Europäischer Integrationsfonds (EIF)
Der Europäische Integrationsfonds (EIF) fördert Projekte, die der Integration aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger (= Personen aus Nicht-EU-Staaten) dienen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Förderung der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die über den Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert werden können.
Der Europäische Integrationsfonds fördert
- die aktive Teilnahme Drittstaatsangehöriger am gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben des Aufnahmelandes,
- die Interaktion Drittstaatsangehöriger mit der Aufnahmegesellschaft,
- Aktivitäten, die auf die Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft abzielen,
- Maßnahmen, die zur Optimierung der Leistungen des Aufnahmelands beitragen sowie
- die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Überwachung und Bewertung ihrer Integrationsmaßnahmen.
Zielgruppe
- Drittstaatsangehörige nach Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, mit Fokus auf neuzugewanderte Personen
Projekte für die genannte Zielgruppe werden in fünf verschiedenen Maßnahmenbereichen gefördert
- Maßnahme 1: Integration und Sprache
- Maßnahme 2: Integration und Kommune
- Maßnahme 3: Interkultureller Dialog (Spezifische Priorität 4)
- Maßnahme 4: Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien und Maßnahmen und zur Erleichterung der Koordination des "vergleichenden Lernens"
- Maßnahme 5: Innerstaatliche Vernetzung, Austausch und interkultureller Kapazitätenaufbau