Amtssignatur/elektronische Signatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) verwendet für die auf elektronischem Wege amtlich signierten Dokumente folgende Darstellungen als Bildmarke:

Prüfung von (amts-)signierten elektronischen Schriftstücken

Ein (amts-)signiertes elektronisches Schriftstück kann unter http://www.signaturpruefung.gv.at  auf seine Echtheit und Unversehrtheit geprüft werden.

Verifizierung des Ausdrucks von (amts-)signierten elektronischen Schriftstücken

Falls Sie den Ausdruck eines (amts-)signierten Dokuments verifizieren möchten, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Rückführung des Ausdruck von (amts-)signierten Dokumenten in das elektronische Dokument

    Der (amts-)signierte Ausdruck kann unter dokumentpruefung.integrationsfonds.at mittels Eingabe der variable Teile des Dokuments geprüft und in das elektronische Dokument rückgeführt werden.
     
  • Postalische Zusendung (Original oder Kopie als Anlage) an folgende Adresse oder persönliche Abgabe des Schreibens 

    Österreichischer Integrationsfonds
    Schlachthausgasse 30
    1030 Wien
     

  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes per E-Mail an die Mail-Adresse der Einlaufstelle office(at)integrationsfonds.at oder direkt an die E-Mail-Adresse der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters, die dem Briefkopf entnommen werden kann
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