08 Gemeinschaft

„Der zentrale Begriff für die Ermöglichung gelingender sozialer Beziehungen in modernen liberalen Gesellschaften sind gemeinsam erkannte und auch anerkannte Werte.“

Interview mit Christian Stadler


Christian Stadler bekräftigt, dass der zentrale Begriff für die Ermöglichung gelingender sozialer Beziehungen in liberalen modernen Gesellschaften gemeinsame erkannte und anerkannte Werte sind. In einem liberal-demokratisch verfassten Rechtsstaat ist der relevante Wertbegriff für eine gelingende Integrationspolitik der des „rechts­kulturellen Wertes“.

Wie würden Sie Zusammenhalt in einer Gesellschaft definieren?

Die Frage des sogenannten gesellschaftlichen Zusammenhalts ist derzeit in aller Munde. Dieses Phänomen teilt mit dem Begriff der Gerechtigkeit das Schicksal, immer dann schmerzhaft ins Bewusstsein zu treten, wenn daran ein Defizit besteht. Seit Jahrhunderten bemüht man sich, Gerechtigkeit zu definieren, was bisher zu keinem konsensualen Ergebnis geführt hat. Aber jeder Mensch wird sich des Umstandes, dass ihm soeben unrecht geschehen sei, sehr unmittelbar bewusst. Ähnlich verhält es sich mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch dieser ist kaum direkt zu definieren, aber es wird sehr schnell – für politisch sensible Zeitgenossen – spürbar, wenn dieser „unbekannte“ Zusammenhalt zu erodieren beginnt bzw. wenn er – gleichsam vor laufender Kamera – dann völlig wegbricht, ist es in der Regel meist schon zu spät und der Schaden fast nicht mehr zu verhindern. Im Sinne einer vorausschauenden Politik wäre es daher hoch an der Zeit, sich – noch vor deren sichtbarem Verfall – über Wesen und Wert des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu vergewissern, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, der drohenden Erosion entgegenzusteuern. Dabei ist der erste Schritt derjenige, sich der Tatsache bewusst zu werden, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt notwendig ist, um das Funktionieren nicht nur unseres gesellschaftlichen Lebens, sondern auch unseres liberal-demokratischen Staatswesens sicherzustellen.

Das bedeutet, der notwendige gesellschaftliche Zusammenhalt ist ein Ergebnis, quasi das Resultat gesellschaftlicher Faktoren?

Ja, gesellschaftlicher Zusammenhalt ist kein „Naturzustand“, der einfach „da“ ist. Gesellschaftliche Kohäsion bedeutet jedenfalls mehr als ein System von Wechselbeziehungen einigermaßen gerechten Interessenausgleichs. Diesen kann ich in Wahrheit erst sicherstellen, wenn der gesellschaftliche Zusammenhalt gegeben ist, da ansonsten die Bedingungen und Regeln dieses Zusammenhalts täglich neu verhandelt werden müssten, was einen gedeihlichen Interessenausgleich sehr behindern, wenn nicht sogar unmöglich machen würde. Wenn man daher auf die paradigmatische Begriffsbestimmung von Ferdinand Tönnies („Gemeinschaft und Gesellschaft“, 1887) zurückgreift, könnte man sagen, dass sich gelingende Gesellschaft immer schon gegebener Gemeinschaftlichkeit verdankt. Gesellschaft bedeutet in diesem Zusammenhang das Verhältnis intersubjektiver Kommunikation, das primär vom Ausgleich von Interessen geprägt ist. Dieser Begriff ist fraglos Hegels Philosophie der „Sittlichkeit“ entlehnt („Grundlinien der Philosophie des Rechts“, 1821), in welcher er das Wesen der „bürgerlichen Gesellschaft“ als „Not- und Verstandesstaat“ bezeichnet hat.

Können Sie den Begriff „Gesellschaft“ kurz präzisieren?

Gesellschaft ist – kurz zusammengefasst – geprägt von Atomismus, Individualismus und einem hohen Ausmaß an Vereinzelung, aber auch dem Funktionieren staatlicher Institutionen zum strukturierten und friedlichen Interessenausgleich. Demgegenüber sieht Tönnies in der Gemeinschaft ein Gemeinwesen, das primär durch andere Faktoren gekennzeichnet ist, und in seiner „sittlichen Unmittelbarkeit“ stark an den Begriff der „Familie“ bei Hegel erinnert: unmittelbare menschliche, verwandtschaftliche oder lebensweltliche, sprich Dorfgemeinschaft, Nähe und Bekanntschaft prägen diese Sphäre. Nur in einer solchen „Gemeinschaft“ können sich natürliche Solidarität und Empathie bis hin zur Bereitschaft, Verantwortung für die anderen Mitglieder der Gemeinschaft zu übernehmen, entwickeln.

Weil Sie mehrfach die Rolle der „Gemeinschaft“ angesprochen haben. Wie wichtig ist sie in Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt?

Es lässt sich nicht leugnen, dass das Verständnis von „Gemeinschaft“ einem Denken geschuldet ist, das man „politische Romantik“ nennt und das im 19. und noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland und auch Österreich prägend war. Es greift auf die politische Philosophie Johann Gottlieb Fichtes („Grundlage des Naturrechts“ 1796) zurück und kann als Reaktion auf die fortschreitende Modernisierung, Beschleunigung und Industrialisierung, die ab der Mitte des 19. Jahrhunderts gesellschaftlich relevant wurden, verstanden werden. Ideal für diese Denkrichtung – im Unterschied zur „Klassik“, die sich dem griechischen Ideal des Heroismus zugewandt hatte – war eine Sehnsucht, daher „Romantik“, nach mittelalterlicher Gemeinschaftlichkeit und Vertrautheit in den Lebensvollzügen der Menschen. Man kann diese Denkrichtung nun als verängstigte Reaktion von „Modernisierungsverlierern“ abtun – aber wie konnte sie dann von Johann Gottlieb Fichte bereits Jahrzehnte vor der Einsetzung der besagten Modernisierung angesprochen werden? Fichte hat bereits Ende des 18. Jahrhunderts erkannt, dass gelingende Rechtlichkeit, also der institutionalisierte Ausgleich von Interessen über Rechtsverfahren, unbedingt einer „sittlichen Voraussetzung“ bedarf, wie er es nannte. Diese kann man modern mit gemeinsamen Werten, einer gemeinsamen Identität sowie geteilten Grundeinstellungen zur Herkunft und Hinkunft unseres Gemeinwesens beschreiben.

Was genau kann denn ohne diesen Zusammenhalt und ohne Gemeinschaft in einer Gesellschaft passieren?

Wenn diese Faktoren gemeinschaftlicher Vergewisserung und Orientierung verblassen, kann das – wie schon erwähnt – zu gesellschaftlichen Friktionen führen, da nunmehr wiederholt bei vielen sozialen Kontakten immer wieder von Neuem die eigentlichen normativen Grundlagen, ja Bedingungen des zwischenmenschlichen Verkehrs ausgehandelt werden müssten. Ebenso geht das Vertrauen in die Mitbürgerschaft von modernen Gesellschaften zunehmend verloren, da man nicht mehr sicher wissen kann, welche Verhaltensweisen, Wertungen und Einstellungen mein Gegenüber auf der Straße, in der U-Bahn, in einem Supermarkt etc. prägen.

Kommen wir zu gemeinsamen Werten. Welche von ihnen sind für den Zusammenhalt in einer Gesellschaft unabdingbar?

Der zentrale Begriff für die Ermöglichung gelingender sozialer Beziehungen in modernen liberalen Gesellschaften sind gemeinsam erkannte und auch anerkannte Werte. Es erschließt sich für eine liberale Gesellschaftstheorie, dass nur eine Gesellschaft, die auf einem soliden gemeinsamen Wertfundament ruht, auch tatsächlich liberal verfasst sein kann. Werte sind sittliche Haltungen, die in einem hohen Ausmaß eine Selbstbindung (ethische Dimension), aber auch Selbstvergewisserung (hermeneutische Dimension) leisten und solcherart zu einem Grundvertrauen in der Erwartung der Handlungsoptionen des jeweiligen Gegenübers führen. Von welchen „Werten“ ist aber nunmehr die Rede? Geht es um kulturelle, religiöse oder moralische Werte? Der für eine gelingende Integrationspolitik in einem liberal-demokratisch verfassten Rechtsstaat relevante Wertbegriff ist der des „rechtskulturellen Wertes“. Diese Konzeption geht über den Begriff des „Verfassungspatriotismus“ (Jürgen Habermas) insofern hinaus, als er es unternimmt, jene – gleichsam transzendentalen – Bedingungen der Möglichkeit gelingender Verfassungsstaatlichkeit aufzuzeigen. Dabei ist von der geltenden österreichischen Bundesverfassungsrechtsordnung (zentrale Verfassungsnorm ist das B-VG 1920 idF 1929) auszugehen, die im Bereich der Grund- und Menschenrechte auf das Staatsgrundgesetz von 1867 zurückreicht, im Bereich des rechtskulturellen Menschenbildes gar zum ABGB (1812), dessen Paragraphen 16 und 17 klar das liberale Menschenbild dieser wegweisenden Zivilrechtskodifikation der Aufklärung zum Ausdruck bringen – basierend auf den Arbeiten von Franz von Zeiller und Carl Anton von Martini.

Mit anderen Worten: Ohne Rechtsstaat und Demokratie keine Gemeinschaft und kein Zusammenhalt?

Der berühmte, die geltende Bundesverfassung wesentlich prägende Staatsrechtslehrer Hans Kelsen hat selbst in seiner Demokratieschrift („Vom Wesen und Wert der Demokratie“, 1920) auf den ukrainisch-jüdischen Philosophen David Koigen (1879-1933) und sein Werk „Die Kultur der Demokratie“ (1912) verwiesen, der Demokratie im Spannungsfeld von „Freiheit“ und „Gleichheit“ liegend sieht. Es geht also auch Kelsen – der ein Vertreter des Marburger Neukantianismus war, was seine positivistische Methodik erklärt – darum, dass eine sehr formalistische bzw. prozeduralistische Verfassung letztlich auf metapositivistischen Haltungen beruht in der Absicht, liberal-demokratische Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Hierin unterscheidet sich der Ansatz Kelsens von dem Rudolf Smends (1882-1975), der mit seinem Hauptwerk „Verfassung und Verfassungsrecht“ (1928) eine wertbasierte Integrationstheorie staatlicher Verfasstheit formuliert hat.

Wobei Smends Hauptaussage war, dass eine Verfassung ein Ausdruck gesellschaftlicher Integration sei und nicht eine abstrakte normative Verfahrens- und Institutionenordnung.  

Das österreichische B-VG 1920 wurde allerdings von besagtem Hans Kelsen geprägt und weist daher keinen ausdrücklichen Wertbezug auf, anders als das deutsche Grundgesetz von 1949, das wesentlich von Rudolf Smend und seiner Schule beeinflusst wurde. Aber es werden in Art 44 (3) B-VG – bezeichnet als „Gesamtänderung“ – dennoch indirekt jene Grundsätze angesprochen und unter maximalen rechtlichen Bestandsschutz gestellt, die – so die einheitliche Verfassungsdogmatik – die Verfassungsordnung Österreichs wesentlich ausmachen: das liberale Prinzip, das rechtsstaatliche Prinzip, das demokratische Prinzip, das republikanische Prinzip, das föderale Prinzip und das gewaltentrennende Prinzip. Wenn diese Prinzipien durch eine legistische Maßnahme wie etwa den EU-Beitritt berührt werden, ist zusätzlich zur üblichen parlamentarischen Verfassungsmehrheit eine obligatorische Volksabstimmung vorgeschrieben.

Wir schweifen etwas ab ...

Für die Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist dieser Hinweis insofern relevant, als sich hier – für die österreichische Verfassungsordnung – jene Grundlagen gelingender liberal-demokratischer Rechtsstaatlichkeit entfalten, die von liberalen Demokratien zwar vorausgesetzt werden müssen, aber nicht selbst sichergestellt werden können – das sogenannte „Böckenförde-Paradoxon“.

Ein gutes Stichwort, um über Integration zu sprechen: Welche Folgen haben die Herausforderungen der Flüchtlingsintegration auf den Zusammenhalt in einer Gesellschaft?

Wenn man eine liberale Integrationspolitik verfolgt, ist das primäre Augenmerk auf jene Faktoren gesellschaftlichen Zusammenhalts zu legen, die Bedingungen gelingender demokratischer Rechtsstaatlichkeit darstellen. Wenn man etwa feststellt, dass für die österreichische Gesellschaft dank seines liberalen Menschenbildes Leistung ein zentrales Momentum ist, so muss man als Integrationspolitik solche Leistungserbringung einerseits fordern, aber die Leistungsmöglichkeit auch aktiv fördern. Wenn klar ist, dass der Rechtsstaat dem liberalen Menschenbild dient, so muss dies auch in der bürokratischen Praxis möglichst immer sichtbar sein, um damit das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen zu stärken. Wenn Demokratie die diesem Menschenbild entsprechende Verfahrensweise zur Gewinnung des politischen Willens darstellt, so muss dies auch mit entsprechenden Bildungsmaßnahmen verbunden sein. Denn Mitbestimmung muss aufgeklärt sein, sie bedeutet auch Mitverantwortung, und diese setzt entsprechende Bildung voraus. Das republikanische Prinzip bedeutet dabei nicht nur, dass das Staatsoberhaupt, also der Bundespräsident, gewählt wird und verantwortlich ist, sondern auch, dass das solidarische Gemeinwohl eine treibende Motivation politischer Interaktion darstellt. Um all diese Ziele institutionell absichern zu können, ist Gewaltentrennung notwendig, sei sie nun „vertikal“ (auch so kann man Föderalismus deuten) oder sei sie „horizontal“ – wie die Trennung von Legislative, Verwaltung und Gerichtsbarkeit.

Um etwas konkreter zu werden: Welche Ereignisse und Entwicklungen sind typische Beispiele dafür, den Zusammenhalt zu erschüttern?

Stehen diese Grundprinzipien des menschlichen Zusammenlebens für die Bevölkerung außer Streit, so kann man im gesellschaftlichen Miteinander jenes Grundvertrauen aufbauen, das die oben angesprochene Grundlage für das Gelingen dessen darstellt, was man gesellschaftlichen Zusammenhalt nennt. Wodurch können diese Grundlagen nun ausgedünnt werden? Einerseits durch ein mangelndes Bewusstsein der Bevölkerung hinsichtlich dieser Grundlagen und Grundprinzipien jenes friedlichen und stabilen Zusammenlebens, das Österreich in den letzten Jahrzehnten ausgezeichnet hat. Oftmals hat man den Eindruck, dass dieses Gelingen unseres Gemeinwesens als selbstverständlich angenommen bzw. als gegebener Naturzustand angesehen wird. Das ist aber nicht so – dieses friedliche Zusammenleben ist die Frucht einer entsprechenden kollektiven rechtskulturellen Anstrengung.

Und im Kontext von Migration und Integration?

Migration ist ein weiterer Faktor, da Zuwanderer – zumal aus „fernen“ Kulturräumen – all diese lokalen Voraussetzungen, Bedingungen, Traditionen und Wertungen, denen sich das Funktionieren des österreichischen Staats- und Gemeinwesens verdankt, nicht kennen können. Genauso wie eine liberale Bildungspolitik die Bedingungen der Möglichkeit eines freien und selbstverantworteten Zusammenlebens zwar durchaus kritisch reflektiert, aber dennoch wieder in Erinnerung rufen bzw. wachhalten muss, gilt für eine liberale Integrationspolitik, dass sie diese Bedingungen der Möglichkeit eines freien und selbstverantworteten Zusammenlebens – ebenfalls kritisch und diskursiv – bekannt machen und in der Folge ein – durchaus feierliches – Bekenntnis dazu abverlangen sollte.

Aus Ihren Worten höre ich im Wesentlichen einen zentralen Begriff heraus: Bildung.

In beiden Fällen erscheint als einziger gangbarer Weg zur Förderung und Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts der Weg einer massiven Bildungsoffensive in diesem Bereich als politische Option im Raum zu stehen. Dieser integrationspolitische Ansatz findet – das sei zum Abschluss erwähnt – auch in der Bundesverfassung seinen Rückhalt, wenn es in Art 14 (5a) B-VG heißt: „Demokratie, Humanität, Solidarität, Friede und Gerechtigkeit sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den Menschen sind Grundwerte der Schule, auf deren Grundlage sie der gesamten Bevölkerung – unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und finanziellem Hintergrund – unter steter Sicherung und Weiterentwicklung bestmöglicher Qualität ein höchstmögliches Bildungsniveau sichert. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrern ist Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen, damit sie zu gesunden, selbstbewussten, glücklichen, leistungsorientierten, pflichttreuen, musischen und kreativen Menschen werden, die befähigt sind, an den sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Verantwortung für sich selbst, Mitmenschen, Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen. Jeder Jugendliche soll seiner Entwicklung und seinem Bildungsweg entsprechend zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt werden, dem politischen, religiösen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Kultur- und Wirtschaftsleben Österreichs, Europas und der Welt teilzunehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.“

Wird das funktionieren, was meinen Sie?

Auf diesem soliden Wert- und Orientierungsfundament kann eine solcherart reflexiv gefestigte liberale Gesellschaft offen zu fremden Kulturen sein und deren „Andersheit“ als Bereicherung oder zumindest als befruchtende Differenz begreifen. Falls aber eine Gesellschaft dieses gefestigte Wert- und Orientierungsfundament nicht (mehr) aufweist, dann ist es sehr fraglich, wie lange sie noch als liberale Gesellschaft weltoffen und tolerant bleiben, ja inwieweit sie dann noch die Kraft zur notwendigen Integration aufbringen kann.

Christian Stadler ist Mitglied des Expertenrats für Integration beim BMEIA. Er ist Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Wien und Leiter der Forschungsgruppe polemologie.rechtsethik an der Landesverteidigungsakademie (in Kooperation mit der Universität Wien). Seine Forschungsschwerpunkte beinhalten unter anderem Politische Philosophie, Polemologie, Rechtsethik sowie Migrations- und Integrationsforschung (Rechtskulturwerte).

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