29.08.2025, 10:31 Uhr

Aktuell 1.000 Plätze allein in Wien verfügbar: Wer ÖIF-Deutschkurse besuchen kann und welche Regeln gelten

Die wichtigsten Fragen & Antworten zu ÖIF-Deutschkursen gemäß Integrationsgesetz

Flüchtling beim ÖIF-Deutschkurs

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt gemäß Integrationsgesetz (IntG) Deutschkurse in ganz Österreich zur Verfügung, damit jede anspruchsberechtigte Person einen für sie passenden Deutschkursplatz erhält. © Caio Kauffmann

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt gemäß Integrationsgesetz (IntG) Deutschkurse in ganz Österreich zur Verfügung, damit jede anspruchsberechtigte Person einen für sie passenden Deutschkursplatz erhält. Die Deutschkurse werden österreichweit an über 200 Kursstandorten nach bundesweite einheitlichen Qualitätsstandards umgesetzt. Ende August nehmen rund 13.000 Personen österreichweit an ÖIF-Deutschkursen teil, davon etwa 8.000 (rund 60 %) in Wien.

1. Wer kann einen ÖIF-Deutschkurs besuchen?
2. Wie kommen Personen zu ihrem ÖIF-Deutschkurs?
3. Wie viele Personen besuchen aktuell ÖIF-Deutschkursangebote? Österreichweit und in Wien?
4. Gibt es ausreichend Deutschkursplätze?
5. Wie stellt der ÖIF sicher, dass Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in allen Bundesländern Zugang zu Deutschkursen haben?
6. Wie können Berufstätige oder Personen mit Kinderbetreuungsverpflichtungen Deutsch lernen?
7. Wie wird sichergestellt, dass die Steuermittel für Deutschkurse effizient eingesetzt werden?
8. Können Kurse wiederholt werden und was passiert bei einem Kursabbruch?
9. Was gilt bei Schwangerschaft oder besonderen Lebenssituationen?
10. Was passiert, wenn ein Kurs unentschuldigt abgebrochen wird?
11. Welche Konsequenzen haben Kursabbrüche?
12. Warum werden vom ÖIF keine Mehrfachwiederholungen gefördert?
13. Was gilt für Personen in einem laufenden Asylverfahren, die keinen zuerkannten Schutzstatus haben?
14. Gibt es andere oder ergänzende Möglichkeiten zum Deutschlernen neben Präsenzkursen?
15. Hat der ÖIF ein Monopol auf Deutschkurse?
16. Wie gut sind diese Deutschkurse? 

 

1. Wer kann einen ÖIF-Deutschkurs besuchen?

Das Integrationsgesetz (IntG) regelt Rechte und Pflichten von Personen, welche über eine langfristige Bleibeperspektive in Österreich verfügen und deren Aufenthaltsrecht somit bereits geklärt ist. Wie im Integrationsgesetz festgeschrieben, stellt der ÖIF Deutschkurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie ukrainische Vertriebene ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zur Verfügung. Das Angebot umfasst Deutschkurse aller Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), von der Alphabetisierung bis C1. 

2. Wie kommen Personen zu ihrem ÖIF-Deutschkurs?  

Koordiniert werden die Integrationsmaßnahmen in den ÖIF-Integrationszentren in allen neun Bundesländern. Mit Erhalt des positiven Asylbescheids werden Personen dazu aufgefordert, unverzüglich einen Termin beim ÖIF zu vereinbaren. In dem jeweiligen Integrationszentrum erhalten die Personen innerhalb weniger Tage einen Termin, bei dem geschulte und mehrsprachige ÖIF-Berater/innen eine erste Beratung durchführen. Noch am selben Tag wird eine objektive und österreichweit einheitliche, digitale Sprachstandsfeststellung durchgeführt und die Personen dann zu einem Sprachkurs entsprechend den vorhandenen Sprachkenntnissen zugebucht. Dabei wird auf individuelle Gegebenheiten wie Kinderbetreuung oder eine Berufstätigkeit Rücksicht genommen. Wichtig ist, dass Personen aktiv und unverzüglich Kontakt mit dem ÖIF aufnehmen, damit das Deutschlernen ohne Verzögerung starten kann. 

3. Wie viele Personen besuchen aktuell ÖIF-Deutschkursangebote? Österreichweit und in Wien? 

Im August nahmen rund 13.000 Personen österreichweit an ÖIF-Deutschkursen teil, davon etwa 8.000 (rund 60 %) in Wien. Im vergangenen Jahr hat der ÖIF mit 67.500 Kursplätzen so viele Deutschkurse wie noch nie zuvor gefördert – davon mehr als die Hälfte (61%, rd. 41.000 Plätze) in Wien und 39% in den anderen Bundesländern.   

4. Gibt es ausreichend Deutschkursplätze? 

Beim ÖIF stehen ausreichend Deutschkursplätze für alle Personen zur Verfügung, die gemäß Integrationsgesetz Anspruch auf geförderte Deutschkursplätze haben. In Wien standen Mitte August für die kommenden vier Wochen rund 1.000 Kursplätze zur Verfügung. Es finden täglich Kursstarts statt. 

5. Wie stellt der ÖIF sicher, dass Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in allen Bundesländern Zugang zu Deutschkursen haben? 

Der ÖIF bietet an über 200 Kursstandorten in ganz Österreich Deutschkurse an, es gibt so viele Deutschkurse in den Regionen wie noch nie zuvor. Zum konkreten Bedarf in den Regionen ist der ÖIF im Kontakt mit den zuständigen Stellen in allen Bundesländern, um ausreichend Kursplätze bereitstellen und dabei eine hohe Auslastung sicherstellen zu können. Sollte der ÖIF einer anspruchsberechtigten Person innerhalb der nächsten vier Wochen keinen passenden Deutschkursplatz in einem ÖIF-Kurs bieten können, so stellt der ÖIF subsidiär die Möglichkeit der Individualförderung zur Verfügung, bei der Kursplätze auf dem freien Markt finanziert werden. Außerdem starten monatlich Onlinekurse, die ortsunabhängig besucht werden können und den Präsenzkursen gleichgestellt sind. 

6. Wie können Berufstätige oder Personen mit Kinderbetreuungsverpflichtungen Deutsch lernen? 

Der Kurs beim Kursträger ist nur eine von vielen Möglichkeiten, um Deutsch zu lernen. Der ÖIF verfügt in jedem Bundesland über ein eigenes Integrationszentrum, wodurch flächendeckend in jedem Bundesland eine Reihe an Integrationsangeboten zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen des Beratungstermins im zuständigen Integrationszentrum wird bei der Zubuchung zu einem Deutschkurs bestmöglich auf die konkreten Umstände der Personen eingegangen. So bietet der ÖIF unter anderem berufsbegleitende Deutschkurse zu Randzeiten und Deutschkurse mit Kinderbeaufsichtigung für Mütter und Väter mit Kinderbetreuungspflichten sowie Onlinekurse. Eine Berufstätigkeit und Kinderbetreuungsverpflichtungen sind keine Gründe, um nicht Deutsch zu lernen. 

7. Wie wird sichergestellt, dass die Steuermittel für Deutschkurse effizient eingesetzt werden? 

Deutschkurse für Flüchtlinge werden aus Steuermitteln finanziert und entsprechend der Verordnung des Finanzministeriums nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs ist mit Deutschkursplätzen jedenfalls effizient umzugehen. Jeder Flüchtling, der beim ÖIF einen Deutschkurs in Anspruch nimmt, wird im Vorhinein mehrfach – bei Bedarf auch in der eigenen Herkunftssprache – über die Bedeutung des Deutschlernens für die Integration in Österreich aufgeklärt und darüber, dass der Kurs konsequent besucht und abgeschlossen werden muss.  

8. Können Kurse wiederholt werden und was passiert bei einem Kursabbruch? 

Wurde der Vorkurs konsequent besucht oder wenn nachweisbar triftige Gründe für den Abbruch vorliegen, ist bei Bedarf einmal pro Sprachniveau eine Wiederholung möglich. Bricht eine Person einen Deutschkurs ab, wird sie demnach aufgefordert, einen Nachweis über einen triftigen Entschuldigungsgrund – z. B. Krankheit oder Arbeitsaufnahme – vorzulegen. Liegt keine Bestätigung vor, stellt der ÖIF auf dem betreffenden Sprachniveau keinen weiteren Kursplatz zur Verfügung. Entschuldigungsgründe sind etwa längere Krankheit oder eine Arbeitsaufnahme, sofern eine entsprechende Bestätigung vorgelegt wird (diese kann auch nachgereicht werden). Wer einen Kurs unentschuldigt abbricht, kann erst auf dem nächsthöheren Niveau wieder gefördert werden.  

9. Was gilt bei Schwangerschaft oder besonderen Lebenssituationen? 

Ist absehbar, dass eine Teilnehmerin den Kurs aufgrund einer bevorstehenden Geburt nicht abschließen kann, wird der Kursstart auf die Zeit nach dem Mutterschutz verschoben. Treten während des Kurses unerwartete Komplikationen auf, gilt ein Kursabbruch mit Bestätigung als entschuldigt, eine Wiederholung ist dann möglich. Für besonders vulnerable Gruppen – etwa nicht arbeitsfähige Personen – kann nach einer individuellen Beratung beim ÖIF ebenfalls eine Wiederholung ermöglicht werden. 

10. Was passiert, wenn ein Kurs unentschuldigt abgebrochen wird?  

Der ÖIF informiert die betreffenden Personen unmittelbar schriftlich darüber, dass sie vom Kurs abgemeldet wurden und dass es wichtig ist, einen etwaigen Entschuldigungsgrund (z.B. Arbeitsaufnahme oder Krankheit) schriftlich nachzuweisen, um den Kurs wiederholen zu können. Den zuständigen leistungsauszahlenden Stellen stellt der ÖIF alle relevanten Informationen zum Kursbesuch – damit auch einen etwaigen Abbruch - automatisiert und tagesaktuell zur Verfügung. Wenn eine Person ihren Kurs abbricht, wird der frei gewordene Platz möglichst rasch neu vergeben, um die vorhandenen Kapazitäten effizient zu nutzen. Wurde der Vorkurs konsequent besucht oder wenn nachweisbar triftige Gründe für den Abbruch vorliegen, ist bei Bedarf einmal pro Sprachniveau eine Wiederholung möglich. 

11. Welche Konsequenzen haben Kursabbrüche? 

Das Integrationsgesetz sowie die Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsgesetze der Länder regeln Mitwirkungspflichten an den verpflichteten Kursen. Personen, die der Pflicht zur vollständigen Teilnahme, Mitwirkung und zum Abschluss einer angebotenen, zumutbaren Kursmaßnahme unterliegen, müssen daher im Fall eines unentschuldigten Kursabbruches mit einer Leistungskürzung rechnen. Der ÖIF informiert die entsprechenden Stellen tagesaktuell über den Status der Kursteilnahme.  

12. Warum werden vom ÖIF keine Mehrfachwiederholungen gefördert? 

Statistische Auswertungen zeigen, dass bei Wiederholungen auf demselben Sprachniveau der Prüfungserfolg nachweislich abnimmt. Mehr Kursbesuche bedeuten somit mehr Kosten, jedoch nicht automatisch bessere Deutschkenntnisse. Mehrere Wiederholungen sind damit weder zielführend noch im Sinne eines sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes von öffentlichen Mitteln vertretbar. 

13. Was gilt für Personen in einem laufenden Asylverfahren, die keinen zuerkannten Schutzstatus haben? 

Das Integrationsgesetz (IntG) regelt klar, für welche Zielgruppen der ÖIF Deutschkurse zur Verfügung zu stellen hat. Für Personen mit einem laufenden Asylverfahren besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen ÖIF-Deutschkurs. Neben Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten und ukrainischen Vertriebenen, die Anspruch gem. Integrationsgesetz haben, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen subsidiär auch Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit eine Förderung für einen Deutschkurs erhalten. Wer in diese Gruppe fällt, liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres. 

14. Gibt es andere oder ergänzende Möglichkeiten zum Deutschlernen neben Präsenzkursen? 

Ja, viele! Über das frei zugängliche Sprachportal des ÖIF (sprachportal.at) stehen allen Zuwanderinnen und Zuwanderern – unabhängig vom Aufenthaltstitel – umfassende Online-Angebote zur Verfügung: über 5.000 interaktive Übungen, mehr als 500 audiovisuelle Lernformate und rund 70 Live-Online-Kurse pro Woche. Täglich nutzen etwa 25.000 Personen die digitalen Lernangebote des ÖIF.  

15. Hat der ÖIF ein Monopol auf Deutschkurse? 

Nein, Deutschkurse werden in Österreich auch von anderen Stellen, z.B. dem AMS oder den Bundesländern, finanziert. Allerdings hat der ÖIF durch das Integrationsgesetz den Auftrag Deutschkurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte und ukrainische Vertriebene in ganz Österreich zur Verfügung zu stellen. Die Kursplätze werden in einem öffentlichen, transparenten Vergabeverfahren an externe Kursträger vergeben. Diese führen die Kurse im Auftrag des ÖIF durch. Die bundesweite Deutschkursförderung durch den ÖIF schafft einheitliche Qualitätsstandards und vermeidet Doppelgleisigkeit. 

16. Wie gut sind diese Deutschkurse? 

Vom ÖIF geförderte und von Kursträgern umgesetzte Deutschkurse unterliegen bundesweit einheitlichen, gesetzlich verankerten Qualitätsstandards. Diese verpflichten alle Kursträger zur Einhaltung transparenter Rahmenbedingungen. Dazu zählen unter anderem qualifiziertes Lehrpersonal mit C1-Sprachkenntnissen, umfangreicher Unterrichtserfahrung und abgeschlossener DaF/DaZ-Ausbildung sowie die verpflichtende Verwendung der ÖIF-Rahmencurricula. Ergänzend finden regelmäßig unangekündigte Vor-Ort-Evaluierungen und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen statt. 

Eine umfangreiche, externe Evaluierung sowie eine anonyme Befragung unter mehr als 3.000 Teilnehmer/innen von geförderten Kursen zeigt eine sehr hohe Zufriedenheit mit den vom ÖIF bereitgestellten Deutschkursen: Unter den befragten Teilnehmer/innen aus mehr als 370 Kursen gaben 85% an, sehr zufrieden oder zufrieden mit der Organisation der Kurse zu sein. 82% gaben nach Selbsteinschätzung an, dass sich ihre Deutschkenntnisse durch den Kurs verbessert haben.

 

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