2023: ÖIF forciert digitale Zeugnisse für Integrations- und Sprachprüfungen
Laut Integrationsgesetz hat der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) Integrationsprüfungen für unterschiedliche Sprachniveaus anzubieten, die neben Aufgaben zur Überprüfung von Sprachkenntnissen auch Fragen zum Orientierungswissen der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung enthalten. Die ÖIF-Prüfungsformate wurden gezielt für den Integrationskontext entwickelt und dienen dem Nachweis über das erreichte Sprachniveau von Zuwander/innen gegenüber Ämtern und Behörden. Für alle ab Jänner 2023 abgelegten Prüfungen versendet der ÖIF die digital signierten Ergebnisse per E-Mail an die Prüfungsteilnehmer/innen. Dies spart Zeit und Kosten; Behörden und Ämtern wird die Verifizierung der Echtheit der Zertifikate erleichtert.
Digitale Ausfertigung spart Zeit und Kosten
Rund 50.000 Prüfungsantritte verzeichnete der ÖIF im Jahr 2022. Prüfungsteilnehmer/innen, die nach dem 1. Jänner 2023 eine ÖIF-Prüfung ablegen, erhalten Ergebnis und Zertifikat in elektronisch signierter Form per E-Mail. Daniela Berger, Gesamtleitung Sprache des ÖIF: „Durch die digitale Ausfertigung fallen sowohl der Druck als auch der Postversand in Zukunft weg. Für die Prüfungsteilnehmer/innen verkürzt sich so die Wartezeit auf die Zeugnisse. Durch die elektronische Signatur bieten die ÖIF-Prüfungszertifikate höchste Sicherheitsstandards in Bezug auf Fälschungssicherheit und Nachvollziehbarkeit.“ Personen, die über keine E-Mailadresse verfügen, können sich ihr Zertifikat in jedem ÖIF-Integrationszentrum ausdrucken lassen.
Höchste Sicherheitsstandards bei Prüfungszertifikaten
Nicht nur die ÖIF-Prüfungen, sondern auch die Zeugnisse über abgelegte Integrationsprüfungen unterliegen strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. So werden die Zeugnisse automatisiert erstellt, fortlaufend nummeriert und in einer zentralen Datenbank des ÖIF archiviert. ÖIF-Prüfungen werden österreichweit nach einheitlichen Standards und gemäß den Qualitätskriterien, die in der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung (IntG-DV) festgelegt sind, durchgeführt. Qualifizierte Prüfer/innen halten die Prüfungen ab, die laufend evaluiert werden, um deren Qualität zu gewährleisten.
Einfache Echtheitskontrolle für Behörden
Behörden können die elektronisch signierten Zeugnisse mithilfe der entsprechenden Signatur-Prüfseite des ÖIF auf ihre Echtheit überprüfen. Daniela Berger: „Für Behörden steht eine entsprechende Prüfseite beim ÖIF zur Verfügung, damit elektronisch signierte Zeugnisse ohne Wartezeit auf ihre Echtheit überprüft werden können.“ Einhergehend mit der neuen elektronischen Versendung bietet der ÖIF Schulungen für Behördenvertreter/innen an, damit die qualitätssichernden Merkmale der Prüfungszertifikate in der Praxis leicht erkannt und im Zweifel überprüft werden können. Weitere Informationen zu den Prüfungsformaten und zur Integrationsprüfung sind auf der ÖIF-Website abrufbar. Anfragen zum Schulungsangebot für Behörden können an integrationsvereinbarung@integrationsfonds.at gerichtet werden.