Infos für Lehrkräfte
Alle Lehrpersonen, die Deutschkurse halten oder Prüfungen abnehmen, müssen vom ÖIF in ein Verzeichnis aufgenommen werden
Die wichtigsten Informationen:
Welche Bedingungen eine Lehrkraft erfüllen muss, ist in § 7 Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung (IntG-DV) definiert. Die IntG-DV finden Sie unter Downloads.
Wenn Sie die Qualifikationen gemäß § 7 IntG-DV erfüllen, können Sie sich vom ÖIF elektronisch erfassen lassen. In diesem Fall benötigt der ÖIF folgende Unterlagen:
• Ausgefülltes „Formular zur elektronischen Erfassung von Lehrkräften
• Aktueller Lebenslauf auf Deutsch
• Aktueller Strafregisterauszug
• Abschlussdiplom bzw. –zeugnis (Besuchsbestätigungen oder Seminarzeugnisse reichen nicht aus)
• Dienstbestätigungen zum Nachweis der Unterrichtserfahrung im Bereich DaF und/oder DaZ
• Falls die Erstsprache nicht Deutsch ist: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gemäß §7 Abs. 4 IntG-DV
Gemäß §7 Abs. 2 IntG-DV müssen DaF- und/oder DaZ-Zusatzausbildungen einen Gesamtumfang von mind. 180 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in Theorie und Praxis aufweisen, davon müssen mind. 100 Unterrichtseinheiten Präsenzeinheiten sein.
- Prüfer/innen mit gültiger Prüferlizenz für den ÖIF-Test Neu und den DTÖ dürfen Prüfungen abnehmen.
- Die Prüferlizenz können Sie durch erfolgreiche Teilnahme an den Prüferqualifizierungen erhalten.
- Die Prüferlizenz ist 3 Jahre gültig.
- Nach Ablauf der Lizenz können Sie diese durch Nachqualifizierungen verlängern lassen.
- Die Prüfungen werden von jezwei qualifizierten Prüfenden durchgeführt, wobei davon zumindest einer bzw. eine vom ÖIF beauftragt wird. Das Kursinstitut hat die Möglichkeit, einen lizenzierten Prüfer bzw. eine lizenzierte Prüferin bei der jeweiligen ÖIF-Prüfung in seinem Kursinstitut selbst zu stellen.
Die Bewertung der mündlichen Prüfungen erfolgt durch das Prüferteam unmittelbar nach der Prüfung vor Ort. Die Bewertung des schriftlichen Teils erfolgt zentral durch das lizenzierte Team der Bewerter/innen des ÖIF.
Wenn der ÖIF-Test bestanden wurde, wird dem/r Teilnehmer/in ein A2-Prüfungszeugnis ausgestellt. Wenn der DTÖ-Test auf A2-Niveau bestanden wurde, daher mindestens A2-Niveau im Modul Sprechen und entweder in den Modulen Hören/Lesen oder im Modul Schreiben erreicht wurde, wird ein A2-Prüfungszeugnis ausgestellt. Wenn der DTÖ-Test auf B1-Niveau, das heißt B1-Niveau im Modul Sprechen und entweder in den Modulen Hören/Lesen oder im Modul Schreiben erreicht wurde, wird ein B1-Prüfungszeugnis ausgestellt.
Hier finden Sie die aktuellen Prüferschulungstermine für alle Prüfungsformate.