Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
Mit untenstehenden Reitern können Sie gezielt aus folgenden Themenblöcke auswählen:
Wie entwickelt sich die Zahl der Ukrainer/innen in Österreich?
Ukrainer/innen in Österreich im Zeitverlauf
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2026)
Die Zahl der in Österreich lebenden Ukrainer/innen steigt zwischen 1.1.2022 und 1.1.2026 (vorläufige Zahlen) stark an. Besonders deutlich ist der Zuwachs im Jahr 2023, als sich die Bevölkerungszahl von rund 14.700 auf über 79.600 Personen vervielfacht. In den Folgejahren verlangsamt sich das Wachstum, bleibt jedoch positiv, sodass 2026 (vorläufige Zahlen für den 1.1) rund 94.100 Ukrainer/innen in Österreich leben.
Wie viele Ukrainer/innen leben in Österreich?
Ukrainer/innen in Österreich, Stand: 01/2026
Quelle: BMI - vorläufige Zahlen (Stand: 01.01.2026)
Die meisten Ukrainer/innen lebten am 1.1.2026 in Wien (rund 42.500), gefolgt von Niederösterreich (ca. 14.600), der Steiermark (knapp 10.700) und Oberösterreich (rund 9.500). Deutlich weniger Personen waren in den westlichen Bundesländern gemeldet, etwa in Vorarlberg (ca. 3.000) oder Tirol (gut 4.200). Damit konzentriert sich der Großteil der Ukrainer/innen auf Wien und die großen Flächenbundesländer.
Wie ist die Geschlechterverteilung von Ukrainer/innen in Österreich?
Ukrainer/innen in Österreich nach Geschlecht, Stand: 01/2026
Quelle: Statistik Austria - vorläufige Zahlen (Stand: 01.01.2026)
Per 1.1.2026 lebten rund 57.300 Ukrainerinnen und etwa 36.800 Ukrainer in Österreich. Damit stellen Frauen einen deutlich größeren Anteil der aus der Ukraine stammenden Bevölkerung dar.
Quelle: Statistik Austria - vorläufige Zahlen (Stand: 01.01.2026)
Per 1.1.2026 lebten in Österreich rund 55.000 Ukrainer/innen im Alter von 20–59 Jahren, die damit die größte Gruppe darstellen. Etwa 27.800 Personen waren unter 20 Jahre alt, während rund 11.300 zur Gruppe der über 60-Jährigen gehörten.
Wie entwickelt sich die Zahl der Ukrainer/innen in der Grundversorgung in Österreich?
Ukrainer/innen in Österreich in Grundversorgung im Zeitverlauf, Stand: 01/2026
Quelle: BMI (Stand: 01/2026, aktuellste verfügbare Daten)
Die Zahl der Ukrainer/innen in der Grundversorgung stieg im Frühjahr 2022 rasch an und erreichte im Mai 2022 mit knapp 55.000 Personen ihren Höchststand. Danach blieb sie zunächst auf einem hohen Niveau, bevor ab Mitte 2023 ein kontinuierlicher Rückgang einsetzte. Seitdem nimmt die Zahl Monat für Monat leicht ab und lag im Jänner 2026 bei rund 29.700 Personen.
Weitere Zahlen zu ukrainischen Vertriebenen sind in den anderen thematisch relevanten Kategorien der Integrationsdaten enthalten.
Weitere Integrationsdaten
Navigieren Sie mit untenstehenden Reitern zu weiteren Themenblöcken der Integrationsdaten:
Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Asylberechtigte/r | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie dürfen dauerhaft in Österreich bleiben und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt |
| Asylwerber/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind. |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“ |
| Nachgeborene | Kinder von Asylwerber/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtige/r | Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird – hierbei handelt es sich um ein befristetes Aufenthaltsrecht. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







