ÖIF-Forschungsbericht "Anerkennung von Qualifikationen"
Autor/innen: Sofia Kirilova, Gudrun Biffl, Thomas Pfeffer, Isabella Skrivanek, Andrea Egger-Subotitsch, Monira Kerler, Evelyn Doll
Juni 2016
Der vorliegende Forschungsbericht des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), der in Zusammenarbeit mit der Donau Universität Krems und dem Forschungsinstitut "abif"entstanden ist, gibt einen Einblick in das österreichische Anerkennungssystem. Dazu werden theoretische Ansätze, Statistiken sowie konkrete Fallbeispiele von Betroffenen miteinander in Bezug gesetzt. So kann ein übergreifendes Bild der Herausforderungen sowie der derzeitigen Anerkennungsverfahren in Österreich gezeichnet werden. Dabei werden auch die Potenziale und Herausforderungen in diesem Bereich sichtbar und Empfehlungen zu einer verbesserten Anerkennungspraxis abgeleitet.
Zentrale Ergebnisse: Beratungsausbau, Information sowie flexiblere Verfahren
Beratungsausbau und Information: Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) sowie Ministerien, Kammern und Ämter der Landesregierungen, die zur beruflichen Anerkennung beraten, verzeichnen in den letzten Jahren steigenden Bedarf an Beratung. Allein an den AST-Anlaufstellen wurden 2014 über 6.000 Personen beraten, 53% von ihnen waren Drittstaatsangehörige. Von 2010 bis 2015 hat sich die Zahl der Bewertungen ausländischer Hochschuldiplome durch ENIC NARIC mehr als verdreifacht. Im neuen Anerkennungsgesetz wurden deshalb Beratungsstellen in ganz Österreich sowie der weitere Ausbau des Informationsangebots zu Anerkennungsverfahren verankert.
Flexiblere Verfahren für Flüchtlinge: Die Studie verdeutlicht, dass gerade Flüchtlingen der Einstieg in den Arbeitsmarkt schwer fällt, da aufgrund der Fluchtsituation häufig keine Zeugnisse über Ausbildung oder Berufserfahrung nach Österreich mitgebracht wurden. Dementsprechend sieht das neue Anerkennungsgesetz flexiblere Verfahren für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte vor, damit auch bei Verlust erforderlicher Unterlagen die jeweilige Qualifikation festgestellt werden kann.
Festgesetzte Fristen für Verfahrensdauer: Aktuell lassen acht von zehn Zuwander/innen und Flüchtlingen ihre Abschlüsse nicht anerkennen. Als Hindernis gaben die Interviewten die häufig nicht absehbare Dauer von Anerkennungsverfahren an, deren unsicheren Ausgang sowie die Notwendigkeit, schnell in den Arbeitsmarkt einzusteigen um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Das neue Anerkennungsgesetz setzt Qualitätsstandards für die Anerkennungsverfahren fest und vereinheitlicht die Fristen für alle Verfahren, die nun auf maximal vier Monate verkürzt werden. Ebenso müssen künftig im Verfahrensbescheid konkrete Maßnahmen, die für die Anerkennung nötig sind, angegeben werden.
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