Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Erwerbstätigenquote lag 2024 in Österreich bei 74,1 %. Männer waren mit 77,5 % häufiger erwerbstätig als Frauen (70,7 %). Personen ohne Migrationshintergrund wiesen mit 76,4 % eine höhere Erwerbstätigenquote auf als Personen mit Migrationshintergrund (69,0 %). Innerhalb der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zeigen sich deutliche Unterschiede nach Herkunft. Besonders niedrig ist die Erwerbstätigenquote bei Personen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak (44,1 %), wobei der Geschlechterunterschied hier besonders ausgeprägt ist.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Erwerbstätigen in Österreich nach Migrationshintergrund von 2014 bis 2024. Insgesamt stieg die Zahl von 4,11 auf 4,49 Millionen. Während die Erwerbstätigkeit ohne Migrationshintergrund leicht zurückging (von 3,3 auf 3,19 Millionen), nahm jene mit Migrationshintergrund deutlich zu (von 0,81 auf 1,30 Millionen), besonders seit 2017.
Der Anteil der Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund sank von 80 % im Jahr 2014 auf 71 % im Jahr 2024, während jener mit Migrationshintergrund von 20 % auf 29 % stieg. Insgesamt zeigt sich eine klare Verschiebung hin zu einem höheren Anteil von Personen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Branchenverteilung der Erwerbstätigen unterscheidet sich 2024 nach Migrationshintergrund. In der Sachgütererzeugung sind die Anteile nahezu gleich (15,9 % ohne Migrationshintergrund gegenüber 15,7 % mit Migrationshintergrund). Personen mit Migrationshintergrund sind häufiger im Handel (15,2 % vs. 13,4 %), im Bauwesen (9,2 % vs. 7,1 %), in der Beherbergung und Gastronomie (9,2 % vs. 3,9 %), im Verkehrswesen (6,5 % vs. 4,1 %) sowie in den Unternehmensdienstleistungen (6,6 % vs. 2,6 %) tätig. Erwerbstätige ohne Migrationshintergrund sind hingegen deutlich stärker in der öffentlichen Verwaltung und Verteidigung vertreten (8,6 % vs. 2,8 %) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (12,0 % vs. 9,2 %) und in Erziehung und Unterricht (7,5 % vs. 6,4 %). In den freien Berufen, Wissenschaft und Technik sind die Unterschiede gering (6,9 % vs. 6,0 %).
Wieviele In- und Ausländer/innen sind 2026 arbeitslos?
Arbeitslose In- und Ausländer/innen, Stand: 02/2026
Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS) (Stand: 02/2026)
Im Februar 2026 waren insgesamt rund 436.160 Personen arbeitslos gemeldet. Davon entfielen etwa 252.700 auf Inländer/innen und rund 183.500 auf Ausländer/innen. Somit stellen Inländer/innen die größere Gruppe der Arbeitslosen, während Ausländer/innen einen Anteil von gut 42 % ausmachen.
Wie verteilen sich 2026 arbeitslose Ausländer/innen nach Bundesland?
Arbeitslose und in Schulung befindliche Ausländer/innen nach Bundesland, Stand: 02/2026
Quelle: AMS (Stand: 02/2026)
Im Februar 2026 waren in Österreich insgesamt 183.478 Ausländer/innen als arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Den größten Anteil weist Wien mit 94.807 Personen auf. Dahinter folgen Oberösterreich mit 21.664, Niederösterreich mit 18.705 und die Steiermark mit 18.889 gemeldeten Personen. In Tirol waren es 6.939, in Salzburg 6.787, in Kärnten 6.631 und in Vorarlberg 5.955. Das Burgenland verzeichnete 3.101 arbeitslos gemeldete Ausländer/innen.
Woher kommen arbeitslose Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte?
Arbeitslose Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach Staatsangehörigkeit, Stand: 02/2026
Quelle: AMS (Stand: 02/2026)
Im Februar 2026 entfiel der größte Anteil der arbeitslos gemeldeten oder in Schulung befindlichen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten auf Personen aus Syrien (21.599), gefolgt von Afghanistan (8.771). Dahinter lagen Somalia (2.472) sowie die Russische Föderation (2.419). 1.817 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte aus dem Iran sind arbeitslos gemeldet oder befinden sich in einer Schulung, ebenso 1.556 aus dem Irak. 1.040 waren staatenlos.
Wie viele arbeitslose Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte gibt es nach Schutzstatus?
Arbeitslose und in Schulung befindliche Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach Schutzstatus, Stand: 02/2026
Quelle: AMS (Stand: 02/2026)
Im Februar 2026 entfiel der größte Anteil der in Österreich arbeitslos gemeldeten oder in Schulung befindlichen Personen auf Konventionsflüchtlinge mit 32.784, gefolgt von ukrainischen Vertriebenen mit 9.823. Die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten lag im selben Zeitraum bei 9.019 Personen.
Quelle: AMS (Stand: 02/2026)
Im Februar 2026 waren in Österreich 41.803 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos gemeldet oder in Schulung, darunter 14.980 Frauen und 26.823 Männer. Der größte Anteil entfiel auf Wien (10.798 Frauen, 19.141 Männer), während die Zahlen in den übrigen Bundesländern deutlich niedriger lagen. Vergleichsweise hohe Werte verzeichnet die Steiermark (996 Frauen, 1.761 Männer), während die niedrigsten Werte im Burgenland (77 Frauen, 115 Männer) lagen.
ÖIF-Statistikbroschüre 2025 zum Download
Zusätzliche Daten und Analysen finden Sie in der ÖIF-Mediathek
unter Statistisches Jahrbuch „Migration & Integration" 2025.
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Asylberechtigte/r | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie dürfen dauerhaft in Österreich bleiben und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt |
| Asylwerber/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind. |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Familiennachzug | Nahe Familienangehörige von Asylberechtigten – und unter engeren Voraussetzungen auch von subsidiär Schutzberechtigten – können nach Österreich nachziehen. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“. |
| Nachgeborene | Kinder von Asylwerber/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtige/r | Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird – hierbei handelt es sich um ein befristetes Aufenthaltsrecht. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebener | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







