Deutschkurse beim Kursträger
250 Standorte in ganz Österreich
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt gemäß Integrationsgesetz in ganz Österreich Deutschkurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte und ukrainische Vertriebene zur Verfügung. Damit bietet der ÖIF allen anspruchsberechtigten Personen rasch Zugang zu einem passenden Deutschkurs.
Bundesweite Deutschkursförderung aus einer Hand
Die Deutschkursförderung des ÖIF ist ein zentraler Bestandteil der Integrationsmaßnahmen des Bundes. Von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 werden Deutschkurse österreichweit geplant, durchgeführt und qualitätsgesichert umgesetzt.
Die bundesweite Koordination stellt sicher, dass in allen Bundesländern ein bedarfsgerechtes Kursangebot zur Verfügung steht, Kursplätze rasch zugeteilt werden und einheitliche Qualitätsstandards gelten. Gleichzeitig gewährleistet die zentrale Steuerung einen effizienten und verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel. Ergänzend zu Präsenzkursen stehen digitale Lernangebote sowie – bei Bedarf – individuelle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Österreichweites Kursangebot
Kursplätze an rund 250 Standorten in ganz Österreich, Online-Deutschkurse und die subsidiäre Möglichkeit einer Individualförderung stellen sicher, dass jede anspruchsberechtigte Person rasch einen passenden Kursplatz erhält.
Gesetzliche Qualitätssicherung
Die Deutschkurse des ÖIF sind die einzigen in Österreich mit gesetzlich normierter Qualitätssicherung. Dadurch wird eine bundesweit einheitliche und vergleichbare Kursqualität sichergestellt.
Volle Datentransparenz
Der ÖIF meldet alle Informationen zum Kursbesuch transparent in der Integrationsschnittstelle des Bundes ein - so ist die Deutschkursförderung des ÖIF die transparenteste in ganz Österreich.
Sparsamer Mitteleinsatz
Ein Kursangebot, das sich am tatsächlichen Kursbedarf orientiert, und effiziente Abläufe sorgen dafür, dass öffentliche Mittel gezielt eingesetzt werden. Frei gewordene Plätze besetzt der ÖIF so rasch wie möglich nach.
Hohe Kursqualität
Die hohe Qualität der ÖIF-Deutschkurse wird auch von den Teilnehmer/innen bestätigt: 9 von 10 geben an, mit den Kursen höchstzufrieden zu sein. 98 % wenden das Gelernte regelmäßig im Alltag an.
Digitale Kompetenzen stärken
Die Vermittlung digitaler Grundkompetenzen ist fixer Bestandteil der Kurscurricula. Teilnehmer/innen lernen, Online-Angebote zu nutzen, digital zu lernen und Prüfungen online abzulegen.
Deutschkurse
Der ÖIF stellt in ganz Österreich Deutschkurse bereit. Die Kurse werden von zertifizierten Kursträgern durchgeführt und basieren auf bundesweit einheitlichen Curricula mit klar definierten Lernzielen.
Wer kann gefördert werden?
Der ÖIF fördert im Auftrag des Bundes Deutschkurse für die im Integrationsgesetz definierten Zielgruppen. Dazu zählen:
- Asylberechtigte
- subsidiär Schutzberechtigte
- Vertriebene aus der Ukraine
Anspruchsberechtigt sind Personen mit den genannten Aufenthaltstiteln ab dem vollendeten 15. Lebensjahr und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, deren Status ab dem 1. Jänner 2015 zuerkannt wurde. Nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen können auch Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit an Deutschkursen teilnehmen.
Welche Kurse können gefördert werden?
Gefördert werden Deutschkurse von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Bei Bedarf bietet der ÖIF berufsbegleitende Kurse zu Randzeiten sowie Kurse mit Kinderbeaufsichtigung an.
Zusätzlich zu Präsenzkursen stehen Online-Deutschkurse bei Kursträgern zur Verfügung. Diese sind Präsenzkursen gleichgestellt, basieren auf den ÖIF-Rahmencurricula und ermöglichen eine flexible Teilnahme - insbesondere bei Berufstätigkeit oder Betreuungspflichten.
Alle vom ÖIF geförderten Kurse basieren auf bundesweit einheitlichen Kurscurricula und beinhalten neben dem Deutschunterricht auch Inhalte zu Werten und Orientierung in Österreich. Ab dem Sprachniveau A2 ist eine ÖIF-Integrationsprüfung als Kursabschluss vorgesehen. Deutschkurse und Prüfungen sind für Anspruchsberechtigte kostenlos.
Wie melde ich mich zum Deutschkurs an?
Die Anmeldung zu einem vom ÖIF geförderten Deutschkurs erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs im ÖIF-Integrationszentrum. Bei Bedarf wird vor Ort eine digitale Sprachstandseinstufung durchgeführt. Um die Beratungsdauer zu verkürzen, können Sie Ihre Dokumente vorab online hochladen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit.
Organisation und Abwicklung der Deutschkurse
Gesetzlicher Rahmen
Die Deutschkursförderung des ÖIF erfolgt auf Grundlage des Integrationsgesetzes sowie weiterer einschlägiger bundesgesetzlicher Bestimmungen. Das Integrationsgesetz regelt Rechte und Pflichten im Integrationsprozess und sieht für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtende Sprach- und Integrationsmaßnahmen vor. Der ÖIF ist als zentrale Einrichtung des Bundes mit der Umsetzung, Koordination und Abwicklung der Deutschkursförderung betraut und stellt eine bundesweit einheitliche Umsetzung sicher.
Qualitätssicherung
Für alle geförderten Deutschkurse gelten bundesweit einheitliche Qualitätsstandards. Diese betreffen insbesondere die Qualifikation der Deutschtrainer/innen, die Umsetzung der Curricula, die Dokumentation des Kursverlaufs sowie regelmäßige Evaluierungen. Die Kurse werden auf Basis der vom ÖIF entwickelten Rahmencurricula durchgeführt und laufend überprüft. Durch ein standardisiertes Monitoring und verbindliche Vorgaben wird eine österreichweit vergleichbare und gesetzlich normierte Qualität der Deutschkursförderung sichergestellt.
Förderprogramme
Die Deutschkursförderung des ÖIF wird im Rahmen des Förderprogramms „Startpaket Deutsch & Integration“ umgesetzt. Durch die einheitliche Programmstruktur werden transparente Abläufe, eine effiziente Mittelverwendung sowie eine österreichweit vergleichbare Qualität der Deutschkursangebote sichergestellt.
Ergänzend zur regulären Deutschkursförderung gibt es die Möglichkeit einer Individualförderung, wenn aufgrund zu geringer Nachfrage in einer Region kein passender regulärer Deutschkurs verfügbar ist oder die Teilnahme aus persönlichen Gründen nicht möglich ist. In solchen Fällen übernimmt der ÖIF die Kosten für einen einzelnen Deutschkursplatz bei einem Anbieter am freien Markt.
Vergabe
Die Vergabe der Deutschkurse erfolgt seit 2023 im Rahmen des bundesweiten Programms „Startpaket Deutsch & Integration“ nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Die öffentliche Ausschreibung wird transparent über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG), dem Einkaufsdienstleister der Republik Österreich, nach dem Bestbieter-Prinzip unter gleichgewichtiger Berücksichtigung von Qualität und Preis durchgeführt.
Dadurch wird sichergestellt, dass qualifizierte Kursträger beauftragt werden, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards eingehalten und öffentliche Mittel effizient und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gleichzeitig garantiert das Vergabeverfahren fairen Wettbewerb und eine laufende Qualitätskontrolle der angebotenen Deutschkurse.
Download
FAQs
Mit der Einteilung in verschiedene Sprachniveaus lassen sich Sprachkenntnisse besser untereinander vergleichen. Es gibt drei grundlegende Sprachniveaus: A (elementare Sprachverwendung), B (selbständige Sprachverwendung) und C (kompetente Sprachverwendung). Diese drei Niveaus werden nochmals jeweils in je eine höhere bzw. niedrigere Stufe aufgefächert (A1, A2, B1 ...). Zusätzlich zu diesen sechs Niveaus gibt es noch Alpha-Kurse, die noch vor dem Sprachniveau A1 liegen. Hier können Personen, die noch keine Erfahrung mit der lateinischen Schrift haben oder Analphabet/innen sind, die lateinische Schrift und erste Deutschkenntnisse erlangen. Der ÖIF bietet Kurse bis zum Niveau C1 an.
Bei der Erstberatung in einem Integrationszentrum werden Ihre Deutschkenntnisse getestet. Im Termin erhalten Sie dann einen Platz in einem für Sie passenden Deutschkurs. Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung telefonisch oder schriftlich an Ihr Integrationszentrum.
Pro Kursniveau (z.B. A1) ist eine Wiederholung möglich.
Der ÖIF bietet Ihnen kostenlos auf www.sprachportal.at viele Angebote zum Deutschlernen, wie z.B. Live Online-Deutschkurse auf den Niveaus A1 bis B2, Live Online-Deutschkurse für den Beruf für Anfänger/innen und Fortgeschrittene sowie auch Online-Deutschlernmaterialien, Übungen und Podcasts zum Deutschlernen.
Der ÖIF bietet Ihnen viele Möglichkeiten, neben dem Arbeiten weiterhin Deutsch zu lernen. Sie können zum Beispiel bei Bedarf Ihren Deutschkurs zu Randzeiten oder am Wochenende besuchen. Zusätzlich finden Sie auf sprachportal.at viele Angebote zum berufsbegleitenden Deutschlernen, wie z.B. Live Online-Deutschkurse auf den Niveaus A1 bis C1, Live Online-Deutschkurse für den Beruf für Anfänger/innen und Fortgeschrittene sowie auch Online-Deutschlernmaterialien, Übungen und Podcasts zum Deutschlernen.
Im Zuge der Kursanmeldung wird darauf hingewiesen, dass der regelmäßige Besuch des Deutschkurses wichtig für das Deutschlernen und die Integration in Österreich ist. Da die Deutschkurse aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, muss mit Kursplätzen sparsam und effizient umgegangen werden. Daher wird erwartet, dass angemeldete Teilnehmer/innen den Kurs ab Kursstart konsequent besuchen.
Erscheint eine zum Deutschkurs angemeldete Person ohne Angabe von Gründen nicht zum Kursstart, gilt der Kursbesuch der betroffenen Person als unentschuldigt abgebrochen.
Der ÖIF bzw. das Kursinstitut fordert die betroffene Person auf, einen entsprechenden Nachweis für einen anerkannten Entschuldigungsgrund vorzulegen und informiert über mögliche Konsequenzen. Frei gewordene Kursplätze werden nach Möglichkeit neu vergeben, um die eingesetzten Steuermittel effizient und sparsam zu nutzen.
Als anerkannte Entschuldigungsgründe gelten:
- Übersiedlung (überregional)
- Krankenstand (mind. 3 Wochen)
- Pflegefreistellung (mind. 3 Wochen)
- Arbeitsaufnahme
In begründeten Einzelfällen können auch andere Gründe anerkannt werden, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Person liegen. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Nachweise.
Integrationsmaßnahmen werden aus öffentlichen Mitteln finanziert, daher soll mit den zur Verfügung stehenden Kursplätzen sparsam und effizient umgegangen sowie Abbrüche und Wiederholungen nach Möglichkeit vermieden werden. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben oder fehlender Mitwirkung wird die betroffene im Rahmen eines mehrstufigen Verwarnsystems verwarnt. In letzter Konsequenz kommt es zum Abbruch des Kurses.
Ein Kursbesuch gilt in folgenden Fällen als unentschuldigt abgebrochen:
- Fernbleiben vom Kurs: Wenn Teilnehmer/innen dem Kurs ohne Angabe von Gründen fernbleiben.
- Nicht-Erscheinen am ersten Kurstag: Wenn Teilnehmer/innen trotz Anmeldung am ersten Kurstag nicht erscheinen.
- Fehlende Mitwirkung im Kurs: Wenn Teilnehmer/innen ihre Mitwirkungspflichten (regelmäßige Anwesenheit, aktive Mitarbeit im Unterricht, Erfüllung der vorgesehenen Selbstlernzeiten) nicht erfüllen.
Der ÖIF informiert Teilnehmer/innen bei der Anmeldung auf Deutsch und bei Bedarf auch in der Herkunftssprache darüber, dass im Fall eines nicht abgeschlossenen Kurses ein entsprechender Nachweis für einen anerkannten Entschuldigungsgrund vorzulegen ist.
Eine Kursabmeldung gilt nur dann als entschuldigt, wenn ein Nachweis vorgelegt wird, dass ein weiterer Kursbesuch nicht mehr möglich ist oder ein erfolgreicher Kursabschluss ausgeschlossen ist.
Als anerkannte Entschuldigungsgründe gelten:
- Übersiedlung (überregional)
- Krankenstand (mind. 3 Wochen)
- Pflegefreistellung (mind. 3 Wochen)
- Arbeitsaufnahme
In begründeten Einzelfällen können auch andere Gründe anerkannt werden, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Person liegen. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Nachweise.
Bis wann ist es möglich sich von einem Kurs abzumelden?
Bis 10 Werktage vor Kursstart:
Eine Stornierung ist möglich und wird nicht als Abbruch gewertet.
Innerhalb von 10 Werktagen vor Kursstart:
Eine Abmeldung ist nur dann möglich, wenn ein anerkannter Entschuldigungsgrund vorliegt und ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Als anerkannte Entschuldigungsgründe gelten:
- Übersiedlung (überregional)
- Krankenstand
- Pflegefreistellung
- Arbeitsaufnahme
In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus weitere Gründe anerkannt werden, sofern diese nicht in der Sphäre der betroffenen Person liegen. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt durch den ÖIF auf Basis des vorgelegten Sachverhalts.
Liegt ein solcher Grund nicht vor, wird die Abmeldung als Abbruch gewertet.
Für einen erfolgreichen Kursabschluss müssen Teilnehmer/innen ihre Mitwirkungspflichten erfüllen:
- regelmäßige Anwesenheit
- aktive Mitarbeit im Unterricht
- Erfüllung der vorgesehenen Selbstlernzeiten
Werden diese Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, gilt der Kursbesuch als abgebrochen. Wird die Mindestanwesenheit (80%) nicht erreicht, ist ein positiver Kursabschluss nicht möglich.
Fehlzeiten gelten nur dann als entschuldigt, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird (z.B. Krankenstandsbestätigung oder Bestätigung bei Arzt- oder Behördenterminen). Entschuldigte Fehlzeiten werden als Anwesenheit gewertet.
Der ÖIF fördert gemäß Integrationsgesetz Deutschkurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte und ukrainische Vertriebene Deutschkurse, die von Kursträgern im Erwachsenenbildungsbereich umgesetzt werden. Kursträger, die vom ÖIF geförderte Deutschkurse abwickeln, müssen vom ÖIF zertifiziert sein. Im Rahmen der Zertifizierung überprüft der ÖIF die notwendige Verlässlichkeit in Bezug auf die Organisation und Durchführung von qualitativ hochwertigen Deutschkursen samt der damit einhergehenden finanziellen Gebarung anhand der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung. Zusätzlich werden vom ÖIF bei jedem Kursanbieter Begehungen der gemeldeten Räumlichkeiten durchgeführt, wobei diese hinsichtlich ihrer Eignung zur Durchführung von Kursen und Prüfungen geprüft werden.
Im Rahmen des Startpakets Deutsch & Integration werden ergänzend im Vergabeverfahren umfassende Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert und geprüft, die während der gesamten Umsetzung verbindlich einzuhalten sind.
Die Qualitätssicherung der von Kursträgern umgesetzten Deutschkurse erfolgt mehrstufig und umfasst sowohl Maßnahmen des ÖIF als auch externe Überprüfungen. Dazu zählen:
- Aufrechte Lehrkraft-Lizenz sowie die Absolvierung verpflichtender Qualifizierungen
- Anlassbezogene Überprüfung des vorgeschriebenen Sprachstands C1 bei Lehrkräften
- Unangekündigte Vor-Ort-Überprüfungen in laufenden Kursen (u.a. Prüfung der Umsetzung der ÖIF-Rahmencurricula, Lehrstoffdokumentation, Vermittlung von Werte- und
Orientierungswissen, Selbstlernpläne, eingesetzte Materialen, Administrationspflichten) - Stichprobenkontrollen zu Dokumentationspflichten: Anwesenheitserfassung, korrekten Kursanlage, Dokumentation von Kursabschlüssen, korrekter Administration von Abbrüchen/Ausschlüssen/Abmeldungen
Zusätzlich befragt der ÖIF laufend sowohl die Teilnehmer/innen als auch die Lehrkräfte in ÖIF-Deutschkursen zur Qualität und Abwicklung der Deutschkurse und lässt die Rückmeldungen in die Weiterentwicklung der Deutschkurse einfließen. Im Rahmen der letzten Befragung bewerteten 85 % der Teilnehmer/innen die Kurse mit hoher Zufriedenheit.
