Neues Integrationsgesetz in Kraft
Englische Übersetzung: See English information on the new Federal Integration Act below
Übersetzung Dari/Farsi: اطلاعات قانون جدید ادغام فدرال را به زبان فارسی و دری در زیر ببینید
Arabische Übersetzung: جميع المعلومات باللغة العربية متوافرة بالأسفل
Am 9. Juni 2017 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt auf eine rasche Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie von rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen ab. Es folgt dem Prinzip des Förderns und Forderns: Zum einen hat der Staat Integrationsmaßnahmen anzubieten und zum anderen verpflichten sich die Betroffenen, an den angebotenen Maßnahmen aktiv mitzuwirken.
Gelten diese Pflichten für Sie?
Die Integrationspflichten betreffen alle Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, denen dieser Schutzstatus nach dem 31.12.2014 zugesprochen wurde und die mindestens 15 Jahre alt sind.
Was sind Ihre Pflichten?
- Unterzeichnung der Integrationserklärung
- Teilnahme und Mitwirkung an einem Werte- und Orientierungskurs des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) sowie Abschluss des Kurses
- Teilnahme und Mitwirkung an Deutschkursen auf den Sprachniveaus A1 und A2 sowie Abschluss der Kurse
Was sind Ihre nächsten Schritte?
Ihre nächsten Schritte:
- Kommen Sie zum ÖIF-Integrationszentrum in Ihrem Bundesland. Bitte nehmen Sie dazu alle notwendigen Dokumente mit: Asylbescheid, Identitätsnachweis (Konventionspass, Karte für Asylberechtigte, Karte für subsidiär Schutzberechtigte), Sozialversicherungsnachweis, Meldezettel sowie - wenn vorhanden - Zeugnisse von Deutschprüfungen oder die Teilnahmebestätigung eines Werte- und Orientierungskurses des ÖIF.
- Beim ÖIF unterzeichnen Sie die Integrationserklärung. Der ÖIF stellt einen Kursplatz für einen Werte- und Orientierungskurs sowie bei Bedarf einen Deutschkursplatz auf dem Sprachniveau A1 zur Verfügung.
- Gehen Sie zum Arbeitsmarktservice (AMS) und lassen Sie sich als arbeitssuchend vormerken.
Was passiert, wenn Sie diese Pflichten nicht erfüllen?
Wenn die Pflichten nicht erfüllt werden, werden staatliche Unterstützungsleistungen wie Sozialhilfe oder die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) gekürzt.