Landesrat Martin Antauer zu Besuch im ÖIF-Integrationszentrum Niederösterreich
Landesrat Antauer erhielt eine genaue Einweisung in die Abläufe bei der Beratungsstelle ©ÖIF/Soldatenko
Die Sprachstandsfestellung und die digitale Kurseinstuffung wurden präsentiert ©ÖIF/Soldatenko
Die tägliche Arbeit mit der Integrationsschnittstelle und deren Vorteile wurden dem Landesrat praxisnah präsentiert ©ÖIF/Soldatenko
Roland Goiser, stellvertretender Direktor des ÖIF, und Integrationslandesrat Martin Antauer ©ÖIF/Soldatenko
Integrationslandesrat Martin Antauer besuchte am 19. November 2025 das Integrationszentrum Niederösterreich, um sich ein umfassendes Bild der täglichen Arbeit des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) in Niederösterreich sowie der digitalen Zusammenarbeit über die Integrationsschnittstelle des Bundes zu machen. Im Mittelpunkt standen dabei die Beratungsstelle, die digitale Kurseinstufung sowie die praktische Anwendung der Integrationsschnittstelle des Bundes.
ÖIF stellt alle Informationen zum Kursbesuch automatisiert tagesaktuell zur Verfügung
Durch die enge Kooperation des Landes Niederösterreich mit dem ÖIF können ab sofort Sozialhilfekürzungen bei Verstößen gegen Integrationspflichten – etwa bei Kursabbrüchen oder unentschuldigtem Fernbleiben – in ganz Niederösterreich tagesaktuell und automatisiert umgesetzt werden. Möglich macht das die Integrationsschnittstelle des Bundes, die vom Bundesministerium für Inneres (BMI) betrieben wird. Diese Datenbank ermöglicht einen tagesaktuellen Datenaustausch zu Integrationsmaßnahmen zwischen jenen Einrichtungen, die Maßnahmen fördern (wie dem ÖIF) und den zuständigen Behörden in den Bundesländern, die Sanktionierungen bei Verstößen gegen das Integrationsgesetz vollziehen. Die Integrationsschnittstelle garantiert in Zeiten knapper Budgets so maximale Transparenz, Vermeidung von Parallelstrukturen und eine zielgerichtete Verwendung von Steuermitteln.
Integrationslandesrat Martin Antauer: „Der ÖIF bietet Werte- und Sprachkurse, die selbstverständlich verpflichtend besucht werden müssen. Wir sind jetzt über das Innenministerium mit dem ÖIF tagesaktuell vernetzt und haben die Übersicht, wer sich nicht an die verpflichtenden Vorgaben hält. Beim erstmaligen Verstoß verliert der Empfänger 25 %, bei wiederholten Verstößen wird die Sozialhilfe komplett gestrichen.“
Roland Goiser, stellvertretender Direktor des ÖIF: „Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten gemäß Integrationsgesetz österreichweit Deutschkurse sowie Werte- und Orientierungskurse zur Verfügung. Sämtliche Daten zum Kursbesuch werden vom ÖIF vollständig, einheitlich und transparent in die Integrationsschnittstelle des Bundes eingetragen. Wird ein Kurs abgebrochen, informiert der ÖIF die zuständige leistungsauszahlende Stelle im jeweiligen Bundesland tagesaktuell.“
ÖIF setzt Standards für transparente Integrationsförderung
Der ÖIF ist seit Jahren Vorreiter bei der transparenten Förderung von Integrationsmaßnahmen, die durch Steuergeld finanziert werden. Als einzige Einrichtung in Österreich meldet der ÖIF vollumfänglich alle relevanten Daten zu steuerfinanzierten Integrationsmaßnahmen wie Deutschkursen, Integrationsprüfungen oder Werte- und Orientierungskursen – darunter Kursbeginn und -ende, Kursniveau, Prüfungsergebnisse sowie etwaige Abwesenheiten oder Kursabbrüche – tagesaktuell in die Integrationsschnittstelle ein. Täglich werden bis zu 7.500 Datensätze durch den ÖIF aktualisiert, zudem werden jährlich rund 276.000 Dokumente (z.B. Kursbesuchsbestätigungen oder Prüfungszeugnisse) in die Integrationsschnittstelle des Bundes eingespielt. Damit schafft der ÖIF die wesentliche Grundlage für rasche Sanktionen bei Verstößen gegen das Integrationsgesetz – wie z.B. bei Personen, die Deutschkurse abbrechen. Zudem ermöglicht der ÖIF so Transparenz bzgl. der eingesetzten Steuermittel sowie eine laufende Evaluierung und evidenzbasierte Weiterentwicklung von Integrationsmaßnahmen.