Was ist die Integrationsvereinbarung?
Die Integrationsvereinbarung (IV) 2011 dient der sprachlichen Integration von Migrant/innen, die sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen. Sie betrifft in der aktuellen Form Migrant/innen (Drittstaatsangehörige, d.h. Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte) die zwischen dem 1. Juli 2011 und 30. September 2017 einen österreichischen Aufenthaltstitel erhalten haben. Mit der Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten sich Migrant/innen, innerhalb von zwei Jahren Kenntnisse der deutschen Sprache auf A2 Niveau zu erwerben.
Aufgaben des ÖIF im Rahmen der Integrationsvereinbarung
Der ÖIF ist für die Abwicklung der Integrationsvereinbarung verantwortlich. Die wichtigsten Aufgaben sind dabei:
- Qualitätssicherung (Kurshospitationen)
- Bereitstellung der Prüfungsformate ÖIF-Test Neu (A2 Niveau) und Deutsch-Test für Österreich (A2 – B1 Niveau)
- Abrechnung des blauen Bundesgutscheins und
- Abwicklung der Prüfungen
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Für Modul 1 sind Deutschkenntnisse auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich. Für Migrant/innen, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind, gibt es spezielle, geförderte Sprachkurse. Diese Sprachkurse sind allerdings nicht verpflichtend.
Für Modul 2 sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau erforderlich.
Deutsch-Integrationskurse für Migrant/innen, deren Sprachkenntnisse noch nicht auf A2-Niveau sind, werden in ganz Österreich angeboten. Ziel dieser Kurse ist es, die Deutschkenntnisse so zu verbessern, dass die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich ermöglicht wird.
Ausgenommen sind Drittstaatsangehörige, die bis zum Ende der Erfüllungspflicht unmündig sind, bzw. Drittstaatsangehörige, welchen aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands die Erfüllung der Integrationsvereinbarung nicht zugemutet werden kann. Für diesen Punkt ist ein amtsärztliches Gutachten notwendig.
Der ÖIF-Test Neu ist eine Prüfung auf A2-Niveau. Die schriftliche Prüfung dauert 85 Minuten und besteht aus den Subtests Lesen, Hören und Schreiben. Die mündliche Prüfung dauert 10 Minuten pro Kandidat/in. Weitere Informationen zum ÖIF-Test finden Sie hier. Der Deutsch-Test für Österreich (DTÖ) ist eine skalierte Prüfung auf A2- bzw. B1-Niveau. Die schriftliche Prüfung dauert 100 Minuten und besteht aus den Subtests Hören, Lesen und Schreiben. Die mündliche Prüfung kann entweder als Einzel- oder als Paarprüfung durchgeführt werden und dauert ca. 16 Minuten.
Weitere Informationen zum DTÖ-Test finden Sie hier.
Migrant/innen können finanzielle Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundesgutscheins erhalten. Die Niederlassungsbehörden – also Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft – geben den Gutschein unter bestimmten Umständen an so genannte Familienangehörige aus. Damit sind Ehepartner/innen oder minderjährige Kinder von Österreicher/innen, Schweizer/innen, EWR-Bürger/innen und Drittstaatsangehörigen gemeint.
Jene Teilnehmer/innen, die einen zertifizierten Deutschkurs innerhalb von 18 Monaten nach der Gutschein-Ausstellung erfolgreich auf A2-Niveau mittels ÖIF-Prüfung abgeschlossen haben, erhalten eine Förderung von maximal 300 Unterrichtseinheiten bzw. 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch 750 Euro.
So funktioniert die Unterstützung: Sie besuchen einen Deutsch-Integrationskurs mit 300 Unterrichtseinheiten, für den Sie 1.000 Euro bezahlt haben. Ihr Gutschein wurde am 1. Juli 2011 ausgestellt. Am 20. November 2012 haben Sie Ihre Prüfung auf A2-Niveau bestanden. Da Sie den Kurs innerhalb von achtzehn Monaten erfolgreich abgeschlossen haben, war Ihr Gutschein noch gültig. Sie erhalten neben dem Zeugnis 50 Prozent Ihrer Kurskosten refundiert, also 500 Euro (50 Prozent von 1.000 Euro). Achtung: Wenn Sie die Prüfung am 2. Jänner 2013 oder später bestehen, ist Ihr Gutschein abgelaufen und Sie erhalten KEINE Kurskosten erstattet!
Migrant/innen sind nicht verpflichtet, einen Sprachkurs im Ausmaß von 300 Stunden zu besuchen. Sie haben auch die Möglichkeit, keine Kurse oder solche mit weniger Unterrichtseinheiten zu besuchen. Die zertifizierten Kursinstitute bieten zu diesem Zweck verschiedene Module auf unterschiedlichem Sprachniveau an.
Haben Sie noch Fragen? Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen das Team Integrationsvereinbarung im Integrationszentrum Wien telefonisch unter 05 0468-0 zur Verfügung.