ÖIF-Integrationsstatistiken
Zahlen, Daten und Fakten zu Maßnahmen laut Integrationsgesetz in Österreich
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt entsprechend dem Integrationsgesetz (IntG) Maßnahmen zur Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Zuwander/innen in Österreich bereit. Zentrale Zahlen und Daten dazu werden laufend auf dieser Seite aktualisiert.
- Einzelne Legendenpunkte bei den Digrammen können weggeklickt und so ein individueller Fokus gesetzt werden.
- Die Daten werden laufend ergänzt; durch Aktualisierungen kann es in Einzelfällen zu geringfügigen Anpassungen in Daten vergangener Zeiträume kommen.
- Eine Definition der verwendeten Begriffe finden Sie am Ende der Seite.
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Integrationserklärungen
Die gesetzlich verankerte Integrationserklärung wird bei der Erstberatung im jeweiligen ÖIF-Integrationszentrum unterzeichnet. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab 15 Jahren verpflichten sich damit zur Einhaltung der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen wie Deutschkursen, Werte- und Orientierungskursen und Integrationsberatungen.
Die Grafik "Integrationserklärungen im Zeitverlauf nach Geschlecht" zeigt die jährliche Entwicklung der unterzeichneten Integrationserklärungen seit Bestehen (Juni 2017). Der starke Anstieg im Jahr 2018 ist auf die Einführung der gesetzlichen Verpflichtung im Jahr 2017 und der hohen Anzahl an Asyl- und subsidiären Schutzgewährungen der Vorjahre zurückzuführen. Ab dem Jahr 2020 ist entsprechend dem Anstieg der Schutzgewährungen ein deutlicher Anstieg der Zahlen zu erkennen, die seither auf einem konstant hohen Niveau liegen. Im Jahr 2024 wurde die höchste Zahl an Integrationserklärungen seit sechs Jahren unterzeichnet.
Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Bundesland
Die Grafik “Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Bundesland” zeigt, in welchen Bundesländern im Vorjahr wie viele Integrationserklärungen unterzeichnet wurden. Den größten Anteil weist Wien auf, wo anteilig mehr Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte leben als in den anderen Bundesländern.
Die Grafik “Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Bundesland und Geschlecht” stellt die unterzeichneten Integrationserklärungen im Vorjahr dar. In allen Bundesländern ist der Anteil der von Männern unterzeichneten Integrationserklärungen höher als jener von Frauen. Die Anteile der Bundesländer entsprechen im Wesentlichen der regionalen Verteilung der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten über ganz Österreich.
Die Grafik „Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Staatsangehörigkeit“ zeigt, aus welchen Ländern die Personen stammen, die im Vorjahr eine Integrationserklärung unterzeichnet haben. In allen Bundesländern sind Personen aus Syrien am stärksten vertreten, gefolgt von Afghan/innen. Auch Somalia, der Iran, der Irak und die Russische Föderation zählen zu den häufigsten Herkunftsländern. Die Kategorie „Sonstige“ fasst weitere Staatsangehörigkeiten zusammen. Die Anteile der Bundesländer entsprechen der regionalen Verteilung der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten über ganz Österreich.
Die Grafik „Integrationserklärungen im Jahr 2025 nach Quartalen und Bundesland“ zeigt die Anzahl der unterzeichneten Integrationserklärungen im Jahr 2025 pro Quartal, aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Aktuell sind die Daten für das erste Quartal 2025 dargestellt. Die Informationen zu den folgenden Quartalen werden fortlaufend ergänzt, sobald sie verfügbar sind.
Weitere Integrationsstatistiken
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Begriffsdefinitionen
Begriff | Definition |
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Asylberechtigte/r | Person, der in einem Asylverfahren Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wurde. |
Asylwerber/in | Person, die in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. |
Asylwerber/in mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit | Asylwerber/innen, die internationalen Schutz beantragt haben und bei denen auf Basis vorliegender Erfahrungswerte eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass ihnen dieser Schutz zuerkannt wird; diese Einstufung wird jährlich vom Bundesministerium für Inneres festgelegt. |
Drittstaatsangehörige/r | Person, die weder Bürger/in der Europäischen Union (EU), noch Bürger/in des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ist und rechtmäßig niedergelassen ist. |
Integrationserklärung | Verpflichtend zu unterzeichnendes Dokument für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung einzuhalten und an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen (§ 6 IntG). |
Integrationsgesetz (IntG) | Gesetz, das seit 2017 die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie von rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen regelt. Es sieht verpflichtende Maßnahmen wie Deutschkurse und Werte- und Orientierungskurse vor. |
Subsidiär Schutzberechtige/r | Person, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die jedoch befristeten Schutz vor Abschiebung erhält, da im Herkunftsland ernsthafter Schaden für Leben oder Gesundheit droht. |
Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |
Werte- und Orientierungskurs (WOK) | Ein Werte- und Orientierungskurs (WOK) ist ein vom ÖIF angebotener Kurs, der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie Drittstaatsangehörigen, die Sozialhilfe beziehen, grundlegende Informationen über das Leben, die Arbeit und die Integration in Österreich vermittelt; die Teilnahme ist für diese Gruppen gesetzlich verpflichtend. |