ÖIF-Integrationsstatistiken
Zahlen, Daten und Fakten zu Maßnahmen laut Integrationsgesetz in Österreich
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt entsprechend dem Integrationsgesetz (IntG) Maßnahmen zur Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Zuwander/innen in Österreich bereit. Zentrale Zahlen und Daten dazu werden laufend auf dieser Seite aktualisiert.
- Einzelne Legendenpunkte bei den Digrammen können weggeklickt und so ein individueller Fokus gesetzt werden.
- Die Daten werden laufend ergänzt; durch Aktualisierungen kann es in Einzelfällen zu geringfügigen Anpassungen in Daten vergangener Zeiträume kommen.
- Eine Definition der verwendeten Begriffe finden Sie am Ende der Seite.
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Deutschkurse
Der ÖIF stellt gemäß Integrationsgesetz (IntG) Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten und ukrainischen Vertriebenen ab 15 Jahren Deutschkurse von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 zur Verfügung. Die Beschaffung der Deutschkurse, die von Kursträgern umgesetzt werden, erfolgt im Rahmen eines Vergabeverfahrens durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) nach dem Bundesvergabegesetz. Ist in Einzelfällen aufgrund besonderer individueller Umstände der Besuch eines ÖIF-Deutschkurses nicht möglich, so ermöglicht der ÖIF die Teilnahme an frei am Markt verfügbaren Deutschkursen im Rahmen einer Individualförderung. Der ÖIF stellt somit jeder Person, die laut Integrationsgesetz Anspruch auf einen Deutschkurs hat, in ganz Österreich innerhalb kurzer Zeit einen passenden Platz zur Verfügung.
Die Grafik "Deutschkursplätze im Zeitverlauf nach Geschlecht” zeigt die Anzahl der in Anspruch genommenen ÖIF-Deutschkursplätze über die vergangenen Jahre beginnend mit Anfang 2021 und aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Seit 2022 ist die Anzahl der in Anspruch genommenen Deutschkursplätze auf einem konstant hohen Niveau. Mit rund 67.500 Kursplätzen stellte der ÖIF im Vorjahr so viele Deutschkursplätze wie noch nie zuvor zur Verfügung.
In Anspruch genommene Deutschkursplätze im Jahr 2024 nach Bundesland
Die Grafik „Deutschkursplätze im Jahr 2024 nach Bundesland“ zeigt, wie viele Deutschkursplätze im Vorjahr auf die einzelnen Bundesländer entfielen. Den größten Anteil weist Wien auf, wo im Vergleich zu den anderen Bundesländern eine deutlich höhere Zahl an Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten und ukrainischen Vertriebenen lebt.
Die Grafik “Deutschkursplätze im Jahr 2024 nach Bundesland und Geschlecht” stellt die in Anspruch genommenen Deutschkursplätze im Vorjahr differenziert nach Bundesland und Geschlecht dar. Die Anteile der Bundesländer entsprechen im Wesentlichen der regionalen Verteilung der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten und ukrainischen Vertriebenen über ganz Österreich. Der ÖIF stellt Deutschkurse in Regionen entsprechend des konkreten Bedarfs zur Verfügung.
Die Grafik „Deutschkursplätze im Jahr 2024 nach Staatsangehörigkeit“ zeigt, aus welchen Ländern die Personen stammen, die im Jahr 2024 einen ÖIF-Deutschkursplatz in Anspruch genommen haben. In fast allen Bundesländern stellen syrische Staatsangehörige die größte Gruppe, gefolgt von Personen aus der Ukraine und Afghanistan. Weitere häufig vertretene Herkunftsländer sind Somalia, der Iran, der Irak und die Russische Föderation. Die Kategorie „Sonstige“ fasst weitere Staatsangehörigkeiten zusammen. Die Anteile der Bundesländer entsprechen der regionalen Verteilung der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten und ukrainischen Vertriebenen über ganz Österreich.
Die Grafik „Deutschkursplätze im Jahr 2025 nach Bundesland und Quartalen“ zeigt die Anzahl der in Anspruch genommenen Deutschkursplätze im aktuellen Jahr pro Quartal, aufgeschlüsselt nach Bundesland. Die Auswertung der in Anspruch genommenen Kursplätze erfolgt nach Datum des Kursbeginns. Die Anteile der jeweiligen Bundesländer entsprechen im Wesentlichen der Verteilung der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie der ukrainischen Vertriebenen über ganz Österreich. Aktuell sind die Daten für das erste Quartal 2025 dargestellt. Die Informationen zu den folgenden Quartalen werden fortlaufend ergänzt, sobald sie verfügbar sind.
Die Grafik „Personen, die 2025 einen Deutschkurs abgebrochen haben, nach Bundesland und Quartalen" zeigt die Anzahl der Personen, die im aktuellen Jahr ihren Deutschkursplatz vorzeitig abgebrochen oder die erforderliche Mindestanwesenheit nicht erreicht haben.1 Die Darstellung erfolgt quartalsweise und ist nach dem jeweiligen Wohnbundesland der betroffenen Personen gegliedert. Aktuell sind die Daten für das erste Quartal 2025 dargestellt. Die Informationen zu den folgenden Quartalen werden fortlaufend ergänzt, sobald sie verfügbar sind.
1 Kursabbrüche werden dem Quartal des tatsächlichen Abbruchdatums zugeordnet. Fälle, in denen die Mindestanwesenheit nicht erreicht wurde, werden hingegen nach dem regulären Kursende erfasst.
Weitere Integrationsstatistiken
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Begriffsdefinitionen
Begriff | Definition |
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Asylberechtigte/r | Person, der in einem Asylverfahren Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wurde. |
Asylwerber/in | Person, die in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. |
Asylwerber/in mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit | Asylwerber/innen, die internationalen Schutz beantragt haben und bei denen auf Basis vorliegender Erfahrungswerte eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass ihnen dieser Schutz zuerkannt wird; diese Einstufung wird jährlich vom Bundesministerium für Inneres festgelegt. |
Drittstaatsangehörige/r | Person, die weder Bürger/in der Europäischen Union (EU), noch Bürger/in des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ist und rechtmäßig niedergelassen ist. |
Integrationserklärung | Verpflichtend zu unterzeichnendes Dokument für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung einzuhalten und an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen (§ 6 IntG). |
Integrationsgesetz (IntG) | Gesetz, das seit 2017 die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie von rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen regelt. Es sieht verpflichtende Maßnahmen wie Deutschkurse und Werte- und Orientierungskurse vor. |
Subsidiär Schutzberechtige/r | Person, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die jedoch befristeten Schutz vor Abschiebung erhält, da im Herkunftsland ernsthafter Schaden für Leben oder Gesundheit droht. |
Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |
Werte- und Orientierungskurs (WOK) | Ein Werte- und Orientierungskurs (WOK) ist ein vom ÖIF angebotener Kurs, der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie Drittstaatsangehörigen, die Sozialhilfe beziehen, grundlegende Informationen über das Leben, die Arbeit und die Integration in Österreich vermittelt; die Teilnahme ist für diese Gruppen gesetzlich verpflichtend. |