Infos für Lehrkräfte
Alle Lehrpersonen, die Integrationskurse, Deutschkurse im Rahmen der Sozialhilfe halten oder Prüfungen des ÖIF abnehmen wollen, müssen vom ÖIF elektronisch erfasst werden.
Die wichtigsten Informationen:
Wer darf unterrichten?
Welche Bedingungen eine Lehrkraft erfüllen muss, ist in § 7 der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung (IntG-DV) definiert. Die Integrationsvereinbarung finden Sie unter Downloads.
Wie kann ich mich vom ÖIF als Lehrkraft elektronisch erfassen lassen?
Wenn Sie die Qualifikationen gemäß § 7 IntG-DV erfüllen, können Sie sich vom ÖIF elektronisch erfassen lassen. In diesem Fall benötigt der ÖIF folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes „Formular zur elektronischen Erfassung von Lehrkräften“
- Aktueller Lebenslauf auf Deutsch
- Universitätsdiplome bzw. Schulabschlusszeugnis, Besuchsbestätigungen oder Seminarzeugnisse reichen nicht aus
- Dienstbestätigungen zum Nachweis der Unterrichtserfahrung im Bereich DaF und/oder DaZ-Erwachsenenbildung
- Falls die Erstsprache nicht Deutsch ist: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gemäß § 7 Abs. 4 IntG-DV
- aktueller Strafregisterauszug
Gemäß § 7 Abs. 2 IntG-DV müssen DaF- oder DaZ-Zusatzausbildungen einen Gesamtumfang von mind. 180 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in Theorie und Praxis aufweisen, davon müssen mind. 100 Unterrichteinheiten Präsenzeinheiten sein. Als DaF- oder DaZ-Zusatzausbildungen gelten auch Fernstudienlehrgänge mit einem Gesamtumfang von mind. 180 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Theorie in DaF- oder DaZ-Zusatzausbildungen hat im Wesentlichen methodische und didaktische Konzeptionen zur Vermittlung von zumindest grundlegenden rezeptiven und produktiven sprachlichen Fertigkeiten im Kontext DaF oder DaZ zu enthalten.
Wer darf prüfen?
- Prüfer/innen mit gültiger Prüferlizenz für die Integrationsprüfungen dürfen Prüfungen abnehmen.
- Die Prüferlizenz können Sie durch erfolgreiche Teilnahme an den Prüferschulungen erhalten. Eine Teilnahme an den ÖIF-Prüferschulungen ist nur dann möglich, wenn Sie bereits als Lehrkraft vom ÖIF elektronisch erfasst worden sind.
- Die Prüferlizenz ist 3 Jahre gültig.
- Nach Ablauf der Lizenz kann diese durch den Besuch von Auffrischungsschulungen verlängert werden.
- Das Kursinstitut hat die Möglichkeit, einen vom ÖIF lizenzierten Prüfer bzw. eine vom ÖIF lizenzierte Prüferin bei der jeweiligen Integrationsprüfung in seinem Kursinstitut selbst zu stellen.
Bewertung der Prüfung
Die Bewertung der mündlichen Prüfungen erfolgt durch das Prüferteam unmittelbar nach der Prüfung vor Ort. Die Bewertung des schriftlichen Teils erfolgt zentral durch das lizenzierte Team der Bewerter/innen des ÖIF.
Wenn die Integrationsprüfung bestanden wurde, d.h. wenn sowohl der Teil der Sprachkompetenz, als auch der Teil des Werte- und Orientierungswissens positiv absolviert wurde, wird dem/r Teilnehmer/in ein Zeugnis der Integrationsprüfung der jeweiligen Niveaustufe, also A2 oder B1, ausgestellt.
Bereit für die Integrationsprüfung?
Sind Ihre Kandidatinnen und Kandidaten ausreichend auf die Integrationsprüfung vorbereitet? Oder sollten Sie Ihnen weitere Übungseinheiten empfehlen? Mit Hilfe der Einstufung können Sie überprüfen, ob Ihre Kandidatinnen und Kandidaten die Inhalte der Integrationsprüfung beherrschen. Die Einstufung stellt allerdings keine verbindliche Sprachstandsfeststellung dar.
Sie finden die Einstufung hier in Kürze.
Wann finden Prüferschulungen statt?
Hier finden Sie die aktuellen Prüferschulungstermine für alle Prüfungsformate.