Der ÖIF
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ist ein Fonds der Republik Österreich, der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene sowie Zuwander/innen als zentrale Anlaufstelle bei der Integration in Österreich unterstützt.
Geschichte
Der ÖIF wurde 1960 vom UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR und vom Bundesministerium für Inneres (BMI) unter dem Namen "Flüchtlingsfonds der Vereinten Nationen" gegründet. Die Gründung des Fonds stand stark in Verbindung mit dem Ungarischen Volksaufstand 1956 und der damit verbundenen Flüchtlingsbewegung. Der ÖIF, dessen ursprünglicher Zweck in der Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge lag, wurde im Jahr 1991 aus dem BMI ausgegliedert. Der ÖIF ist seit 1998 für die Integrationshilfe nach dem Asylgesetz verantwortlich, seit 2017 für die umfassende Abwicklung von Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz. Seit dem Jahr 2021 koordiniert der ÖIF die staatlich geförderten Deutschkurse für Flüchtlinge in ganz Österreich, mit dem Ausbruch des Russisch-Ukrainischen Kriegs auch für Vertriebene aus der Ukraine in Österreich.
Aufgaben
Als zentrale Anlaufstelle für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene aus der Ukraine und Zuwander/innen bei der Integration in Österreich und beim Deutschlernen bietet der ÖIF mit eigenen Integrationszentren in allen Landeshauptstädten ein umfassendes Angebot an Integrationsmaßnahmen. Seit Juni 2017 definiert das Integrationsgesetz zentrale Rahmenbedingungen für die Integration von Menschen, die sich langfristig in Österreich niederlassen. Der ÖIF bietet im Rahmen seiner gesetzlichen Aufträge gemäß Asyl- und Integrationsgesetz:
- Orientierungsberatungen
- Werte- und Orientierungskurse sowie
- Deutschkurse und Integrationsprüfungen
Neben den im Integrationsgesetz vorgesehenen Maßnahmen bietet der ÖIF eine breite Palette an weiterführenden Integrationsangeboten, um die sprachliche, berufliche und soziale Integration von Flüchtlingen, Vertriebenen und Zuwander/innen in Österreich zu unterstützen. Dazu zählen vertiefende Integrationskurse, Exkursionen sowie themenspezifische Seminare mit Experten zu Themen wie Bildung und Beruf, Gesundheit und Familie sowie Selbstbestimmung und Gewaltprävention. Mit zwei Frauenzentren in Wien und Graz setzt der ÖIF gezielte Schwerpunkte auf die Stärkung und Förderung von Frauen mit Migrationsgeschichte durch mehrsprachige Beratungen, Bildungsangebote und Informationsveranstaltungen. Über das Integrationsservice für Fachkräfte unterstützt der ÖIF qualifizierte Zuwander/innen sowie Unternehmen mit individueller Beratung, branchenspezifischen Deutschkursen und Weiterbildungsangeboten. Für Praktiker/innen im Integrations-, Sozial- und Bildungsbereich sowie Vertreter/innen von Unternehmen organisiert der ÖIF regelmäßig Fortbildungsprogramme mit Seminaren zu relevanten Integrationsthemen.
Der ÖIF in Zahlen 2024
Struktur und gesetzliche Grundlagen
Der ÖIF ist ein Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit konkreten Aufträgen, welche in einer Reihe an Bundes- und Landesgesetzen festgeschrieben sind. Die Tätigkeiten des ÖIF unterliegen der Kontrolle eines unabhängigen Aufsichtsrats sowie Kontrollorganen wie dem Fondsprüfer in der Person eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der Fondsbehörde. Die finanzielle Gebarung unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofs.
Integrationsgesetz
Der ÖIF ist gemäß Integrationsgesetz die zentrale Einrichtung des Bundes zur Umsetzung von Sprach- und Integrationsmaßnahmen. Der ÖIF bietet Deutschkurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie für Vertriebene aus der Ukraine ab dem 15. Lebensjahr an und entwickelt dafür die entsprechenden Kurscurricula.
Zu den weiteren Aufgaben zählen die Zertifizierung von Kursträgern, die Abnahme von Deutsch- und Integrationsprüfungen sowie die gesetzlich vorgesehene Mitteilung an AMS und Sozialhilfeträger über den Teilnahme- und Mitwirkungsstatus von Kursteilnehmer/innen.
Darüber hinaus verantwortet der ÖIF die Werte- und Orientierungskurse, die Abwicklung der Integrationserklärung sowie die Umsetzung der Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige.
Beispiele für gesetzliche Aufträge
- Asylgesetz 2005: Orientierungsberatungen und Mitteilungspflicht gegenüber dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
- Anerkennungs- und Bewertungsgesetz: Betrieb des Anerkennungsportals www.berufsanerkennung.at
- Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz: Deutschprüfungen für Wohnberechtigung
- Integrationsjahrgesetz: Werte- und Orientierungskurse für die Zielgruppe des Integrationsjahrgesetzes
- 15a B-VG Elementarpädagogik: Hospitationen in Kinderbetreuungseinrichtungen
- Betriebsordnung Personenverkehr: Sprachprüfungen für Taxilenker/innen
Publikationen
Alle Publikationen des ÖIF sowie Zahlen, Daten und Fakten zu Integration und Migration finden Sie unter Publikationen. Im Bestelldienst des ÖIF haben Sie zudem die Möglichkeit, Publikationen zu bestellen.
Kontakt
Hotline: 050 46 80
E-Mail: info(at)integration.at
Hier sind weitere Informationen zu Kontakt und den ÖIF-Standorten zu finden.