ÖIF begrüßt vom Ministerrat beschlossenes verpflichtendes Integrationsprogramm
Der heutige Beschluss des Ministerrats zur Einführung eines verpflichtenden Integrationsprogramms für Flüchtlinge, Vertriebene und Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Integration in Österreich dar: Das angekündigte Integrationsprogramm stellt klare Anforderungen, fördert Eigenverantwortung und legt damit die Grundlage für eine erfolgreiche Integration in die österreichische Gesellschaft.
Deutsch, Arbeit und Werte: Verpflichtendes Integrationsprogramm mit drei Säulen
Das neue dreijährige Integrationsprogramm ist modular aufgebaut und umfasst die drei Säulen Deutschlernen, Arbeitsmarktintegration und Werte und Orientierung. Die Teilnahme an den Modulen des Programms ist verpflichtend, bei Verweigerung sind Sanktionen wie Leistungskürzungen oder Verwaltungsstrafen vorgesehen. Zentrales Element ist die durchgängige, verpflichtende Integrationsberatung, in der bereits zu Beginn eine Kompetenzerhebung durchgeführt und darauf aufbauend ein passendes Maßnahmenpaket definiert wird; die Fortschritte werden regelmäßig überprüft.
ÖIF als zentraler Anbieter der Deutschkurse für Flüchtlinge und Vertriebene
Gemäß Integrationsgesetz fördert der ÖIF Deutschkurse für Flüchtlinge und Vertriebene, im vergangenen Jahr wurden 67.500 Deutschkursplätze bei Kursträgern bereitgestellt und über 150.000 Teilnahmen an Online-Deutschlernangeboten des ÖIF verzeichnet. Die Rolle als staatlicher, bundesweiter Deutschkursanbieter wird mit dem Ministerratsbeschluss zum Integrationsprogramm weiter ausgebaut. Mit Deutschkursen auch zu Randzeiten und am Wochenende, ortsunabhängigen Online-Deutschkursen und berufsspezifischen Deutschkursen unterstützt der ÖIF Flüchtlinge im Rahmen des Integrationsprogramms dabei, möglichst rasch in den Arbeitsmarkt einzusteigen und berufsbegleitend die Deutschkenntnisse weiter zu verbessern.
Herausforderung niedriger Bildungsstand: Ehestmöglicher Einstieg in die Arbeit und berufsbegleitendes Deutschlernen
Der Bildungsstand von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Zwei von drei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten mit Zuerkennung im Jahr 2024 wiesen Alphabetisierungsbedarf auf, rund die Hälfte (44 %) davon auch in der eigenen Herkunftssprache. Vor diesem Hintergrund begrüßt der ÖIF den Paradigmenwechsel hin zu einem Integrationsansatz, der den Einstieg in den Arbeitsmarkt priorisiert. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass eine Arbeitsaufnahme auch mit geringen Deutschkenntnissen möglich ist. Gerade im niedrigqualifizierten Sektor gibt es auch aktuell eine Fülle an offenen Stellen. Parallel zu einem schnellen Einstieg in die Erwerbstätigkeit wird der Ausbau berufsbegleitender Lernmöglichkeiten vorangetrieben.
Volle Transparenz: ÖIF stellt tagesaktuell und umfassend Daten zu Integrationsverläufen für zuständige Behörden und das AMS bereit
Ein wesentliches Element für die effektive Steuerung von Integrationsmaßnahmen ist die Integrationsschnittstelle des Bundesministeriums für Inneres (BMI), über die der ÖIF seit Jahren tagesaktuell Daten zu Integrationsverläufen (z.B. Kursstatus, Prüfungen, Beratungen) an alle zuständigen Behörden bereitstellt – darunter AMS, Länder, Sozialhilfestellen und das Bundesministerium für Inneres (BMI). Gemeinsam mit dem BMI baut der ÖIF seit Jahren die Bereitstellung qualitätsgesicherter Integrationsdaten aus.
Der Ministerratsbeschluss zum Integrationsprogramm schreibt nun fest, dass alle verantwortlichen Stellen ihre Daten vollständig einmelden. So werden Doppelgleisigkeiten vermieden, Missbrauch verhindert und der effizientere Einsatz von Steuermitteln sichergestellt. Ein umfassender und tagesaktueller automatisierter Datentausch über die Integrationsschnittstelle des Bundes ist die Basis wirksamer, evidenzbasierter Integrationsmaßnahmen.