Neues Integrationsgesetz in Kraft
Englische Übersetzung: See English information on the new Federal Integration Act below
Übersetzung Dari/Farsi: اطلاعات قانون جدید ادغام فدرال را به زبان فارسی و دری در زیر ببینید
Arabische Übersetzung: جميع المعلومات باللغة العربية متوافرة بالأسفل
Am 9. Juni 2017 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt auf eine rasche Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie von rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen ab. Es folgt dem Prinzip des Förderns und Forderns: Zum einen hat der Staat Integrationsmaßnahmen anzubieten und zum anderen verpflichten sich die Betroffenen, an den angebotenen Maßnahmen aktiv mitzuwirken.
Die Integrationspflichten betreffen alle Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, denen dieser Schutzstatus nach dem 31.12.2014 zugesprochen wurde und die mindestens 15 Jahre alt sind.
- Unterzeichnung der Integrationserklärung
- Teilnahme und Mitwirkung an einem Werte- und Orientierungskurs des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) sowie Abschluss des Kurses
- Teilnahme und Mitwirkung an Deutschkursen auf den Sprachniveaus A1 und A2 sowie Abschluss der Kurse
Ihre nächsten Schritte:
- Kommen Sie zum ÖIF-Integrationszentrum in Ihrem Bundesland. Bitte nehmen Sie dazu alle notwendigen Dokumente mit: Asylbescheid, Identitätsnachweis (Konventionspass, Karte für Asylberechtigte, Karte für subsidiär Schutzberechtigte), Sozialversicherungsnachweis, Meldezettel sowie - wenn vorhanden - Zeugnisse von Deutschprüfungen oder die Teilnahmebestätigung eines Werte- und Orientierungskurses des ÖIF.
- Beim ÖIF unterzeichnen Sie die Integrationserklärung. Der ÖIF stellt einen Kursplatz für einen Werte- und Orientierungskurs sowie bei Bedarf einen Deutschkursplatz auf dem Sprachniveau A1 zur Verfügung.
- Gehen Sie zum Arbeitsmarktservice (AMS) und lassen Sie sich als arbeitssuchend vormerken.
Wenn die Pflichten nicht erfüllt werden, werden staatliche Unterstützungsleistungen wie Sozialhilfe oder die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) gekürzt.