Datenaustausch zum Integrationsgesetz

Der Österreichische Integrationsfonds unterstützt den Integrationsprozess von Flüchtlingen mit der Zurverfügungstellung eines umfassenden Angebots an Integrationsmaßnahmen in den Bereichen Orientierung und Sprachförderung (von Grund-Alphabetisierung bis C1). Die Abwicklung der aus dem Integrationsgesetz verpflichtenden Integrationsmaßnahmen liegt gemäß bestehender gesetzlicher Vorgaben (§4 IntG) in der Verantwortung des Österreichischen Integrationsfonds.

Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, denen der jeweilige Status nach dem 31.Dezember 2014 zuerkannt wurde, unterliegen im Rahmen einer verpflichtenden Integrationserklärung der Teilnahme, Mitwirkung und dem Absolvieren eines Werte- und Orientierungskurses sowie dem Erreichen eines Sprachniveaus von mindestens B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (B1 Integrationsprüfung). Gemäß §16c IntG haben ebenso Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte unabhängig vom Zuerkennungsdatum sowie Drittstaatsangehörige, die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen, Mitwirkungspflichten (Unterzeichnung Integrationserklärung, Werte- und Orientierungskurs, B1 Integrationsprüfung). Bezieher*innen der bedarfsorientierten Mindestsicherung verpflichten sich gleichfalls der Einhaltung der auf Landesebene erlassenen gesetzlichen Grundlage.

Verstöße gegen die im Gesetz festgelegten Pflichten bzw. damit einhergehende Sanktionierungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Integrationsfonds, sondern obliegen ausschließlich den jeweiligen Sozialbehörden.

Informationen zum Datenaustausch

Der ÖIF ist gemäß § 24 Abs 2 IntG ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, den für die Erbringung der Leistungen der Sozialhilfe oder bedarfsorientierten Mindestsicherung zuständigen Stellen der Länder entsprechende Daten zu den bei ihm absolvierten Maßnahmen elektronisch zu übermitteln, soweit diese Daten für die Vollziehung des Integrationsgesetzes benötigt werden.

Für die Feststellung der Inanspruchnahme und der Teilnahme an den Integrationsmaßnahmen wurde, zusätzlich zum bestehenden automatisierten Datenaustausch (über die Integrationsschnittstelle/-datenbank sowie dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger), die E-Mail-Adresse datenaustausch(at)integrationsfonds.at zur Verfügung gestellt. Damit können berechtigte Behörden jederzeit direkt Informationen über die Absolvierung der Maßnahmen zu den oben genannten Zielgruppen erhalten.

Jedes Anliegen wird zum ehestmöglichen Zeitpunkt nach Abstimmung mit den zuständigen Teams beantwortet. Es können nur Integrationsleistungen abgefragt werden, die beim ÖIF im Rahmen des IntG absolviert wurden.

Ihre Anfrage zum Datenaustausch

Folgende Angaben sind nötig, um Ihnen korrekte Angaben zu den absolvierten Maßnahmen der angefragten Person zu übermitteln. Diese Angaben übermitteln Sie bitte per Mail an datenaustausch(at)integrationsfonds.at.

  • Familienname: MUSTERMANN
  • Vorname: Max, Friedrich
  • Geburtsdatum: 29.01.1972
  • Sozialversicherungsnummer: 3162290172
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