ÖIF-Integrationsstatistiken

Zahlen, Daten und Fakten zu Integration in Österreich

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Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene sowie Zuwander/innen als zentrale Anlaufstelle bei der Integration in Österreich. Mit der Veröffentlichung der Integrationsstatistiken stellt der ÖIF laufend aktuelle Daten bereit, schafft Transparenz über seine Tätigkeiten und bietet Einblicke in Entwicklungen und Trends im Bereich Migration und Integration.

Informationen zur Verwendung der Integrationsstatistiken:

  • Einzelne Legendenpunkte bei den Digrammen können weggeklickt und so ein individueller Fokus gesetzt werden.
  • Die Daten werden laufend ergänzt; durch Aktualisierungen kann es in Einzelfällen zu geringfügigen Anpassungen in Daten vergangener Zeiträume kommen.
  • Eine Definition der verwendeten Begriffe finden Sie am Ende der Seite.
  • Mit untenstehenden Reitern wählen Sie Grafiken und Informationen aus den drei Themenbereichen Integrationserklärungen, Werte- und Orientierungskurse und Deutschkurse.

Integrationserklärungen

Die gesetzlich seit 2017 verankerte Integrationserklärung wird bei der Erstberatung im jeweiligen ÖIF-Integrationszentrum unterzeichnet. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab 15 Jahren verpflichten sich damit zur Einhaltung der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen wie Deutschkursen, Werte- und Orientierungskursen und Integrationsberatungen.

Integrationserklärungen im Zeitverlauf nach Geschlecht

Die Grafik "Integrationserklärungen im Zeitverlauf" veranschaulicht die jährliche Entwicklung der unterzeichneten Integrationserklärungen seit Juni 2017. Besonders auffällig ist der starke Anstieg im Jahr 2018, welcher auf die Einführung der gesetzlichen Verpflichtung im Jahr 2017 und der hohen Anzahl an Asyl- und subsidiären Schutzgewährungen der Vorjahre zurückzuführen ist. Die farbliche Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass über alle Jahre hinweg mehr Männer als Frauen eine Integrationserklärung unterzeichnet haben.

Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Bundesland

Die Grafik “Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Bundesland” veranschaulicht, in welchen Bundesländern im Vorjahr wie viele Integrationserklärungen unterzeichnet wurden. Den größten Anteil weist Wien auf, bedingt durch die im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich höhere Zahl an Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten.

Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Bundesland und Geschlecht

Die Grafik “Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Bundesland und Geschlecht” stellt die unterzeichneten Integrationserklärungen im Vorjahr differenziert nach Bundesland und Geschlecht dar. In allen Bundesländern ist der Anteil der von Männern unterzeichneten Integrationserklärungen höher als jener von Frauen. Die Darstellung gibt einen Überblick über regionale und geschlechtsspezifische Unterschiede.

Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Staatsangehörigkeit

Die Grafik „Integrationserklärungen im Jahr 2024 nach Staatsangehörigkeit“ zeigt, aus welchen Ländern die Personen stammen, die im Jahr 2024 eine Integrationserklärung unterzeichnet haben. In allen Bundesländern sind Personen aus Syrien am stärksten vertreten, gefolgt von Afghan/innen. Auch Somalia, der Iran, der Irak und die Russische Föderation zählen zu den häufigsten Herkunftsländern. Die Kategorie „Sonstige“ fasst weitere Staatsangehörigkeiten zusammen. Regionale Unterschiede erklären sich durch migrationsbezogene Entwicklungen sowie durch die unterschiedliche Verteilung von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten in den Bundesländern.

Integrationserklärungen im Jahr 2025 nach Bundesland und Quartalen

Die Grafik „Integrationserklärungen im Jahr 2025 nach Quartalen und Bundesland“ zeigt die Anzahl der unterzeichneten Integrationserklärungen im Jahr 2025 pro Quartal, aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Aktuell sind die Daten für das erste Quartal 2025 dargestellt. Die Informationen zu den folgenden Quartalen werden fortlaufend ergänzt, sobald sie verfügbar sind.

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Begriffsdefinitionen

BegriffDefinition
Asylberechtigte/rPerson, der nach einem positiven Asylverfahren Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wurde
Asylwerber/in Person, die in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist
Asylwerber/in mit hoher AnerkennungswahrscheinlichkeitAsylwerber/innen, die internationalen Schutz beantragt haben und bei denen auf Basis vorliegender Erfahrungswerte eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass ihnen dieser Schutz zuerkannt wird; diese Einstufung wird jährlich vom Bundesministerium für Inneres festgelegt
Drittstaatsangehörige/r
 
Person, die weder Bürger/in der Europäischen Union (EU), noch Bürger/in des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ist und rechtmäßig niedergelassen ist
Integrationserklärung
 
Verpflichtend zu unterzeichnendes Dokument für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung einzuhalten und an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen
Integrationsgesetz (IntG)
 
Gesetz, das seit 2017 die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie von rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen regelt. Es sieht verpflichtende Maßnahmen wie Deutschkurse und Werte- und Orientierungskurse vor
Subsidiär Schutzberechtige/rPerson, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die jedoch befristeten Schutz vor Abschiebung erhält, da im Herkunftsland ernsthafter Schaden für Leben oder Gesundheit droht
Vertriebene/rPerson, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine
Werte- und Orientierungskurs (WOK)Ein Werte- und Orientierungskurs (WOK) ist ein vom ÖIF angebotener Kurs, der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie Drittstaatsangehörigen, die Sozialhilfe beziehen, grundlegende Informationen über das Leben, die Arbeit und die Integration in Österreich vermittelt; die Teilnahme ist für diese Gruppen gesetzlich verpflichtend

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