27.02.2021

Neue ÖIF- Informationsbroschüre: „Islamisches Familienrecht in grenzüberschreitenden Ehen“

Kompakter Überblick für österreichische Staatsbürger/innen und ansässige Ausländer/innen über Eherecht, Kindschaftsrecht und Erbrecht in mehrheitlich muslimischen Ländern

Die Zahl grenzüberschreitender Eheschließungen steigt aufgrund von Migration und Globalisierung seit Jahren. Mit der Informationsbroschüre „Islamisches Familienrecht in grenzüberschreitenden Ehen“, die in Kooperation mit Univ.-Prof. Dr. Ebrahim Afsah der Universität Wien erstellt wurde, wird rechtsvergleichend ein erster Einblick geboten, wie Eherecht, Kindschaftsrecht und Erbrecht in verschiedenen mehrheitlich muslimischen Ländern ausgestaltet sind. Die Broschüre gibt Auskunft über rechtliche Probleme und ist eine Hilfe beim Navigieren zwischen den unterschiedlichen Rechtssystemen, wobei der Schwerpunkt auf der Vermeidung unbeabsichtigter Rechtsfolgen liegt, die sich aus der Anwendbarkeit islamischen Rechts in den Herkunftsländern ergeben können. Behandelt werden die heute gültigen Rechtsordnungen diverser mehrheitsmuslimischer Staaten, die einen besonderen Einfluss auf die Lebensrealität in Österreich lebender Menschen haben. Diese sind: Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien und die Türkei.

Die gesamte Broschüre steht unter www.integrationsfonds.at/mediathek zum Download zur Verfügung.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsauffassung
Bei internationalen Ehen und Elternschaft kommt es oftmals zur Kombination und bisweilen zur Kollision verschiedener Rechtssysteme. Gerade in Bezug auf Familienangelegenheiten ist das Islamische Recht in einigen Herkunftsländern oftmals dem staatlichen Recht übergeordnet bzw. wird ergänzend berücksichtigt.  Viele islamisch geprägte Länder weisen dahingehend Gemeinsamkeiten auf, wenn es um Eheschließung, Brautgabe, Mehrere, Eheverbote und Scheidung geht.Währenddie Gesetze in Österreich für eine Eheschließung die Volljährigkeit oder ab dem 16. Lebensjahr eine entsprechende Erklärung zur Ehefähigkeit und die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter/innen voraussetzen, können Personen nach klassisch islamischem Recht schon mit dem Erreichen der Pubertät heiraten. Auch hinsichtlich der Ehepflichten, der Ehescheidung und der Ehehindernisse gibt es im islamischem Recht wesentliche Unterschiede: Zu den Ehepflichten von Frauen gehören unter anderem die Gehorsamspflicht, gemeinsames Wohnen, der Haushalt, Geschlechtsverkehr sowie die Begleitung des Ehemannes auf Reisen. Der Mann hat hingegen eine Unterhaltspflicht gegenüber der Frau und den Kindern. Damit eine Ehe überhaupt rechtsgültig geschlossen werden kann, dürfen zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Ehehindernisse vorliegen. Ein Ehehindernis liegt nach islamischem Recht liegt beispielsweise vor, wenn eine muslimische Frau einen nicht-muslimischen Mann heiraten möchte. Zur Beseitigung dieses Ehehindernisses wird dem nicht-muslimischen Mann daher oft zum Übertritt geraten, während ein muslimischer Mann eine Ehe mit einer Angehörigen einer anderen Religion (Buchreligion)führen kann und ihr Übertritt zum Islam daher nicht notwendig ist. Das religiöse Verbot der Ehe zwischen einer muslimischen Frau und einem nicht-muslimischen Mann schlägt sich in der Rechtsordnung vieler mehrheitsmuslimischer Staaten nieder, die daher solche Ehen nicht anerkennen. Ob eine solche, im Ausland geschlossene Ehe dort anerkannt wird, ist unterschiedlich geregelt.

Hilfreiche Erstinformationen
In den in der Broschüre dargestellten Staaten existieren unterschiedliche Systeme, wie sich staatliches und islamisches Recht zueinander verhalten. Die Beschreibung der wichtigsten Bereiche des Familienrechts ermöglicht auch einen inhaltlichen Vergleich, wie Rechtsfragen nach islamischem Recht unterschiedlich ausgestaltet sein können. Hierbei wird auch die Vielfalt islamischer Staaten, ihre unterschiedliche Geschichte und Demographie deutlich. Das Ziel dieser Broschüre ist ein praktisch anwendbarer Überblick in leicht verständlicher Sprache zur Erstinformation für österreichische Staatsbürger/innen und ansässige Ausländer/innen.

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