- Abwicklung der Deutschkursmaßnahmen auf dem Sprachniveau A1 für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
- Abwicklung der Deutschkursmaßnahmen bis zum Sprachniveau B1 für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ab 1.1 2020.
- Zurverfügungstellung von Deutschkurs-Curricula für Kursträger für die Sprachniveaus A1 bis B2
- Abwicklung der Werte- und Orientierungskurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
- Aushändigung der Integrationserklärung, die in den Integrationszentren unterzeichnet wird
- Abwicklung der Integrationsvereinbarung für rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige
- Auskunftspflicht gegenüber Sozialämtern und BMS-Stellen, ob eine Person
- die Integrationserklärung unterzeichnet hat
- an einem Deutschkurs sowie an einem Werte- und Orientierungskurs vollständig teilgenommen, mitgewirkt und diesen abgeschlossen hat
Integrationsgesetz iVm. Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
- Bereitstellung der B1-Prüfung als Sprachnachweis im Rahmen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetz
- Abwicklung der Werte- und Orientierungskurse für Drittstaatsangehörige, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen
- Zertifizierungen von Kursträgern die Deutschkurse (Alphabetisierung-B1) als sprachqualifizierende Sachleistungen im Rahmen der Sozialhilfe oder als Vorbereitung auf die Integrationsprüfungen zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung anbieten wolllen
Asylgesetz
- Durchführung von Orientierungsberatungen in den Integrationszentren des ÖIF für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach Statuszuerkennung
- Mitteilungspflicht an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und das Bundesverwaltungsgericht über die Teilnahme an Maßnahmen im Rahmen der Integrationsförderung des ÖIF
- Gewährung von Leistungen der Integrationshilfe an Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie an Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
- Abwicklung von Deutschprüfungen für Personen, die für den Bezug einer Wohnung, die unter das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) fällt, ein Prüfungszeugnis des ÖIF vorlegen müssen.
Integrationsjahrgesetz
- Abhaltung der Werte- und Orientierungskursen für die Zielgruppe des Integrationsjahrgesetzes
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
- Prüfung des Konzepts für das jeweilige Kindergartenjahr und Prüfung der Schlussberichte
- Durchführung von Hospitationen in Kinderbetreuungseinrichtungen
Anerkennungs- und Bewertungsgesetz
- Einrichtung des Anerkennungsportals www.berufsanerkennung.at und jährliche Erhebung der Nutzung des Anerkennungsportals zum Zweck der statistischen Erfassung