ÖIF verzeichnet 100.000 Integrationserklärungen seit Einführung des Integrationsgesetzes
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) registrierte im August 2024 die 100.000ste unterzeichnete Integrationserklärung. Diese ist Teil des seit 2017 bestehenden Integrationsgesetzes, das umfassende Integrationsmaßnahmen in den Bereichen Spracherwerb und Orientierung in Österreich regelt. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte dazu, die grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Österreich einzuhalten und an den angebotenen Integrationsmaßnahmen teilzunehmen. Dazu zählen neben Deutschkursen bis zum Zielniveau B1 auch Beratungstermine und Werte- und Orientierungskurse. Das Gesetz gilt für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Die meisten Integrationserklärungen wurden von Menschen mit syrischer Staatsbürgerschaft unterzeichnet. Der Frauenanteil aller unterzeichneten Integrationserklärungen lag bei 35 %.
ÖIF-Integrationszentren sind zuständig für die Koordination und Qualitätssicherung
Koordiniert werden die Integrationsmaßnahmen in den ÖIF-Integrationszentren, die sich in allen neun Bundesländern befinden. Unmittelbar nach Erhalt des positiven Bescheides erhalten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte dort einen Termin, bei dem geschulte ÖIF-Berater/innen eine erste Orientierungsberatung durchführen und die Integrationserklärung unterzeichnet wird. Nach einem standardisierten digitalen Einstufungstest werden die Personen dann zu einem Sprachkurs entsprechend den vorhandenen Sprachkenntnissen zugebucht. Zusätzlich dazu werden Termine für weitere Beratungen und die ebenfalls im Integrationsgesetz verankerten Werte- und Orientierungskurse vergeben. Umfangreiche Digitalisierungsprozesse ermöglichen eine rasche Koordination der Maßnahmen.
Kontinuierlicher Ausbau der Integrationsangebote
In den vergangenen Jahren haben sich die Zuerkennungszahlen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte deutlich erhöht. Damit erhöhte sich auch der Bedarf an Integrationsangeboten des ÖIF. Dieser Bedarf betrifft sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen als auch freiwillige Programme. In den Beratungsterminen werden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte daher auch über alle weiteren ÖIF-Angebote zur sprachlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration informiert. So können sich Migrantinnen bei Sprechstunden im Frauenzentrum zu Themen wie Arbeitsmarktintegration, Bildung, Berufsanerkennung, Gesundheit und Familie mit Fachexpertinnen austauschen. Über das Integrationsservice für Fachkräfte bietet der ÖIF zusätzlich Unterstützung bei Fragen rund um das Leben und Arbeiten in Österreich sowie bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Ausbildungen.