STARTPAKET „DEUTSCH & INTEGRATION“
Förderung von Deutschkursprojekten
Der Erwerb der deutschen Sprache ist der Schlüssel für eine gelungene Integration und stellt die unumgängliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich dar. Bildung und Teilhabe am österreichischen Arbeitsmarkt führen zur Selbsterhaltungsfähigkeit und stellen wesentliche Meilensteine gelungener Integration dar. Im Rahmen von „Startpaket Deutsch & Integration“, wurden nach bundesweiten Ausschreibungen der Fördermittel bereits in den Jahren 2016, 2017 und 2019 Deutschkursprojekte für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtige, in ganz Österreich ausgewählt und gefördert.
Das aktuelle Regierungsprogramm sieht ein bedarfsgerechtes und zielgruppenorientiertes Deutschkursangebot, den Ausbau staatlicher Integrationsangebote und -verpflichtungen sowie eine Stärkung der berufsspezifischen Sprachkurse vor. Durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) als zentrale Drehscheibe zur Abwicklung der Integrationsmaßnahmen sollen Integrationsmaßnahmen des Bundes gebündelt werden. Im Integrationsgesetz (IntG), BGBl. I Nr. 68/2017 idgF, ist die Zuständigkeit des ÖIF für die Abwicklung von Deutschkursen bis zum Niveau B1 für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte festgelegt. Der ÖIF ist zentraler Ansprechpartner für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich. Der ÖIF stellt Deutschkurse im Rahmen des Startpaket „Deutsch & Integration“ auch für aus der Ukraine vertriebene Personen gemäß § 62 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) zur Verfügung.
Durch die einheitliche Abwicklungsstruktur wird sichergestellt, dass qualitätsvolle Deutschkurse zur Alphabetisierung und den Sprachniveaus A1 bis max. C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten für die Zielgruppe zur Verfügung stehen. Gemäß § 68 Abs. 1 dritter Satz AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, können Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit eine Förderung für einen Deutschkurs erhalten.
Aktuell: Startpaket Deutsch & Integration 2021
Mit 01.01.2021 starteten österreichweit 35 Deutschkursprojekte im aktuellen Förderprogramm „Startpaket Deutsch & Integration 2021“. Den ausgewählten Trägern wurde die Möglichkeit geboten die Laufzeit der geförderten Projekte um ein weiteres Jahr bis 31.03.2023 zu verlängern. Eine Übersicht der geförderten Projekte findet sich im Downloadbereich.
Gemäß der aktuellen Förderrichtlinie vom 17.12.2020 kann um eine Förderung aus Mitteln des Startpakets Deutsch & Integration nur während der Aufrufphase angesucht werden. Sollte sich jedoch während der Laufzeit des Förderprogramms kurzfristig ein nicht vorhersehbarer Bedarf ergeben, können auch Organisationen, die sich nicht am Aufruf beteiligt, jedoch ihr Interesse an einem Fördervertrag bekundet haben, seitens des ÖIF zur Vorlage von Projektvorschlägen eingeladen werden. Die Abgabe von Interessensbekundungen ist jederzeit mit dem entsprechenden Formular möglich. Nähere Information sind im Downloadbereich unten zu finden.
Förderansuchen können durch nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, juristische Personen oder Personengemeinschaften, Lehr- oder Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen, jeweils alleine oder in Partnerschaft gestellt werden. Die Vergabe von Förderungen an Einzel-/Privatpersonen und an Gebietskörperschaften ist ausgeschlossen. Ausschlaggebend für die Auswahl der Projekte sind strenge Qualitätsstandards bei der Durchführung der Kurse sowie der Qualifikation von Personal und Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Für die Durchführung der geförderten Deutschkurse stellt der ÖIF Curricula zur Verfügung, die neben Deutschunterricht auch die Vermittlung von Wertewissen und Orientierung in Österreich vorschreiben. In den geförderten Projekten sind ab dem Sprachniveau A2 ÖIF-Prüfungen verpflichtend vorgesehen, die das Erreichen des Sprachniveaus überprüfen. Deutschkurse sowie ÖIF-Prüfungen sind für die Teilnehmer/innen kostenlos.
Ab 2023: Umstellung auf VERGABE
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) plant mit 01.01.2023, die Beschaffung der Deutschkurse im Rahmen des „Startpaket Deutsch und Integration“ von Projektförderung auf Vergabe umzustellen.
Die Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibung erfolgt auf der Plattform der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetztes statt. Die Einbringung der Teilnahmeanträge wird aller Voraussicht nach bis Anfang Februar 2022 möglich sein.
Sämtliche Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich online über die Plattform der BBG zu stellen.
KONTAKT
Team Projektförderungen
Startpaket(at)integrationsfonds.at
Unterlagen zum Aufruf 2020
Gemäß Aufrufdokument Punkt 7.4 sind Projektpartnerschaften mit mehr als einer Partnerorganisation nicht möglich. Können in einer Region andere Organisationen per Unterauftrag mit der Durchführung von Kursen beauftragt werden?
Gemäß Förderrichtlinie haben Projektträger die Kernleistungen des Projektes selbst zu erbringen. Eine Beauftragung Dritter zur Durchführung von Deutschkursen per Unterauftrag ist somit nicht zulässig.Gibt es in Hinblick auf COVID-19 es eine Mindestraumgröße oder eine maximale Anzahl an Kursplätzen pro Gruppe?
Es liegt in der Verantwortung des Förderwerbers, die Kurse in adäquaten Kursräumen abzuhalten sowie alle geltenden Vorschriften und vorliegenden Empfehlungen der Bundesregierung im eigenen Betrieb und in den Kursmaßnahmen entsprechend umzusetzen.Sind Zertifizierung gem. §13 IntG 2017 für eine Projekteinreichung ausreichend?
Gemäß den Übergangsbestimmungen des neuen Integrationsgesetzes gelten bereits bestehende Zertifizierungen gemäß § 13 IntG 2017 für den im jeweiligen Bescheid vorgesehenen Zeitraum als Zertifizierungen gemäß § 16b des geltenden Integrationsgesetzes (siehe § 28 Abs. 6 Integrationsgesetz). Somit reicht für die Einreichung im Projekt „Startpaket Deutsch und Integration 2021“ die Zertifizierung gem. § 13 IntG 2017 grundsätzlich aus. Die Beantragung einer Neu-Zertifizierung ist mindestens drei Monate vor Ablauf der bestehenden Zertifizierung sinnvoll.In den modularen Einstufungsmatrizen des ÖIF wird pro Niveaustufe eine konkrete Grammatikprogression dargestellt. Welches Lehrwerk sollte im Hinblick darauf gewählt werden?
Grundsätzlich bleibt es den Förderwerbern überlassen, welche Lehr- und Lernmaterialien im Kurs eingesetzt werden. Es sind Lehrwerke zu wählen, die geeignet sind, die Grammatikprogression der Einstufungsmatrizen weitgehend abzudecken. Die geplante Lehrstoffverteilung ist im Kurskonzept entsprechend darzulegen.In welchem Ausmaß an Unterrichtseinheiten (UE) soll die Zusatzförderung angeboten werden?
Gemäß Aufruf hat die Zusatzförderung stundenweise (50 min je Einheit) stattzufinden und soll sowohl zeitlich (vor oder nach dem Kurs) als auch inhaltlich an den regulären Unterricht angebunden sein. Die Zusatzförderung ist im Bedarfsfall für Teilnehmer/innen mit erhöhtem Förderbedarf punktuell oder regelmäßig über einen gewissen Zeitraum möglich.Gibt es eine Maximalfördersumme?
Nein, es gibt keine Maximalfördersumme. Die Projekteinreichung hat den Bedarf der Zielgruppe und die Kapazitäten des Förderwerbers zu berücksichtigen.Ist die Kinderbeaufsichtigung durchgehend anzubieten?
Gemäß Aufruf soll das bestehende Angebot an Kinderbeaufsichtigung möglichst gut ergänzt werden. Die bedarfsgerechte Planung obliegt dem Förderwerber.