Datenaustausch zum Integrationsgesetz
Das Integrationsgesetz regelt umfassende Integrationsmaßnahmen in den Bereichen Orientierung und Sprachförderung. Die gesetzliche Pflicht zur Unterzeichnung der Integrationserklärung sowie zur Teilnahme, Mitwirkung und zum Abschluss der angebotenen Kursmaßnahmen bezieht sich auf alle Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, denen der jeweilige Status nach dem 31. Dezember 2014 zuerkannt wurde. Gemäß § 6 Integrationsgesetz haben die für die Erbringung der Leistungen der Sozialhilfe oder bedarfsorientierten Mindestsicherung zuständigen Stellen Verstöße gegen die im Gesetz festgelegten Pflichten (Unterzeichnung der Integrationserklärung, Werte- und Orientierungskurse, Deutschkurse mit dem Zielniveau A1, Deutschkurse mit dem Zielniveau A2) nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorgaben zu sanktionieren. Weitere Informationen zum Integrationsgesetz finden Sie HIER.
Informationen zum Datenaustausch
Um nachzuweisen, dass die Kursmaßnahmen absolviert wurden, sind entsprechende Zeugnisse durch den Asylberechtigten/subsidiär Schutzberechtigten vorzulegen. Darüber hinaus besteht für die zuständige Behörde die Möglichkeit, beim ÖIF direkt nachzufragen. Der ÖIF ist gemäß § 24 Abs. 2 IntG ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, den für die Erbringung der Leistungen der Sozialhilfe oder bedarfsorientierten Mindestsicherung zuständigen Stellen der Länder entsprechende Daten zu den bei ihm absolvierten Maßnahmen elektronisch zu übermitteln, soweit diese Daten für die Vollziehung des Integrationsgesetzes benötigt werden.
Auskünfte hierzu können über datenaustausch(at)integrationsfonds.at eingeholt werden. Die Rückmeldung zu ÖIF-Maßnahmen (Werte- und Orientierungskurse, Integrationserklärung) erfolgt unverzüglich. Die Rückmeldung zu Deutschkursmaßnahmen, für deren Umsetzung sich der ÖIF externer Kursträger bedient, erfolgt nach Rückfrage beim Kursträger und kann dadurch bis zu 15 Tage in Anspruch nehmen. Als Stichtag gilt der Tag der schriftlichen Anfrage (mit den vollständigen zur Bearbeitung vorliegenden oben genannten Daten). Information: Es können nur Integrationsleistungen abgefragt werden, die beim ÖIF im Rahmen des IntG absolviert wurden.
Ihre Anfrage zum Datenaustausch
Folgende Angaben sind nötig, um Ihnen korrekte Angaben zu den absolvierten Maßnahmen der angefragten Person zu übermitteln. Diese Angaben übermitteln Sie bitte per Mail an datenaustausch(at)integrationsfonds.at
- Familienname: MUSTERMANN´
- Vorname: Max, Friedrich
- Geburtsdatum: 29.01.1972
- Geschlecht: männlich
- Staatsbürgerschaft: Afghanistan
- SVNr: 3162290172
- Asylbescheidzahl
- Bearbeiter/in Leistungsbezugsstelle
- Anfrage vom: tt.mm.jjjj
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Integrationszentrums in Ihrer Nähe jederzeit gerne zur Verfügung. Hier finden Sie alle Informationen zu den Standorten des ÖIF.