Rückkehr- und Außengrenzenfonds

Dieser Fonds fördert Maßnahmen aus den Bereichen freiwillige Rückkehr und zwangsweise Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich unrechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten. Dazu gehören Personen, deren Antrag auf Asyl bzw. subsidiären Schutz abgelehnt wurde.


Der Fonds unterstützt

  • ein integriertes Rückkehrmanagement,
  • die intensivere Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten beim integrierten Rückkehrmanagement und
  • eine effektive und einheitliche Anwendung gemeinsamer Rückkehrnormen.


Außengrenzenfonds

Der Außengrenzenfonds fördert die Lastenteilung bei der Überwachung der EU-Außengrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten.


Die Ziele dieses Fonds sind:

  • Effizienzsteigerung bei den Kontrollen und damit der Wirksamkeit des Schutzes der Außengrenzen zur Verringerung der illegalen Einreise
  • Erleichterung und Beschleunigung der Einreise autorisierter Personen in die EU bei gleichzeitigem Schutz der EU vor illegaler Einwanderung
  • Effizienzsteigerung im Bereich der Visumserteilung und einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedsstaaten der EU


Der Rückkehrfonds wird ausschließlich im Bundesministerium für Inneres, Referat III/5/a, der Außengrenzenfonds im Referat II/3/d verwaltet.

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