Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Quelle: Statistik Austria
Die Grafik zeigt die Entwicklung der weiblichen Bevölkerung in Österreich nach Geburtsland zu den Stichtagen 1.1.2015 und 1.1.2025. Insgesamt stieg die Zahl der Frauen von 4.384.529 auf 4.664.333 (+279.804). Während die Zahl der in Österreich geborenen Frauen leicht von 3.615.519 auf 3.600.261 zurückging (–15.258), erhöhte sich die Zahl der Frauen aus EU- und EFTA-Staaten von 378.778 auf 487.754 (+108.976) sowie jene aus Drittländern von 390.232 auf 576.318 (+186.086). Der Gesamtanstieg ist somit auf die Zunahme der im Ausland geborenen Frauen zurückzuführen.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2025, aktuellste verfügbare Daten)
Die Grafik zeigt die weibliche Bevölkerung am 1.1.2025 nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland (Top 10 Herkunftsländer). Die größte Gruppe entfällt auf Deutschland (140.846), gefolgt von Bosnien und Herzegowina (91.054) und der Türkei (79.064). In allen dargestellten Herkunftsgruppen überwiegt die Zahl der ausländischen gegenüber den österreichischen Staatsangehörigen, besonders deutlich bei Rumänien, der Ukraine und Syrien.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01/2026)
Der Frauenanteil an den Asylanträgen zeigte zwischen 2015 und Jänner 2026 deutliche Schwankungen. Nach einem Anstieg von 27,7 % (2015) auf knapp 40 % in den Jahren 2017 und 2018 sank der Anteil bis 2022 kontinuierlich auf 9,0 %. Ab 2023 ist wieder ein deutlicher Anstieg zu beobachten: Der Frauenanteil erhöhte sich auf 21,9 % und erreichte 2024 mit 42,1 % seinen Jahreshöchstwert im dargestellten Zeitraum. 2025 (vorläufige Jahreszahlen) liegt er mit 41,4 % weiterhin auf hohem Niveau. 2026 (Stand Jänner) stellten 423 Frauen einen Asylantrag; der Frauenanteil unter den Asylanträgen lag bei 44,8%.
Woher kommen weibliche Asylberechtigte?
Asylgewährungen an Frauen nach Staatsangehörigkeit, Stand: 01/2026
Woher kommen weibliche subsidiäre Schutzberechtigte?
Subsidiäre Schutzgewährungen an Frauen nach Staatsangehörigkeit, Stand: 01/2026
Woher kommen Frauen mit einem humanitären Aufenthaltstitel?
Humanitärer Aufenthalt von Frauen nach Staatsangehörigkeit, Stand: 01/2026
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01/2026)
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01/2026)
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01/2026)
Mit 91 Asylgewährungen wurden Frauen aus Afghanistan am häufigsten Asyl gewährt, gefolgt von 59 Frauen aus Syrien und 13 Frauen aus Somalia.
Mit 135 Schutzgewährungen wurden Frauen aus Syrien am häufigsten subsidiärer Schutz gewährt, gefolgt von 5 staatenlosen Frauen und 2 Frauen aus der Ukraine.
Am häufigsten wurde humanitärer Aufenthalt mit 7 Frauen an Russinnen gewährt, gefolgt von 6 Syrerinnen und 3 Frauen aus der Mongolei.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Erwerbstätigenquote von Frauen lag 2024 insgesamt bei 70,7 %. Frauen ohne Migrationshintergrund wiesen mit 73,7 % eine höhere Erwerbsbeteiligung auf als Frauen mit Migrationshintergrund, deren Quote 64,3 % betrug. Damit zeigt sich ein Unterschied von 9,4 Prozentpunkten zwischen den beiden Gruppen.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Grafik zeigt die Erwerbstätigenquote von Frauen in den Jahren 2022 bis 2024 nach Migrationshintergrund und Herkunftsgruppen. Insgesamt stieg die Quote leicht von 70,0 % (2022) auf 70,7 % (2024). Frauen ohne Migrationshintergrund wiesen durchgehend höhere Erwerbsquoten auf (2024: 73,7 %) als Frauen mit Migrationshintergrund (2024: 64,3 %). Innerhalb der Herkunftsgruppen zeigen sich Unterschiede: Hohe Erwerbstätigenquoten verzeichneten 2024 Frauen aus EU-Staaten vor 2004, EFTA und Großbritannien (74,7 %) sowie aus den EU-Beitrittsstaaten 2004 (73,0 %). Deutlich niedriger lagen die Quoten bei Frauen aus der Türkei (56,0 %) sowie aus Syrien/Afghanistan/Irak (24,3 %).
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Asylberechtigte/r | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie dürfen dauerhaft in Österreich bleiben und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt |
| Asylwerber/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind. |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“ |
| Nachgeborene | Kinder von Asylwerber/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtige/r | Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird – hierbei handelt es sich um ein befristetes Aufenthaltsrecht. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







