Spezifisches Ziel 2: Integration
Im Spezifischen Ziel Integration werden Projekte gefördert, die zur Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger beitragen. Projekte kommen für eine Förderung in Betracht, wenn sie sich auf die untenstehende Zielgruppe beziehen und einer der Maßnahmen zugeordnet werden können.
Zielgruppe
- Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig und längerfristig in Österreich niedergelassen sind,
- Drittstaatsangehörige, denen in Österreich internationaler Schutz gewährt wurde (keine Asylwerbende),
- Drittstaatsangehörige, die über ein Aufenthaltsrecht für Vertriebene verfügen, sowie
- in bestimmten Fällen können auch – abhängig von der jeweiligen Maßnahme – Personen, die nicht zur genannten Zielgruppe zählen, am Projekt teilnehmen.
Maßnahmen
- I 1: Sprache und Bildung
- I 2: Vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
- I 3: Starthilfe in ein selbstständiges Leben
- I 4: Gesellschaftliche Integration und freiwilliges Engagement
- I 5: Kapazitätsaufbau und Zusammenarbeit für nachhaltige Organisationsstrukturen
- I 6: Wissenschaftliche Analysen und Forschungsarbeiten
Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich.