Grundregeln für Asylwerberinnen und Asylwerber
Sie haben in Österreich um Schutz angesucht. Während des Asylverfahrens erhalten Sie Unterkunft und Verpflegung durch die Grundversorgung.
Diese Seite enthält wichtige Informationen und Regeln für Asylwerberinnen und Asylwerber. Österreich hat möglicherweise andere Regeln und Gesetze als Ihr Herkunftsland. Informieren Sie sich daher gut darüber und halten Sie sich an die Vorgaben und Gesetze! Hier können Sie den Text in den Sprachen Englisch, Arabisch und Dari-Farsi anhören.
Wenn Sie Fragen haben und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an den Infopoint in Ihrem Quartier (BBE). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der BBU bbu.gv.at.
Österreich auf einen Blick
Österreich ist eine Republik mit einer demokratischen Regierungsform.
Das Land hat etwa 9,2 Millionen Einwohner, von denen rund 2 Millionen in der Hauptstadt Wien leben.
Österreich hat 9 Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
Der höchste Berg des Landes ist der Großglockner mit einer Höhe von 3.798 Metern und der längste Fluss ist die Donau, die eine Länge von 2.888 Kilometern hat.
Österreich grenzt an acht Nachbarländer: Deutschland, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, die Schweiz und Liechtenstein.
Österreich ist Mitglied der Europäischen Union (EU) und die Währung ist der Euro. Die Amtssprache ist Deutsch.
Notruf und Notfallnummern
Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144
Euronotruf: 112

Demokratie und Rechtsstaat
Österreich ist eine Demokratie. In einer Demokratie gibt es regelmäßig freie Wahlen.
Das Volk wählt seine Vertreterinnen und Vertreter im Parlament. Diese machen die Gesetze für Österreich.
Es gibt Gesetze, die das Zusammenleben in Österreich regeln. Alle müssen sich daran halten.
Jeder Mensch darf seine Meinung frei sagen. Man muss aber die Gesetze einhalten.
Staat und Religion sind getrennt. Die Religion steht nicht über dem Gesetz.
Jeder darf seine Religion frei wählen oder keine Religion haben. Die größte Religionsgruppe ist das Christentum.
Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich: Das Geschlecht, das Aussehen, die Staatsangehörigkeit und die Religionszugehörigkeit spielen keine Rolle.
Wer gegen die österreichischen Gesetze verstößt, muss mit einer Strafe rechnen. Das kann eine Geldstrafe oder eine Gefängnis strafe sein.
Menschenrechte und Menschenwürde
Jeder Mensch hat Menschen würde. Alle Menschen sind gleich viel wert.
Jeder Mensch ist vor dem. Gesetz gleich.
Alle Menschen haben dieselben Menschenrechte.
In Österreich gibt es Gesetze gegen Gewalt und Hass.
Gegen Antisemitismus
Antisemitismus bedeutet Judenfeindlichkeit und richtet sich gegen Jüdinnen und Juden, ihr Eigentum und ihre Religion sowie gegen jüdische Institutionen. In Österreich ist Antisemitismus verboten.
Wer antisemitische Dinge sagt oder tut, wird bestraft. Es gibt das Verbotsgesetz. Symbole von extremistischen
Gruppen sind verboten, dazu gehören das Haken kreuz oder Symbole der Terrororganisation Hamas. Wer zum Beispiel eine Hamas-Fahne trägt, wird bestraft.
Es ist verboten, zu Hass oder Gewalt gegen Menschen aufzurufen. Wer Menschen diskriminiert, weil sie anders sind, verletzt ihre Menschen würde. Wer zu Hass anstiftet oder zur Gewalt aufruft, kann bestraft werden.
Polizei und Sicherheit
Die Polizei sorgt für die Sicherheit im Land.
Die Polizei hilft bei Gefahren und klärt Straftaten auf. Die Menschen in Österreich haben Vertrauen in die Polizei.
Polizisten und Polizistinnen erkennt man an einer blauen Uniform und einer blauen oder weißen Kappe.
Sie haben einen Polizeiausweis.
Die Polizei überwacht auch den Verkehr. Wenn man zum Beispiel bei Rot über die Ampel geht oder fährt, kann
man eine Geldstrafe bekommen.
Die Polizei hält sich an die österreichischen Gesetze.
Befolgen Sie immer die Anweisungen der Polizei.
Rufen Sie bei einem Unfall, einer Straftat oder bei Gefahr die Polizei. Dafür gibt es den Notruf der Polizei
unter der Nummer 133 und den Euronotruf 112.
Über die Strafe entscheiden Gerichte. Die Höhe der Strafen ist im Gesetz geregelt. Neben Geldstrafen gibt es auch Gefängnisstrafen für schwere Straftaten.

Was ist in Österreich strafbar?
Es ist wichtig zu wissen, was in Österreich erlaubt ist und was nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Hier sind einige Beispiele, für die es eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe geben kann.
Gewalt: Andere Menschen absichtlich verletzen ist verboten. Auch psychische Gewalt kann bestraft werden.
Gewalt in der Familie: Gewalt ist gegen alle Familienmitglieder verboten. Das betrifft Frauen, Männer und Kinder.
Vergewaltigung: Vergewaltigung ist verboten und wird streng bestraft.
Sexuelle Belästigung: Andere Menschen gegen ihren Willen anfassen oder sexuell belästigen ist verboten
und strafbar.
Anstandsverletzung: Beleidigungen und unhöfliches Verhalten sind nicht erlaubt.
Lärm: Lautes Schreien oder laute Musik, besonders nachts, ist verboten. In Österreich ist von 22 Uhr bis 6 Uhr Nachtruhe.
Schwarzfahren: Ohne Fahrschein mit Bus, Bahn oder U-Bahn zu fahren, ist verboten. Es gibt Geldstrafen.
Gefährliche Drohung: Andere Menschen so zu bedrohen, dass sie Angst bekommen, ist verboten.
Illegale Drogen: Illegale Drogen wie Kokain, Heroin und Marihuana sind verboten.
Falschaussagen: Vor Gericht, bei der Polizei oder bei Behörden falsche Aussagen zu machen, ist verboten.
Gleichberechtigung von Männern und Frauen
Der Mann darf nicht über die Frau bestimmen. Die Frau darf nicht über den Mann bestimmen. Jeder kann über sich selbst bestimmen.
Beide Elternteile sorgen gemeinsam gut für ihre Kinder und berücksichtigen auch die Meinung ihrer Kinder.
Sie kümmern sich darum, dass ihr Kinder die Schule besuchen.
Eine Frau entscheidet selbst, ob und mit wem sie eine Beziehung hat und wen sie heiratet.
Jede Frau darf sich ihren Mann selbst aussuchen. Auch jeder Mann darf sich seine Frau selbst
aussuchen.
Zwangsheiraten sind in Österreich verboten.
Frauen und Männer haben in Österreich die gleichen Rechte.
Frauen können allein entscheiden, ob sie arbeiten gehen wollen. Frauen treffen sich mit Freundinnen und
Freunden alleine im Kaffeehaus oder gehen alleine ins Kino.
Frauen dürfen mit Frauen und Männer dürfen mit Männern eine Beziehung haben und zusammenleben.
Frauen und Männer können sich scheiden lassen und danach neue Partnerinnen und Partner heiraten.
Frauen können in allen Berufen arbeiten. Es ist wichtig, dass Frauen eine Ausbildung machen und
selbst Geld verdienen.
Gewalt ist in Österreich streng verboten und wird bestraft. Auch in der Familie darf es keine Gewalt
gegen Frauen und Kinder geben.
Mädchen und Buben erhalten die gleiche Bildung und haben die
gleichen Chancen. In der Erziehung gibt es keine Unterschiede.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Seien Sie rücksichtsvoll zu anderen Menschen im öffentlichen Raum
und in Verkehrsmitteln.
Grüßen Sie freundlich. In Österreich ist es üblich, der Person dabei in die Augen zu schauen. Oft geben sich die Menschen bei der Begrüßung die Hand.
Lärm stört viele Menschen. Sprechen Sie leise in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Gebäuden.
Benutzen Sie in Verkehrs mitteln oder im öffentlichen Raum Kopfhörer, wenn Sie Musik hören. Von 22 Uhr
bis 6 Uhr ist in Österreich Nachtruhe.
Der Müll wird in Österreich getrennt gesammelt. Es gibt eigene Container für Glas, Metall, Plastik,
Papier, Biomüll und Restmüll.
Trennen Sie Ihren Müll und werfen Sie ihn in die richtigen Container.
Halten Sie den öffentlichen Raum und Grünflächen sauber. Werfen Sie keinen Müll auf den Boden. Werfen Sie Zigarettenstummel in den Aschenbecher oder Mülleimer.
Seien Sie pünktlich, vor allem bei Terminen in Ämtern. Zuspätkommen ist unhöflich.
Rauchen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden verboten.
Rauchen Sie nur in den Raucherzonen, die es zum Beispiel am Bahnhof gibt. Beachten Sie das „Rauchen verboten“-Zeichen. Dort dürfen Sie nicht rauchen.
Rechte und Pflichten als Asylwerber
Sie haben das Recht auf ein Asylverfahren. Informieren Sie sich gut über das Asylverfahren. Informationen finden Sie auf der Website des BFA (bfa.gv.at) oder der BBU GmbH (bbu.gv.at). Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsberatungsstellen.
Sie bekommen täglich drei Mahlzeiten, Hygieneartikel und Kleidung. Wenn Sie in einer Bundesbetreuungsstelle
wohnen, erhalten Sie jedes Monat ein Taschengeld.
Sie erhalten eine Verfahrenskarte. Tragen Sie die Verfahrenskarte immer bei sich. Die Grüne Karte
bedeutet, dass das Zulassungsverfahren beginnt und Sie Ihren Bezirk nicht verlassen dürfen. Die Weiße Karte bedeutet, dass das Asylverfahren in Österreich geführt wird. Sie dürfen den Bezirk nun verlassen.
Sie können in der Bundesbetreuungsstelle arbeiten und Geld verdienen. Die Arbeit ist freiwillig.
In den Bundesbetreuungseinrichtungen gilt die BFA-Hausordnung,
Sie müssen sich an diese Hausordnung halten.
Sie müssen die Asylbehörden informieren, wenn Sie Ihre Wohnadresse ändern. Sie müssen in Österreich
bleiben und dürfen Ihren Wohnsitz nicht in ein anderes österreichisches Bundesland verlegen.
Sie erhalten ärztliche Versorgung wie Österreicher und Österreicherinnen.
Sie müssen Ihrem Unterkunftsgeber melden, wenn Sie Ihre Unterkunft für mehr als 48 Stunden verlassen. Die Behörde muss Sie erreichen können und Sie müssen pünktlich zu den Terminen kommen.
Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren möchten, wenden Sie sich an die BBU Rückkehrberatung.
Was passiert nach dem Asylbescheid?

Positiver Asylbescheid:
Mit einem positiven Asylbescheid dürfen Sie drei Jahre in Österreich bleiben. Wenn es nach drei Jahren noch Gründe für Asyl gibt, wird Ihr Aufenthaltsrecht in Österreich verlängert.
Wenn Sie subsidiären Schutz erhalten haben, dürfen Sie ein Jahr bleiben.
Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte dürfen arbeiten und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Sie können einen Reisepass bekommen und dürfen ins Ausland reisen, aber nicht in Ihr Herkunftsland.
Sie haben ein Recht auf Deutschkurse und Integrationsmaßnahmen wie Werte und Orientierungskurse. Sie müssen an diesen Kursen teilnehmen.


Negativer Asylbescheid:
Bei einem negativen Asylbescheid müssen Sie Österreich verlassen.
Sie können eine Beschwerde gegen einen negativen Asylbescheid einlegen. Gehen sie zur BBU-Rechtsberatung.
Sie bekommen Unterstützung für eine freiwillige Rückkehr in Ihr Heimatland.
Wenn Sie nicht freiwillig ausreisen, können die Behörden eine Abschiebung anordnen.
Tipps zum Deutsch lernen
Deutsch ist die offizielle Sprache in Österreich und wichtig für Ihr Leben in Österreich. Wenn Sie in Österreich Asyl erhalten, brauchen Sie Deutsch im Alltag, in der Arbeit und in Ämtern.
Auf der ÖIF-Lernplattform sprachportal.at stehen Onlinekurse, Übungen und Materialien zum Deutschlernen rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung. Nutzen Sie diese kostenlosen Angebote!
Sprechen Sie im Alltag so oft wie möglich Deutsch. Sprechen Sie beim Einkaufen Deutsch oder fragen
Sie auf Deutsch nach dem Weg.
Lernen Sie Deutsch bei jeder Gelegenheit!