Was ist die Integrationsvereinbarung?

Die Integrationsvereinbarung (IV) 2011 dient der sprachlichen Integration von Migrant/innen, die sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen. Sie betrifft in der aktuellen Form Migrant/innen (Drittstaatsangehörige, d.h. Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte) die zwischen dem 1. Juli 2011 und 30. September 2017 einen österreichischen Aufenthaltstitel erhalten haben. Mit der Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten sich Migrant/innen, innerhalb von zwei Jahren Kenntnisse der deutschen Sprache auf A2 Niveau zu erwerben. 

 

Aufgaben des ÖIF im Rahmen der Integrationsvereinbarung

Der ÖIF ist für die Abwicklung der Integrationsvereinbarung verantwortlich. Die wichtigsten Aufgaben sind dabei:

  • Qualitätssicherung (Kurshospitationen)
  • Bereitstellung der Prüfungsformate ÖIF-Test Neu (A2 Niveau) und Deutsch-Test für Österreich (A2 – B1 Niveau)
  • Abrechnung des blauen Bundesgutscheins und
  • Abwicklung der Prüfungen

 

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Haben Sie noch Fragen? Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen das Team Integrationsvereinbarung im Integrationszentrum Wien telefonisch unter 05 0468-0 zur Verfügung. 

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