Was ist die Integrationsvereinbarung?

Die Integrationsvereinbarung (IV) 2017 dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger (d.h. Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht-Asyl-/bzw. subsidiär Schutzberechtigte) und zielt darauf ab, sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Mit Erhalt ihres Aufenthaltstitels verpflichten sich Drittstaatsangehörige dazu, innerhalb von zwei Jahren (24 Monaten) Kenntnisse der deutschen Sprache, sowie der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erwerben.
 

Aufgaben des ÖIF im Rahmen der Integrationsvereinbarung

Der ÖIF ist für die Abwicklung der Integrationsvereinbarung verantwortlich. Die wichtigsten Aufgaben sind dabei:

  • Qualitätssicherung (Kurshospitationen und Evaluierung von Integrationsprüfungen)
  • Bereitstellung & Abwicklung der Integrationsprüfungen auf den Niveaustufen A2 (= Modul 1) und B1 (= Modul 2)
  • Abrechnung des blauen Bundesgutscheins

Gutschein Integrationsvereinbarung (Blauer Bundesgutschein)

Bestimmte Drittstaatsangehörige können den blauen ÖIF-Bundesgutschein erhalten, mit dem der Bund bis zu 50 % der Integrationskurskosten ersetzt (max. 750 € für 300 UE). Der Gutschein wird von der zuständigen Niederlassungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) ausgegeben. Voraussetzung für die Förderung ist ein erfolgreich abgeschlossener A2-Integrationskurs innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Aufenthaltstitels sowie eine Teilnahme von mindestens 75 % der Kurseinheiten. Hier finden Sie mehr Informationen zum blauen Bundesgutschein 

Rechenbeispiel: So funktioniert die Unterstützung: Sie besuchen einen Integrationskurs auf dem Niveau A2 mit 300 Unterrichtseinheiten, für den Sie 1.000,- Euro bezahlt haben. Ihr Gutschein wurde am 01. November 2017 ausgestellt. Am 20. April 2019 haben Sie Ihre ÖIF-Integrationsprüfung auf A2-Niveau bestanden.  Da Sie den Kurs samt Prüfung innerhalb von 18 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben, war Ihr Gutschein noch gültig. Sie erhalten neben dem Zeugnis 50 Prozent Ihrer Kurskosten refundiert, also 500,- Euro (50 Prozent von 1.000,- Euro). Achtung: Wenn Sie die ÖIF-Integrationsprüfung am 02. Mai 2019 oder später bestehen, ist Ihr Gutschein abgelaufen und Sie erhalten KEINE Kurskosten erstattet!

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Kontakt

Haben Sie noch Fragen? Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen das Team Integrationsvereinbarung im Integrationszentrum Wien telefonisch unter 05 0468-0 zur Verfügung. 

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