Integrationsdaten Zahlen zum Asylwesen
Integrationsdaten Zahlen zur Bevölkerung
Integrationsdaten Zahlen zum Arbeitsmarkt
Integrationsdaten Zahlen zur Rot-Weiß-Rot-Karte
Integrationsdaten Zahlen zu Ukraine
Integrationsdaten Zahlen zum Familiennachzug
Integrationsdaten Zahlen zu EU-Ländern
Integrationsdaten Frauen im Fokus

Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!

Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.

Mit untenstehenden Reitern können Sie gezielt aus folgenden Themenblöcke auswählen:

Was ist Familiennachzug?

Mit Familiennachzug ist gemeint, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in wenigen Ausnahmefällen ihre Familienmitglieder nach Österreich nachholen dürfen.

Wie entwickelt sich der Status von Personen im Familiennachzug?

Familiennachzug: Personenstati im Zeitverlauf

Quelle: BMI (Stand: 12/2025)

Zwischen 2021 und 2025 hat sich die Struktur beim Familiennachzug deutlich verändert. Während neueinreisende Asylwerber/innen 2021 noch mit 81 % den Großteil stellten, sank ihr Anteil auf nur noch 42 % im Jahr 2025. Gleichzeitig stieg der Anteil der Mehrfachantragsteller/innen stark von 5 % auf 25 % an. Auch der Anteil der nachgeborenen Kinder erhöhte sich von 8 % (2021) auf 26 % (2025). Die Einreisegestattung im Rahmen des Familiennachzugs schwankte: Von 6 % im Jahr 2021 über einen Höchstwert von 30 % im Jahr 2024 auf 7 % im Jahr 2025.

Wie entwickeln sich die Einreiseanträge im Familiennachzug?

Familiennachzug: Einreiseanträge nach Geschlecht im Zeitverlauf

Quelle: BMI (Stand: 12/2025)

Die Grafik zeigt die Anzahl der Einreiseanträge nach Geschlecht in den Jahren 2022 bis 2025. In allen dargestellten Jahren wurden mehr Anträge von Frauen als von Männern gestellt. Die Einreiseanträge stiegen von 5.829 im Jahr 2022 auf 14.032 im Jahr 2023 deutlich an. 2024 ging die Zahl wieder auf 8.234 zurück. Für 2025 liegen 1.996 Anträge vor. In allen Jahren wurden mehr Anträge von Frauen gestellt als von Männern (2024: 5.091 gegenüber 3.143; 2025 1.125 gegenüber 871).

Wie ist 2024 die Altersverteilung der Einreiseanträge im Familiennachzug?

Familiennachzug: Einreiseanträge nach Alter 2024

Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)

Die meisten Einreiseanträge entfallen auf Kinder: 0 bis 6 Jahre machen 37,3 % und 7 bis 13 Jahre 25,2 % der Anträge aus. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren stellen nur 5,6 %, junge Erwachsene von 18 bis 23 Jahren knapp 9,7 %. Erwachsene zwischen 24 und 34 Jahren machen 16,4 % aus, während Personen über 35 Jahre mit 5,8 % nur einen kleinen Anteil stellen.

Wie verteilten sich 2025 die Einreiseanträge im Familiennachzug nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit?

Familiennachzug: Einreiseanträge nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit 2025

Quelle: BMI / BFA (Stand: 12/2025)

2025 wurden in Österreich insgesamt 1.996 Einreiseanträge gestellt. Den größten Anteil machten Antragsteller/innen aus Syrien aus, mit 475 männlichen und 664 weiblichen Personen. Aus Afghanistan gingen 155 Anträge von Männern und 168 von Frauen ein. Für Somalia wurden 147 männliche und 162 weibliche Anträge registriert. Unter der Kategorie „Rest“ wurden insgesamt 118 Anträge erfasst. Bei staatenlosen Personen gingen 27 Anträge von Männern und 35 von Frauen ein. Aus dem Jemen wurden 36 Anträge von Männern und 9 von Frauen registriert. Insgesamt lagen die Antragszahlen von Frauen in den meisten Herkunftsgruppen leicht über denen der Männer. 

Weitere Integrationsdaten

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Begriffsdefinitionen

BegriffDefinition
Asylberechtigte/r 
 
Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie dürfen dauerhaft in Österreich bleiben und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt 
Asylwerber/in 
 
Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge. 
Drittstaatsangehörige/r Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind.   
Erwerbstätigenquote Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters.  
Grundversorgung Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung.
Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. 
Migrationshintergrund Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“ 
Nachgeborene Kinder von Asylwerber/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. 
Subsidiär Schutzberechtige/r Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird – hierbei handelt es sich um ein befristetes Aufenthaltsrecht. 
Unbegleitete Minderjährige (UMF) Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft.  
Vertriebene/r Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. 
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