Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Quelle: Eurostat - vorläufige Jahreszahlen (Stand: 12/2025)
Zwischen 2021 und 2025 (vorläufige Jahreszahlen) veränderten sich die Asylantragszahlen in Europa deutlich. In Deutschland stieg die Zahl der Anträge von 187.644 im Jahr 2021 auf 351.510 im Jahr 2023 an. In den Folgejahren gingen die Antragszahlen jedoch sukzessive zurück und erreichten 2025 einen Stand von 168.375. Auch Frankreich verzeichnete zunächst einen Anstieg der Asylanträge – von 126.486 im Jahr 2021 auf 166.880 im Jahr 2023. Anschließend sanken die Zahlen ebenfalls und lagen im Jahr 2025 bei 151.560 Anträgen. 2024 erreichten die Asylanträge in Spanien mit 167.625 einen Höhepunkt ehe sie 2025 auf 133.820 (exklusive Dezember) absanken. Auch in Italien erreichten die Asylanträge 2024 mit 158.610 ihren Höhepunkt und sanken dann 2025 auf 133.345 ab. Österreich wies deutliche Schwankungen auf: Nach einem Anstieg von 43.704 Asylanträgen im Jahr 2021 auf 112.240 im Jahr 2022 gingen die Zahlen wieder zurück – auf 24.920 im Jahr 2024 und 16.240 im Jahr 2025.
Welche EU-Mitgliedstaaten verzeichneten 2025 die meisten Asylanträge?
Asylanträge pro 100.000 Einwohner/innen: Top 10 EU-Mitgliedsstaaten, Stand: 01-09/2025
Quelle: BMI (Stand: 09/2025, aktuellste verfügbare Daten)
In den ersten drei Quartalen 2025 wurden in Griechenland mit 441 Asylanträgen pro 100.000 Einwohner/innen die höchsten Pro-Kopf-Zahlen innerhalb der EU verzeichnet. Zypern folgte mit 373 Anträgen pro 100.000 Einwohner/innen. Belgien lag mit 225 Anträgen an dritter Stelle, gefolgt von Spanien mit 223 und Luxemburg mit 210. In Irland entfielen 179 Anträge auf 100.000 Einwohner/innen, in Frankreich 169, in Italien 164 und in Slowenien 151. Deutschland lag mit 147 Anträgen pro 100.000 Einwohner/innen auf Platz zehn der EU-Mitgliedsstaaten. Österreich erreichte im gleichen Zeitraum 142 Anträge pro 100.000 Einwohner/innen.
Quelle: UNHCR (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Im Jahr 2024 lebten in Europa die meisten Flüchtlinge unter dem Mandat des UNHCR in Deutschland. Mit 2.667.191 Personen nahm Deutschland den größten Anteil auf. Es folgte Polen mit 980.034 und Frankreich mit 689.273 Schutzsuchenden. Im Vereinigten Königreich waren 482.780 Personen unter UNHCR-Mandat registriert, in Spanien 423.004 und in Italien 306.908. Österreich zählte 266.205, die Niederlande 255.455 und Schweden 223.204 Flüchtlinge. In der Schweiz waren 194.024 und in Belgien 172.442 Personen gemeldet. Damit entfiel der größte Teil der in Europa vom UNHCR betreuten Flüchtlinge auf Deutschland und Polen, gefolgt von Frankreich und dem Vereinigten Königreich.
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Asylberechtigte/r | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie dürfen dauerhaft in Österreich bleiben und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt |
| Asylwerber/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind. |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“ |
| Nachgeborene | Kinder von Asylwerber/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtige/r | Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird – hierbei handelt es sich um ein befristetes Aufenthaltsrecht. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







