Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Was ist Familiennachzug?
Familiennachzug bedeutet, dass nahe Familienangehörige von Asylberechtigten – und unter engeren Voraussetzungen auch von subsidiär Schutzberechtigten – nach Österreich nachziehen können.
Quelle: BMI (Stand: 12/2025)
Zwischen 2021 und 2025 (Stand Dezember) hat sich die Struktur beim Familiennachzug deutlich verändert. Während neueinreisende Asylwerber/innen 2021 noch mit 81 % den Großteil stellten, sank ihr Anteil auf nur noch 42 % im Jahr 2025. Gleichzeitig stieg der Anteil der Mehrfachantragsteller/innen stark von 5 % auf 25 % an. Auch der Anteil der nachgeborenen Kinder erhöhte sich von 8 % (2021) auf 26 % (2025). Die Einreisegestattung im Rahmen des Familiennachzugs schwankte: Von 6 % im Jahr 2021 über einen Höchstwert von 30 % im Jahr 2024 auf 7 % im Jahr 2025.
Quelle: BMI (Stand: 12/2025)
Die Einreiseanträge nach Geschlecht von 2022 bis 2025 (Stand Dezember) zeigen, dass in allen Jahren mehr Frauen als Männer Anträge stellten. Die Gesamtzahl stieg von 5.829 (2022) auf 14.032 (2023), sank 2024 auf 8.234 und liegt 2025 bei 1.996. Auch 2024 (5.091 vs. 3.143) und 2025 (1.125 vs. 871) überwiegen die Anträge von Frauen.
ÖIF-Forschungsbericht "Familiennachzug" zum Download
Zusätzliche Daten und Analysen finden Sie in der ÖIF-Mediathek
unter der Publikation “Familiennachzug und Integration”.
Wie ist die Altersverteilung der Einreiseanträge im Familiennachzug?
Familiennachzug: Einreiseanträge nach Alter, Stand: 12/2024
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die meisten Einreiseanträge entfallen auf Kinder: 0 bis 6 Jahre machen 37,3 % und 7 bis 13 Jahre 25,2 % der Anträge aus. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren stellen nur 5,6 %, junge Erwachsene von 18 bis 23 Jahren knapp 9,7 %. Erwachsene zwischen 24 und 34 Jahren machen 16,4 % aus, während Personen über 35 Jahre mit 5,8 % nur einen kleinen Anteil stellen.
Quelle: BMI / BFA (Stand: 12/2025)
2025 wurden in Österreich insgesamt 1.996 Einreiseanträge gestellt. Den größten Anteil machten Antragsteller/innen aus Syrien aus, mit 475 männlichen und 664 weiblichen Personen. Aus Afghanistan gingen 155 Anträge von Männern und 168 von Frauen ein. Für Somalia wurden 147 männliche und 162 weibliche Anträge registriert. Unter der Kategorie „Rest“ wurden insgesamt 118 Anträge erfasst. Bei staatenlosen Personen gingen 27 Anträge von Männern und 35 von Frauen ein. Aus dem Jemen wurden 36 Anträge von Männern und 9 von Frauen registriert. Insgesamt lagen die Antragszahlen von Frauen in den meisten Herkunftsgruppen leicht über denen der Männer.
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Asylberechtigte/r | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie dürfen dauerhaft in Österreich bleiben und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt |
| Asylwerber/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind. |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Familiennachzug | Nahe Familienangehörige von Asylberechtigten – und unter engeren Voraussetzungen auch von subsidiär Schutzberechtigten – können nach Österreich nachziehen. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“. |
| Nachgeborene | Kinder von Asylwerber/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtige/r | Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird – hierbei handelt es sich um ein befristetes Aufenthaltsrecht. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebener | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







