Spezifisches Ziel 3: Rückkehr
Im Spezifischen Ziel Rückkehr werden Projekte gefördert, die einen Beitrag leisten zur Bekämpfung der irregulären Migration unter Forderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie einen Beitrag zu und Unterstützung der ersten Schritte zur wirksamen Wiedereingliederung in Drittländern. Ebenso sollen Projekte der Stärkung der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten dienen, insbesondere in Bezug auf die am stärksten von Herausforderungen in den Bereichen Migration und Asyl betroffenen Mitgliedstaaten, unter anderem durch praktische Zusammenarbeit.
Zielgruppe
- Drittstaatsangehörige, die noch keinen endgültigen ablehnenden Bescheid auf ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, ihren rechtmäßigen Wohnsitz und/oder internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat erhalten haben und die sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden könnten.
- Drittstaatsangehörige, denen in einem Mitgliedstaat ein Aufenthaltsrecht, ein rechtmäßiger Wohnsitz oder internationaler Schutz oder vorübergehender Schutz gewährt wurde und die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben.
- Drittstaatsangehörige, die sich in einem Mitgliedstaat aufhalten und die Voraussetzungen für eine Einreise in einen Mitgliedstaat und/oder einen dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, einschließlich der Drittstaatsangehörigen, für die die Vollstreckung der Abschiebung aufgeschoben worden ist.
Maßnahmen
- R1: Effiziente Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter
R2: Durchführung von zwangsweisen Rückführungen
R3: Kommunikations- und Informationsmaßnahmen
R4: Anreiz zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme
R5: Rückkehr-Vorbereitung
R6: Operative Zusammenarbeit mit Partnern, anderen Mitgliedsstaaten und Drittstaaten
Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich.