Was ist die Integrationsvereinbarung?
Die Integrationsvereinbarung (IV) 2017 dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger (d.h. Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht-Asyl-/bzw. subsidiär Schutzberechtigte) und zielt darauf ab, sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Mit Erhalt ihres Aufenthaltstitels verpflichten sich Drittstaatsangehörige dazu, innerhalb von zwei Jahren (24 Monaten) Kenntnisse der deutschen Sprache, sowie der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erwerben.
Aufgaben des ÖIF im Rahmen der Integrationsvereinbarung
Der ÖIF ist für die Abwicklung der Integrationsvereinbarung verantwortlich. Die wichtigsten Aufgaben sind dabei:
- Qualitätssicherung (Kurshospitationen und Evaluierung von Integrationsprüfungen)
- Bereitstellung & Abwicklung der Integrationsprüfungen auf den Niveaustufen A2 (= Modul 1) und B1 (= Modul 2)
- Abrechnung des blauen Bundesgutscheins
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 1 umfasst Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und Kenntnisse der grundlegenden Werte der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Zur Vorbereitung auf die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 1 bieten vom ÖIF zertifizierte Kursträger Integrationskurse an.
Die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 2 umfasst Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und vertiefte Kenntnisse der grundlegenden Werte der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Integrationskurse dienen der Vorbereitung auf die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 1 (= A2-Niveau) und werden von zertifizierten Kursträgern in ganz Österreich angeboten. Ziel dieser Kurse ist es, die Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse über die grundlegenden Werte der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung so zu fördern, um so eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu ermöglichen.
Weitere Informationen zu Integrationskursen sowie eine Liste der zertifizierten Kursträger finden sie HIER.
Ausgenommen von der Erfüllung der Integrationsvereinbarung sind Drittstaatsangehörige,
1. die zum Ende der Erfüllungspflicht unmündig sind,
2. denen auf Grund ihres physischen oder psychischen Gesundheitszustands die Erfüllung der Integrationsvereinbarung nicht zugemutet werden kann (dies ist durch ein amtsärztliches Gutachten bei der Niederlassungs- und AUfenthaltsbehörde nachzuweisen) und/oder
3. wenn sie schriftlich erklären, dass ihr Aufenthalt die Dauer von 24 Monaten innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten soll. Diese Erklärung enthält den unwiderruflichen Verzicht auf die Stellung eines weiteren Verlängerungsantrags nach dem ersten Verlängerungsantrag.
Die A2-Integrationsprüfung dient zur Erfüllung des Moduls 1 der Integrationsvereinbarung und umfasst Sprachinhalte sowie Werte- und Orientierungswissen. Die schriftliche Sprachprüfung dauert 125 Minuten (exkl. 15-minütiger Pause) und besteht aus den Subtests Lesen, Hören und Schreiben inkl.Werte- und Orientierungswissen. Anschließend folgt die mündliche Prüfung, die 10 Minuten pro Kandidat/in in Anspruch nimmt. Weitere Informationen zur A2-Integrationsprüfung finden Sie HIER.
Die B1-Integrationsprüfung dient zur Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung und umfasst ebenfalls Sprachinhalte sowie Werte- und Orientierungswissen. Die schriftliche Prüfung dauert 140 Minuten (exkl. 15-minütiger Pause) und besteht aus den Subtests Hören, Lesen und Schreiben inkl. Werte- und Orientierungswissen. Anschließend folgt die mündliche Prüfung, die entweder als Einzel- oder als Paarprüfung durchgeführt werden kann und ca. 16 Minuten in Anspruch nimmt. Weitere Informationen zur B1-Integrationsprüfung finden Sie HIER.
Bestimmte Drittstaatsangehörige können finanzielle Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundesgutscheins erhalten. Mit diesem Gutschein ersetzt der Bund unter gewissen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Kosten eines Integrationskurses. Die Niederlassungsbehörden – also Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft – geben den Gutschein an berechtigte Personen aus.
Jene Teilnehmer/innen, die einen zertifizierten Integrationskurs auf dem Niveau A2 innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Aufenthaltstitels erfolgreich im Rahmen einer ÖIF-Integrationsprüfung auf mindestens A2-Niveau abgeschlossen haben, erhalten eine Förderung von maximal 300 Unterrichtseinheiten bzw. 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch 750,- Euro. Der/Die Teilnehmer/in muss dafür an mindestens 75 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen haben.
So funktioniert die Unterstützung: Sie besuchen einen Integrationskurs auf dem Niveau A2 mit 300 Unterrichtseinheiten, für den Sie 1.000,- Euro bezahlt haben. Ihr Gutschein wurde am 01. November 2017 ausgestellt. Am 20. April 2019 haben Sie Ihre ÖIF-Integrationsprüfung auf A2-Niveau bestanden. Da Sie den Kurs samt Prüfung innerhalb von 18 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben, war Ihr Gutschein noch gültig. Sie erhalten neben dem Zeugnis 50 Prozent Ihrer Kurskosten refundiert, also 500,- Euro (50 Prozent von 1.000,- Euro).
Achtung: Wenn Sie die ÖIF-Integrationsprüfung am 02. Mai 2019 oder später bestehen, ist Ihr Gutschein abgelaufen und Sie erhalten KEINE Kurskosten erstattet!
Drittstaatsangehörige, die das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen müssen, sind nicht verpflichtet, einen Integrationskurs im Ausmaß von 300 Stunden zu besuchen. Sie haben auch die Möglichkeit, keine Kurse oder solche mit weniger Unterrichtseinheiten zu besuchen.
Haben Sie noch Fragen? Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen das Team Integrationsvereinbarung im Integrationszentrum Wien jederzeit gerne zur Verfügung.