Infos für Migrant/innen

Die Integrationsvereinbarung (IV) 2011 dient der  Integration rechtmässig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger (d.h. Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte) und zielt darauf ab sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Drittstaatsangehörige, die zwischen dem 1. Juli 2011 und 30. September 2017 einen österreichischen Aufenthaltstitel erhalten haben verpflichten sich dazu innerhalb von zwei Jahren Kenntnisse der deutschen Sprache auf A2 Niveau zu erwerben.  Personen, die dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind und eine Verlängerung der Erfüllugnspflicht bei der jeweiligen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde erhalten haben, haben längstens bis 30. September 2020 die Möglichkeit das Modul 1 nach den Bestimmungen der IV 2011 zu erfüllen.

ACHTUNG: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Prüfungstermin nur dann stattfindet, wenn sich mindestens 6 Personen angemeldet haben. Wenn sich weniger als 6 Personen zur Prüfung angemeldet haben, erhalten Sie eine schriftliche Information per Post, dass der Prüfungstermin nicht stattfindet.

Chatbot öffnen

Hinweis zu Cookies

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.

Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
CookieConsent Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. 1 Jahr HTML Website
fe_typo_user Ordnet Ihren Browser einer Session auf dem Server zu. Dies beeinflusst nur die Inhalte, die Sie sehen und wird von uns nicht ausgewertet oder weiterverarbeitet. Session HTTP Website

Mit Hilfe dieser Cookies sind wir bemüht unser Angebot für Sie noch attraktiver zu gestalten. Mittels pseudonymisierter Daten von Websitenutzern kann der Nutzerfluss analysiert und beurteilt werden. Dies gibt uns die Möglichkeit Werbe- und Websiteinhalte zu optimieren.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
_pk_id Wird verwendet, um ein paar Details über den Benutzer wie die eindeutige Besucher-ID zu speichern. 13 Monate HTML Matomo
_pk_ref Wird benutzt, um die Informationen der Herkunftswebsite des Benutzers zu speichern. 6 Monate HTML Matomo
_pk_ses Kurzzeitiges Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
_pk_cvar Kurzzeitiges Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
_pk_hsr Kurzzeitiges Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo