Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Erwerbstätigenquote lag 2024 in Österreich bei 74,1 %. Männer waren mit 77,5 % häufiger erwerbstätig als Frauen (70,7 %). Personen ohne Migrationshintergrund wiesen mit 76,4 % eine höhere Erwerbstätigenquote auf als Personen mit Migrationshintergrund (69,0 %). Innerhalb der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zeigen sich deutliche Unterschiede nach Herkunft. Besonders niedrig ist die Erwerbstätigenquote bei Personen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak (44,1 %), wobei der Geschlechterunterschied hier besonders ausgeprägt ist.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Erwerbstätigen in Österreich nach Migrationshintergrund von 2014 bis 2024. Insgesamt ist die Zahl der Erwerbstätigen in diesem Zeitraum von 4,11 Millionen auf 4,49 Millionen gestiegen. Während die Zahl der Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund von 3,3 auf 3,19 Millionen fiel, nahm die Erwerbstätigkeit von Personen mit Migrationshintergrund deutlich zu. Diese stieg von 0,81 Millionen im Jahr 2014 auf 1,30 Millionen im Jahr 2024. Besonders ab 2017 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Erwerbstätigkeit von Personen mit Migrationshintergrund zu beobachten.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Grafik zeigt die Entwicklung von 2014 bis 2024. Der Anteil der Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund liegt über den gesamten Zeitraum deutlich höher, nimmt jedoch kontinuierlich ab – von 80 % im Jahr 2014 auf 71 % im Jahr 2024. Im Gegenzug steigt der Anteil der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund stetig an: von 20 % im Jahr 2014 auf 29 % im Jahr 2024. Insgesamt zeigt die Grafik eine klare, über zehn Jahre andauernde Verschiebung hin zu einem höheren Anteil von Personen mit Migrationshintergrund am österreichischen Erwerbsarbeitsmarkt.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Branchenverteilung der Erwerbstätigen unterscheidet sich 2024 nach Migrationshintergrund. In der Sachgütererzeugung sind die Anteile nahezu gleich (15,9 % ohne gegenüber 15,7 % mit Migrationshintergrund). Personen mit Migrationshintergrund sind häufiger im Handel (15,2 % vs. 13,4 %), im Bauwesen (9,2 % vs. 7,1 %), in der Beherbergung und Gastronomie (9,2 % vs. 3,9 %), im Verkehrswesen (6,5 % vs. 4,1 %) sowie in den Unternehmensdienstleistungen (6,6 % vs. 2,6 %) tätig. Erwerbstätige ohne Migrationshintergrund sind hingegen deutlich stärker in der öffentlichen Verwaltung und Verteidigung vertreten (8,6 % vs. 2,8 %) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (12,0 % vs. 9,2 %) und in Erziehung und Unterricht (7,5 % vs. 6,4 %). In den freien Berufen, Wissenschaft und Technik sind die Unterschiede gering (6,9 % vs. 6,0 %).
Wieviele In- und Ausländer/innen sind 2026 arbeitslos?
Arbeitslose In- und Ausländer/innen, Stand: 01/2026
Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS) (Stand: 01/2026)
Im Jänner 2026 waren insgesamt rund 456.200 Personen arbeitslos gemeldet. Davon entfielen etwa 264.200 auf Inländer/innen und rund 192.000 auf Ausländer/innen. Somit stellen Inländer/innen die größere Gruppe der Arbeitslosen, während Ausländer/innen einen Anteil von gut 42 % ausmachen.
Woher kommen arbeitslose Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte?
Arbeitslose Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach Staatsangehörigkeit, Stand: 01/2026
Quelle: AMS (Stand: 01/2026)
Im Jänner 2026 entfiel der größte Anteil der arbeitslos gemeldeten oder in Schulung befindlichen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten auf Personen aus Syrien (22.348), gefolgt von Afghanistan (8.830). Dahinter lagen Somalia (2.473) sowie die Russische Föderation (2.471). 1.791 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte aus dem Iran sind arbeitslos gemeldet oder befinden sich in einer Schulung, ebenso 1.604 aus dem Irak. 1.096 waren staatenlos.
Wie viele arbeitslose Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte gibt es nach Schutzstatus?
Arbeitslose und in Schulung befindliche Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach Schutzstatus, Stand: 01/2026
Quelle: AMS (Stand: 01/2026)
Im Jänner 2026 entfiel der größte Anteil der in Österreich arbeitslos gemeldeten oder in Schulung befindlichen Personen auf Konventionsflüchtlinge mit 33.156, gefolgt von ukrainischen Vertriebenen mit 9.964. Die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten lag im selben Zeitraum bei 9.597 Personen.
Wie verteilen sich 2026 arbeitslose Ausländer/innen nach Bundesland?
Arbeitslose und in Schulung befindliche Ausländer/innen nach Bundesland, Stand: 01/2026
Quelle: AMS (Stand: 01/2026)
Im Jänner 2026 waren in Österreich insgesamt 191.968 Ausländer/innen als arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Den größten Anteil weist Wien mit 98.136 Personen auf. Dahinter folgen Oberösterreich mit 22.979, die Steiermark mit 19.963 und Niederösterreich mit 19.781 gemeldeten Personen. In Tirol waren es 7.575, in Kärnten 7.098, in Salzburg 7.094 und in Vorarlberg 6.032. Das Burgenland verzeichnete 3.310 arbeitslos gemeldete Ausländer/innen
Quelle: AMS (Stand: 01/2026)
Im Jänner 2026 waren in Österreich 42.753 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos gemeldet oder in Schulung, davon 14.930 Frauen und 27.823 Männer. Der mit Abstand größte Anteil entfiel auf Wien mit 10.794 Frauen und 19.917 Männern. In den übrigen Bundesländern lagen die Zahlen deutlich niedriger: Die höchsten Werte verzeichneten die Steiermark (1.002 Frauen, 1.803 Männer) und Oberösterreich (1.002 Frauen, 1.911 Männer). Die niedrigsten Zahlen wurden im Burgenland (70 Frauen, 116 Männer) und in Kärnten (262 Frauen, 458 Männer) registriert.
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Asylberechtigte/r | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie dürfen dauerhaft in Österreich bleiben und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt |
| Asylwerber/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind. |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“ |
| Nachgeborene | Kinder von Asylwerber/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtige/r | Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird – hierbei handelt es sich um ein befristetes Aufenthaltsrecht. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







