10.04.2025, 07:00 Uhr

IV-Generalsekretär Neumayer besucht ÖIF-Integrationsservice für Fachkräfte

Im Rahmen eines Arbeitstreffens gab es regen Austausch über die Integration von Fachkräften aus dem Ausland

Vertreter der Industriellenvereinigung zu Besuch im ÖIF-Integrationsservice für Fachkräfte

Am 25. März 2025 besuchten der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, und Viktor Fleischer, IV-Experte für berufliche Bildung und Fachkräfte, das Integrationsservice für Fachkräfte des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Das Integrationsservice dient als zentrale Anlaufstelle für ausländische Fachkräfte, deren Angehörige sowie für Unternehmen. 

Vor Ort informierten sich die Vertreter der IV über die umfassenden Beratungs- und Unterstützungsangebote des ÖIF für im Ausland geborene Fachkräfte sowie für Unternehmen. Im Anschluss fand ein Austausch mit Hermann Feiner (Aufsichtsratsvorsitzender des ÖIF), Franz Wolf (ÖIF-Direktor), Sonja Ziganek (Gesamtleitung Integrationsprogramme im ÖIF) und Milica Himmer (Leitung des Integrationsservice für Fachkräfte) statt.

Über das ÖIF-Integrationsservice für Fachkräfte 

Das ÖIF-Integrationsservice bietet Integrationsangebote für Fachkräfte, ihre Angehörige und Unternehmen an. Als Anlaufstelle für Fachkräfte und Unternehmen bietet die Stelle Informationen, Beratungen und Veranstaltungen zur Vorintegration sowie zum Leben und Arbeiten in Österreich und zu ÖIF-Deutschlernangeboten an. Dabei wird auch österreichweit auf bestehende regionale und überregionale Angebote verwiesen. Für Unternehmen stehen beim Integrationsservice Weiterbildungen und Deutschlernangebote zur Verfügung, um ausländische Fachkräfte bei ihrer Integration zu unterstützen. Vor dem Hintergrund des hohen Fach- und Arbeitskräftebedarfs in Österreich fördert das Integrationsservice für Fachkräfte seit 2024 Deutschkurse direkt in Unternehmen in Branchen mit hohem Fachkräftebedarf. Zudem erweiterte das Integrationsservice für Fachkräfte die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Berufsanerkennung auf Rot-Weiß-Rot-Kartenbesitzer/innen und EU-Bürger/innen und erhöhte die maximale Fördersumme von auf 2.500 €.

 

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