AMIF 2014-2020
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Das allgemeine Ziel des AMIF ist es einen Beitrag zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Weiterentwicklung einer gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik innerhalb der Europäischen Union zu leisten. Die Programmperiode des Fonds umfasst die Jahre 2014 bis 2020. Die aktuell geförderten Projekte laufen bis längstens 31.12.2022. Die Mittel des AMIF werden von den EU-Mitgliedsstaaten zur Finanzierung von Projekten in folgenden spezifischen Zielen verwendet:
Zuständigkeit in Österreich
Das Bundesministerium für Inneres (BM.I), Abteilung V/4-Förderungen, ist Zuständige Behörde für den AMIF und damit verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung des Fonds und die Berichterstattung an die Europäische Kommission. Sämtliche Projekte im Bereich Integration, werden von der Sektion II Abteilung II/3 des Bundeskanzleramts (BKA), als Beauftragte Behörde verantwortet. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) – Säule Förderungen und Europäische Fonds – übernimmt die Funktion als Beauftragte Behörde im Rahmen der Abwicklung des Fonds und unterstützt und begleitet beide Behörden und die Projektträger während des gesamten Ablaufs.
Aufruf und Antragsstellung
Um eine Förderung aus Mitteln des AMIF kann nur während der Aufrufphase angesucht werden. Eine Beantragung von Förderungen außerhalb der festgesetzten Fristen ist nicht möglich. Diesbezüglich relevante Informationen werden von den Behörden auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht sowie mittels E-Mail-Verteiler bekanntgegeben.
Rechtsgrundlagen
Für den AMIF sind insbesondere folgende rechtliche Grundlagen maßgeblich:
- Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres und des Bundeskanzleramts zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2014 – 2020 und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen
- Verordnung (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für die Fondsverwaltung
- Verordnung (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Kontakt
Zuständige Behörde (BM.I)
Bundesministerium für Inneres
Abteilung V/4 - Förderungen
Mag. Thomas Mühlhans
Minoritenplatz 9
1014 Wien, Postfach 100
+43 1-53126-2785
bmi-V-4(at)bmi.gv.at
www.bmi.gv.at
Beauftragte Behörde (BKA) - Integration
Bundeskanzleramt –Sektion II: Integration, Kultusamt und Volksgruppen
Abteilung II/3 - Förderungen Integration
Stellvertretung: Mag. Bernadette Zsoldos
Postanschrift: Ballhausplatz 2
Besuchsanschrift: Minoritenplatz 8
1010 Wien
+43 501150-4214
foerderungen.integration(at)bka.gv.at
www.bundeskanzleramt.gv.at
Beauftragte Behörde (ÖIF)
Österreichischer Integrationsfonds
Säule Förderungen und Europäische Fonds
Mag.a Carla Pirker
Landstraßer Hauptstraße 26
1030 Wien
+43 1-7151051-100
ef(at)integrationsfonds.at
www.integrationsfonds.at