Häufige Fragen & Antworten
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt Menschen bei ihrer Integration. Er bietet Deutsch- sowie Werte- und Orientierungskurse, Beratung und Services in ganz Österreich an.
Der ÖIF bietet geförderte Deutschkurse nach dem Integrationsgesetz an. Außerdem stellt er auch zusätzliche freiwillige Lernangebote und Kurse zur Verfügung. Er unterstützt Sie außerdem bei Ihrer Integration mit Beratung und Information, Deutsch- und Orientierungskursen sowie spezifischen Integrationsprogrammen.
Die Deutschkurse reichen von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1. Sie richten sich an Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sowie ukrainische Vertriebene ab 15 Jahren. Die Deutschkurse behandeln auch Werte- und Orientierungswissen. Ab dem Sprachniveau A2 müssen Sie eine Prüfung machen, um den Kurs positiv abzuschließen.
Die Deutschkurse werden im Rahmen des „Startpakets Deutsch & Integration“ von beauftragten Kursinstituten durchgeführt, darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Deutschkursförderung für Einzelpersonen. Deutschkurse und ÖIF-Prüfungen sind für die Teilnehmer/innen kostenlos.
Mit dem Unterschreiben der Integrationserklärung verpflichten sich Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Sozialhilfe beziehende Drittstaatsangehörige die grundlegenden Werte des Zusammenlebens in Österreich zu achten und den in der Erklärung genannten Pflichten nachzukommen. Zu diesen Pflichten gehören der Besuch von Werte- und Orientierungskursen sowie Deutschkursen und das Absolvieren der zugehörigen Prüfungen. Das Integrationsgesetz legt diese Pflichten fest.
Weitere Informationen zu Integrationsgesetz und Integrationserklärung
Die Integrationsvereinbarung richtet sich an erwachsene Personen, die nicht asylberechtigt oder subsidiär schutzberechtigt sind und nicht aus der EU kommen. Mit Erhalt ihres Aufenthaltstitels verpflichten sich diese Personen dazu, innerhalb von zwei Jahren die deutsche Sprache und die grundlegenden Werte des Zusammenlebens in Österreich zu erlernen und zu achten.
Die Integrationsvereinbarung besteht aus zwei Modulen: Um bestimmte Aufenthaltstitel zu bekommen oder zu verlängern, ist nur das Modul 1 nötig. Modul 2 müssen Sie erfüllen, wenn Sie ein Daueraufenthaltsrecht („Daueraufenthalt – EU“) oder die österreichische Staatsbürgerschaft anstreben.
Weitere Informationen zu Integrationsgesetz und Integrationsvereinbarung
Die Deutschkurse des ÖIF richten sich vorrangig an Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sowie ukrainische Vertriebene ab 15 Jahren. Außerdem können bei freien Plätzen auch Asylwerberinnen und -werber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit an Kursen teilnehmen.
Für einzelne ÖIF-Kurse können auch andere Teilnahmevoraussetzungen bestehen. In den Integrationszentren des ÖIF informiert man Sie genauer darüber, welche Teilnahmevoraussetzungen Sie für bestimmte Kurse erfüllen müssen. Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung telefonisch oder schriftlich an Ihr ÖIF-Integrationszentrum.
Der ÖIF bietet neben den geförderte Deutschkursen nach dem Integrationsgesetz auch viele weitere Deutschlern-Angebote. Dazu zählen Live-Online-Kurse, von Ehrenamtlichen betreute Lerngruppen, berufsspezifische Online-Deutschkurse und zahlreiche Übungen und Publikationen zum Spracherwerb. Hier geht es zum ergänzenden, kostenlosen Deutschlern-Angebot des ÖIF: Sprachportal - Sprachportal
Die Werte- und Orientierungskurse des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) bieten geflüchteten und zugewanderten Menschen eine erste Orientierung für das Leben und den Alltag in Österreich. Im Rahmen des fünftägigen Kurses werden zentrale Themen wie Deutschlernen, Bildung, Arbeit, Demokratie, Rechte und Pflichten, Sicherheit sowie gesellschaftliches Zusammenleben vermittelt.
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ab 15 Jahren sowie Sozialhilfe beziehende Drittstaatsangehörige sind verpflichtet, die Kurse zu besuchen. Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit stehen die Kurse ebenfalls offen.
Die Werte- und Orientierungskurse finden in allen Bundesländern u.a. in den neun ÖIF-Integrationszentren statt. Die Kurse sind kostenlos. Die Kurssprache ist Deutsch, bei Bedarf stehen Dolmetscher/innen für Arabisch, Dari/Farsi, Paschtu, Russisch, Türkisch, Englisch und Somali zur Verfügung.
Ein Platz in einem Werte- und Orientierungskurs wird Ihnen bei Ihrer Erstberatung in einem der Integrationszentren zugewiesen. Wenn Sie schon beim ÖIF registriert sind, können Sie sich auch telefonisch zu einem Kurs anmelden lassen. Wenden Sie sich in beiden Fällen einfach telefonisch oder schriftlich an das Integrationszentrum Ihres Bundeslandes.
Integrationsmaßnahmen werden aus öffentlichen Mitteln finanziert, daher gilt es mit den zur Verfügung stehenden Kursplätzen sparsam und effizient umzugehen.
Der ÖIF informiert Teilnehmer/innen bei der Anmeldung auf Deutsch und bei Bedarf auch in der Herkunftssprache darüber, dass im Fall einer Unterbrechung ein entsprechender Nachweis für einen anerkannten Entschuldigungsgrund vorzulegen ist. Eine Unterbrechung gilt nur dann als entschuldigt, wenn ein solcher Nachweis vorgelegt wird.
Als anerkannte Entschuldigungsgründe gelten:
- Krankenstand
- Pflegefreistellung
- Geburt eines eigenen Kindes
Ein Fernbleiben am ersten Kurstag ist nicht möglich – in diesem Fall gilt der Kurs als abgebrochen und wird ein neuer Kurstermin vergeben. Eine entschuldigte Unterbrechung ist frühestens ab dem 2. Kurstag möglich. Alle 5 Kurstage müssen vollständig und in chronologischer Reihenfolge besucht werden.
Im Falle einer Abwesenheit ist der entsprechende Nachweis per E-Mail an kursverwaltung@integrationsfonds.at zu übermitteln oder kann persönlich in einer Beratungsstelle eines ÖIF-Integrationszentrums vorgelegt werden. Die Bestätigung muss innerhalb eines Monats vorgelegt werden, anderenfalls gilt der Kurs als abgebrochen.
Nach Prüfung der Unterlagen informiert Sie der ÖIF über einen neuen Kurstermin.
Die verbleibenden Kurstage müssen innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der Bestätigung absolviert werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, muss der Kurs erneut ab dem ersten Kurstag besucht werden.
Eine Abmeldung vom Werte- und Orientierungskurs ist bis einen Werktag vor Kursbeginn unter kursverwaltung@integrationsfonds.at möglich.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an kursverwaltung@integrationsfonds.at.
Sprachportal.at stellt Kurzvideos bereit, die beim Deutschlernen unterstützen und eine erste Orientierung in Österreich geben. Auf unterschiedlichem Sprachniveaus von A1 bis B2 werden Alltagssituationen wie der Besuch beim Arzt, ein Elternsprechtag oder ein Bankgespräch dargestellt.
Der ÖIF bietet außerdem Integrationskurse an – zum Beispiel zu den Themen „Sicherheit und Polizei“ und „Arbeit und Bewerbungstraining“. Nach Abschluss des Werte- und Orientierungskurses können Sie auch am „Praxistag Integration“ teilnehmen. Dieses Zusatzangebot hat die drei Schwerpunkte „Kultur und Demokratie“, „Ehrenamt“ und „Jüdisches Leben“. Während des Praxistages besuchen Sie u.a. Kultureinrichtungen und können die Inhalte der Werte- und Orientierungskursen vor Ort vertiefen.
Darüber hinaus bietet Sprachportal.at auch zahlreiche Übungsblätter zum Thema Landeskunde, Werte und Alltag in Österreich. Diese können Sie kostenlos nutzen.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihr Integrationszentrum.
Die Qualität der Werte- und Orientierungskurse wird laufend überprüft und weiterentwickelt. Grundlage dafür sind unter anderem externe Evaluierungen durch Forschungsinstitute und Fachexpert/innen, in denen Inhalte, Umsetzung und Wirkung der Kurse umfassend analysiert werden.
Der ÖIF entwickelt zudem die Kursinhalte gemeinsam mit einschlägigen Fachexpert/innen und Organisationen.
Im Zuge dessen werden Curricula erarbeitet, Trainer/innen geschult und die Umsetzung der Kurse durch Hospitationen und Evaluierungen laufend begleitet. Zusätzlich befragt der ÖIF Teilnehmer/innen zur Qualität und Durchführung der Kurse; die Rückmeldungen fließen in die Weiterentwicklung ein.
Mithilfe des Wegweisers auf www.berufsanerkennung.at finden Sie heraus, ob eine Berufsanerkennung in Ihrem Fall notwendig ist und welche Stelle dafür zuständig ist. Sie erhalten außerdem allgemeine Informationen, Erklärungen zu den Fachbegriffen und Adressen der Beratungsstellen in ganz Österreich.
Die Anlaufstellen sind unter folgendem Link zu finden: Berufsanerkennung in Österreich : Beratung
Folgende Kosten können bei der formalen Anerkennung erstattet werden:
- Kosten für die Ausstellung von Anerkennungsbescheiden
- Verwaltungsabgaben
- Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
Sowie bei der Bewertung von Qualifikationen:
- Übersetzungskosten für Dokumente und Zeugnisse
- Kosten für die Ausstellung von Bewertungsgutachten
Prüfungsgebühren für Sprachprüfungen:
- Prüfungsgebühren einer Sprachprüfung gemäß der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Zahnärztekammer und der Österreichischen Apothekerkammer.
Informieren Sie sich vorher über Ihre Möglichkeiten, Fristen und notwendige Unterlagen in einem der Integrationszentren.
Gefördert werden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Zuwander/innen sowie auch Österreicher/innen, die im Ausland Qualifikationen erworben haben.
Der Antrag auf Kostenerstattung kann entweder online gestellt werden oder im Integrationszentrum des jeweiligen Bundeslands.
Mit der Einteilung in verschiedene Sprachniveaus lassen sich Sprachkenntnisse besser untereinander vergleichen. Es gibt drei grundlegende Sprachniveaus: A (elementare Sprachverwendung), B (selbständige Sprachverwendung) und C (kompetente Sprachverwendung). Diese drei Niveaus werden nochmals jeweils in je eine höhere bzw. niedrigere Stufe aufgefächert (A1, A2, B1 ...). Zusätzlich zu diesen sechs Niveaus gibt es noch Alpha-Kurse, die noch vor dem Sprachniveau A1 liegen. Hier können Personen, die noch keine Erfahrung mit der lateinischen Schrift haben oder Analphabet/innen sind, die lateinische Schrift und erste Deutschkenntnisse erlangen. Der ÖIF bietet Kurse bis zum Niveau C1 an.
Bei der Erstberatung in einem Integrationszentrum werden Ihre Deutschkenntnisse getestet. Im Termin erhalten Sie dann einen Platz in einem für Sie passenden Deutschkurs. Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung telefonisch oder schriftlich an Ihr Integrationszentrum.
Im Zuge der Kursanmeldung wird darauf hingewiesen, dass der regelmäßige Besuch des Deutschkurses wichtig für das Deutschlernen und die Integration in Österreich ist. Da die Deutschkurse aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, muss mit Kursplätzen sparsam und effizient umgegangen werden. Daher wird erwartet, dass angemeldete Teilnehmer/innen den Kurs ab Kursstart konsequent besuchen.
Erscheint eine zum Deutschkurs angemeldete Person ohne Angabe von Gründen nicht zum Kursstart, gilt der Kursbesuch der betroffenen Person als unentschuldigt abgebrochen.
Der ÖIF bzw. das Kursinstitut fordert die betroffene Person auf, einen entsprechenden Nachweis für einen anerkannten Entschuldigungsgrund vorzulegen und informiert über mögliche Konsequenzen. Frei gewordene Kursplätze werden nach Möglichkeit neu vergeben, um die eingesetzten Steuermittel effizient und sparsam zu nutzen.
Als anerkannte Entschuldigungsgründe gelten:
- Übersiedlung (überregional)
- Krankenstand (mind. 3 Wochen)
- Pflegefreistellung (mind. 3 Wochen)
- Arbeitsaufnahme
In begründeten Einzelfällen können auch andere Gründe anerkannt werden, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Person liegen. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Nachweise.
Integrationsmaßnahmen werden aus öffentlichen Mitteln finanziert, daher soll mit den zur Verfügung stehenden Kursplätzen sparsam und effizient umgegangen sowie Abbrüche und Wiederholungen nach Möglichkeit vermieden werden. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben oder fehlender Mitwirkung wird die betroffene im Rahmen eines mehrstufigen Verwarnsystems verwarnt. In letzter Konsequenz kommt es zum Abbruch des Kurses.
Ein Kursbesuch gilt in folgenden Fällen als unentschuldigt abgebrochen:
- Fernbleiben vom Kurs: Wenn Teilnehmer/innen dem Kurs ohne Angabe von Gründen fernbleiben.
- Nicht-Erscheinen am ersten Kurstag: Wenn Teilnehmer/innen trotz Anmeldung am ersten Kurstag nicht erscheinen.
- Fehlende Mitwirkung im Kurs: Wenn Teilnehmer/innen ihre Mitwirkungspflichten (regelmäßige Anwesenheit, aktive Mitarbeit im Unterricht, Erfüllung der vorgesehenen Selbstlernzeiten) nicht erfüllen.
Der ÖIF informiert Teilnehmer/innen bei der Anmeldung auf Deutsch und bei Bedarf auch in der Herkunftssprache darüber, dass im Fall eines nicht abgeschlossenen Kurses ein entsprechender Nachweis für einen anerkannten Entschuldigungsgrund vorzulegen ist.
Eine Kursabmeldung gilt nur dann als entschuldigt, wenn ein Nachweis vorgelegt wird, dass ein weiterer Kursbesuch nicht mehr möglich ist oder ein erfolgreicher Kursabschluss ausgeschlossen ist.
Als anerkannte Entschuldigungsgründe gelten:
- Übersiedlung (überregional)
- Krankenstand (mind. 3 Wochen)
- Pflegefreistellung (mind. 3 Wochen)
- Arbeitsaufnahme
In begründeten Einzelfällen können auch andere Gründe anerkannt werden, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Person liegen. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Nachweise.
Bis wann ist es möglich sich von einem Kurs abzumelden?
Bis 10 Werktage vor Kursstart:
Eine Stornierung ist möglich und wird nicht als Abbruch gewertet.
Innerhalb von 10 Werktagen vor Kursstart:
Eine Abmeldung ist nur dann möglich, wenn ein anerkannter Entschuldigungsgrund vorliegt und ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Als anerkannte Entschuldigungsgründe gelten:
- Übersiedlung (überregional)
- Krankenstand
- Pflegefreistellung
- Arbeitsaufnahme
In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus weitere Gründe anerkannt werden, sofern diese nicht in der Sphäre der betroffenen Person liegen. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt durch den ÖIF auf Basis des vorgelegten Sachverhalts.
Liegt ein solcher Grund nicht vor, wird die Abmeldung als Abbruch gewertet.
Für einen erfolgreichen Kursabschluss müssen Teilnehmer/innen ihre Mitwirkungspflichten erfüllen:
- regelmäßige Anwesenheit
- aktive Mitarbeit im Unterricht
- Erfüllung der vorgesehenen Selbstlernzeiten
Werden diese Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, gilt der Kursbesuch als abgebrochen. Wird die Mindestanwesenheit (80%) nicht erreicht, ist ein positiver Kursabschluss nicht möglich.
Fehlzeiten gelten nur dann als entschuldigt, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird (z.B. Krankenstandsbestätigung oder Bestätigung bei Arzt- oder Behördenterminen). Entschuldigte Fehlzeiten werden als Anwesenheit gewertet.
Der ÖIF fördert gemäß Integrationsgesetz Deutschkurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte und ukrainische Vertriebene Deutschkurse, die von Kursträgern im Erwachsenenbildungsbereich umgesetzt werden. Kursträger, die vom ÖIF geförderte Deutschkurse abwickeln, müssen vom ÖIF zertifiziert sein. Im Rahmen der Zertifizierung überprüft der ÖIF die notwendige Verlässlichkeit in Bezug auf die Organisation und Durchführung von qualitativ hochwertigen Deutschkursen samt der damit einhergehenden finanziellen Gebarung anhand der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung. Zusätzlich werden vom ÖIF bei jedem Kursanbieter Begehungen der gemeldeten Räumlichkeiten durchgeführt, wobei diese hinsichtlich ihrer Eignung zur Durchführung von Kursen und Prüfungen geprüft werden.
Im Rahmen des Startpakets Deutsch & Integration werden ergänzend im Vergabeverfahren umfassende Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert und geprüft, die während der gesamten Umsetzung verbindlich einzuhalten sind.
Die Qualitätssicherung der von Kursträgern umgesetzten Deutschkurse erfolgt mehrstufig und umfasst sowohl Maßnahmen des ÖIF als auch externe Überprüfungen. Dazu zählen:
- Aufrechte Lehrkraft-Lizenz sowie die Absolvierung verpflichtender Qualifizierungen
- Anlassbezogene Überprüfung des vorgeschriebenen Sprachstands C1 bei Lehrkräften
- Unangekündigte Vor-Ort-Überprüfungen in laufenden Kursen (u.a. Prüfung der Umsetzung der ÖIF-Rahmencurricula, Lehrstoffdokumentation, Vermittlung von Werte- und
Orientierungswissen, Selbstlernpläne, eingesetzte Materialen, Administrationspflichten) - Stichprobenkontrollen zu Dokumentationspflichten: Anwesenheitserfassung, korrekten Kursanlage, Dokumentation von Kursabschlüssen, korrekter Administration von Abbrüchen/Ausschlüssen/Abmeldungen
Zusätzlich befragt der ÖIF laufend sowohl die Teilnehmer/innen als auch die Lehrkräfte in ÖIF-Deutschkursen zur Qualität und Abwicklung der Deutschkurse und lässt die Rückmeldungen in die Weiterentwicklung der Deutschkurse einfließen. Im Rahmen der letzten Befragung bewerteten 85 % der Teilnehmer/innen die Kurse mit hoher Zufriedenheit.
Sie erhalten das Ergebnis per E-Mail nach maximal 15 Werktagen ab dem Prüfungstermin. Telefonische Auskünfte zum Prüfungsergebnis sind nicht möglich. Bei weiteren Fragen können Sie sich an pruefungen@integrationsfonds.at wenden.
Bitte senden Sie uns ein E-Mail an die Adresse: pruefungen@integrationsfonds.at.
Kostenlose Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung finden Sie auf Sprachportal.at.
Pro Kursniveau (z.B. A1) ist eine Wiederholung möglich.
Wenn Sie einen Nachweis mit dem Titel „Information zur Förderfähigkeit“ vom ÖIF erhalten haben, so haben Sie die Fördermöglichkeiten auf dem am Nachweis angegebenen Niveau ausgeschöpft. Dies bedeutet, dass Sie auf diesem Niveau keinen weiteren ÖIF-Deutschkurs besuchen können. Die Förderung eines weiteren Deutschkurses ist erst wieder auf dem nächsthöheren Niveau möglich.
Wenn am Integrationszentrum festgestellt wird, dass Sie auf Ihrem aktuellen Sprachniveau nicht mehr förderfähig sind, erhalten Sie vom ÖIF innerhalb von drei Werktagen einen Nachweis per Mail. Wenn Sie keine Mail-Adresse haben, wird Ihnen der Nachweis per Post zugeschickt. Die Versanddauer ist in dem Fall abhängig von Ihrem Wohnort. Sie können diesen Nachweis bei Bedarf anderen Stellen (z.B. AMS, MA40) vorlegen.
Sie haben Ihre Fördermöglichkeiten auf dem am Nachweis angegebenen Niveau ausgeschöpft. Dies bedeutet, dass Sie auf dem Niveau keinen weiteren ÖIF-Deutschkurs besuchen können. Die Förderung eines weiteren Deutschkurses ist erst wieder auf dem nächsthöheren Niveau möglich.
Um einen ÖIF-Deutschkurs auf dem nächsthöheren Niveau besuchen zu können, brauchen Sie einen Nachweis über die dafür notwendigen Sprachkenntnisse. Ein Nachweis ist entweder ein Einstufungs- oder Prüfungsergebnis, welches nicht älter als 6 Monate sein darf. Für konkrete Informationen zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an Ihr Integrationszentrum.
Beispiel: Für einen Deutschkurs auf Niveau A2 brauchen Sie einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau A1. Ein Nachweis ist ein Einstufungsergebnis auf A1, welches Sie nach einer Einstufung in Ihrem ÖIF-Integrationszentrum erhalten.
Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessert haben, ist eine Wiederholung des Einstufungstests in Ihrem Integrationszentrum möglich. Der ÖIF bietet Ihnen kostenlos auf www.sprachportal.at viele Angebote zum Deutschlernen, wie z.B. Live-Online-Deutschkurse auf den Niveaus A1 bis B2, Live-Online-Deutschkurse für den Beruf für Anfänger/innen und Fortgeschrittene sowie Online-Deutschlernmaterialien, Übungen und Podcasts zum Deutschlernen.
Der ÖIF bietet Ihnen kostenlos auf www.sprachportal.at viele Angebote zum Deutschlernen, wie z.B. Live Online-Deutschkurse auf den Niveaus A1 bis B2, Live Online-Deutschkurse für den Beruf für Anfänger/innen und Fortgeschrittene sowie auch Online-Deutschlernmaterialien, Übungen und Podcasts zum Deutschlernen.
Der ÖIF entscheidet nicht über die Auszahlung von Sozialleistungen und über eventuelle Kürzungen. Wenden Sie sich mit dieser Frage an die dafür zuständige Stelle.
Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch oder schriftlich an Ihr ÖIF-Integrationszentrum.
Der ÖIF bietet Ihnen viele Möglichkeiten, neben dem Arbeiten weiterhin Deutsch zu lernen. Sie können zum Beispiel bei Bedarf Ihren Deutschkurs zu Randzeiten oder am Wochenende besuchen. Zusätzlich finden Sie auf sprachportal.at viele Angebote zum berufsbegleitenden Deutschlernen, wie z.B. Live Online-Deutschkurse auf den Niveaus A1 bis C1, Live Online-Deutschkurse für den Beruf für Anfänger/innen und Fortgeschrittene sowie auch Online-Deutschlernmaterialien, Übungen und Podcasts zum Deutschlernen.
Das Frauenzentrum des ÖIF bündelt Integrationsangebote für Frauen unter einem Dach. Es berät u.a. zu Beruf und Bildung, Gesundheit und Familie, Gewaltprävention und rechtlichen Fragestellungen. Die Angebote stehen allen Migrantinnen und Personen der LGBTQIA+-Community offen – egal, aus welchem Land sie kommen oder welchen Aufenthaltstitel sie haben. Gemeinsam mit Partnerorganisationen entwickelt der ÖIF Integrations- und Förderprogramme und stellt Seminare, Sprechstunden, Dolmetsch- und Unterstützungsangebote bereit. Als Informationsdrehscheibe verweist der ÖIF darüber hinaus auch auf weitere Angebote und Förderungen anderer Organisationen.
Um individuell auf Ihre Wünsche und Ihren Beratungsbedarf eingehen zu können, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 05 0468-8 oder per E-Mail frauen@integrationsfonds.at an uns. Wir finden dann gemeinsam einen Termin.
Das neue „Integrationsservice für Fachkräfte“ bietet Integrationsangebote für Fachkräfte und Unternehmen zum Leben und Arbeiten sowie zum Deutschlernen in Österreich. Als zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte und ihre Familien sowie für Unternehmen bietet die Stelle Informationen, Beratungen und Veranstaltungen zur Vorintegration sowie zum Leben und Arbeiten in Österreich und zu ÖIF-Deutschlern-Angeboten. Im Sinne einer Beratungsdrehscheibe wird österreichweit auch auf bestehende regionale und überregionale Angebote verwiesen. Für Unternehmen stehen beim Integrationsservice Weiterbildungen und Deutschlernangebote zur Verfügung, um ausländische Fachkräfte in Österreich zu halten und bei ihrer Integration zu unterstützen.
Der ÖIF leistet durch sein Integrationsservice für Fachkräfte einen Beitrag zur beruflichen Integration von Flüchtlingen und Zuwander/innen. Dies ist besonders relevant im Kontext des Arbeits- und Fachkräftemangels in Österreich.
Ein Hauptaugenmerk liegt auf der persönlichen Beratung, um auf individuelle Anliegen der Fachkräfte und ihrer Angehörigen bestmöglich einzugehen und sie bei ihrer Integration zu unterstützen. Das Integrationsservice hat seinen zentralen Standort in Wien und bietet auch ein bundesweites Angebot, das online, telefonisch und in den ÖIF-Integrationszentren verfügbar ist.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten: www.integrationsservice.at
Als serviceorientierte Beratungseinrichtung und Informationsdrehscheibe bietet das ÖIF-Integrationsservice für Fachkräfte umfassende Unterstützung. Dazu gehören individuelle Beratungen zum Leben und Arbeiten in Österreich. Es stellt zudem Angebote zum Deutschlernen in Unternehmen und zur Schulung von Unternehmensvertreter/innen zur Verfügung. Bedarfsorientierte Verweise auf bestehende Angebote von Partnerorganisationen sowie regionale Ergänzungsangebote sind ebenfalls Teil des Serviceangebots.
Somit steht das Serviceangebot Fachkräften und deren Angehörige, aber auch Unternehmen und Organisationen offen.
Die Koordinationsstelle selbst vermittelt Jobs nicht direkt, sie kann aber zu Jobmöglichkeiten beraten und Sie über ihr Netzwerk in Kontakt mit Arbeitgebern bringen. Zu diesem Netzwerk gehören etwa die Wirtschaftskammer, die Austrian Business Agency oder die Arbeiterkammern.
Bei den ÖIF-Karriereplattformen stellen sich Unternehmen mit Arbeitskräftebedarf vor und informieren arbeitssuchende Flüchtlinge, Vertriebene und Zuwander/innen mit noch geringen Deutschkenntnissen über offene Stellen, Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Teilnehmende können sich vor Ort um eine Stelle bewerben oder ein Bewerbungsgespräch vereinbaren.
Sie können sich entweder direkt über karriereplattform.at anmelden oder sich an Ihr Integrationszentrum wenden.
Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung telefonisch oder schriftlich an Ihr ÖIF-Integrationszentrum: Übersicht der ÖIF-Integrationszentren
Sie können den ÖIF telefonisch und per E-Mail erreichen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Wählen Sie dort bitte den nächstgelegenen Standort aus.