05 Gewalt gegen Frauen

„Frauen mit Migrationshintergrund sind aufgrund ihrer prekären sozialen Situation und teils frauenfeindlicher Traditionen besonders verwundbar.“

Interview mit Elisabeth Tichy-Fisslberger

Elisabeth Tichy-Fisslberger macht darauf aufmerksam, dass Frauen mit Migrationshintergrund aufgrund ihrer prekären sozialen Situation sowie aufgrund von frauenfeindlichen Traditionen besonders verwundbar sind. Präventive Arbeit und Sensibilisierung spielen bei der Bekämpfung eine wichtige Rolle, um Gefährdungssituationen zu erkennen und die Betroffenen an die richtigen Stellen weiterverweisen zu können. 

Welche Frauen sind Ihrer Erfahrung nach besonders gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden?

Das Außenministerium und die Vertretungsbehörden im Ausland unterstützen die Bemühungen anderer im Bereich des Schutzes von Frauen vor Gewalt tätiger Ressorts, wie des Justiz-, Innen- und Frauenministeriums, sowie den Jugendhilfeträger. Diese Unterstützung ist dann notwendig, wenn es sich um grenzüberschreitende Risiken handelt. Dabei zeigt sich, dass es sich bei den Opfern von Gewalttaten wie FGM, also „female genital mutilation“, Nötigungsdelikten wie Menschenhandel, aber auch von Kindesentziehungen oder Zurücklassung im Ausland meist um Frauen und junge Mädchen handelt. Das ist umso auffallender, als in anderen konsularischen Bereichen, etwa der Häftlingsbetreuung, überwiegend Männer als Täter betroffen sind. Tatsächlich liegt die Relation zwischen männlichen zu weiblichen Häftlingen österreichischer Staatsbürgerschaft im Ausland bei etwa sieben zu eins. Frauen mit Migrationshintergrund sind dabei aufgrund ihrer prekären sozialen Situation und aufgrund teils frauenfeindlicher Traditionen besonders verwundbar. In unseren zunehmend vernetzten, transnationalen und kulturell vielfältigen Gesellschaften sehen sich Behörden – insbesondere auch das Außenministerium – neuen Herausforderungen gegenüber. Stark zugenommen hat in den letzten Jahren etwa die Anzahl der Fälle, in denen das Außenministerium Frauen, die von Familienangehörigen im Ausland zwangsweise verheiratet werden sollten, Hilfe leistete. Hier ist die enge Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den ermittelnden Behörden und der Zivilgesellschaft, etwa den Frauenhäusern und Opferschutzeinrichtungen, besonders wichtig, um eine effiziente Präventionsarbeit und eine koordinierte, umfassende Nachbetreuung zu ermöglichen.

Welche konkreten Maßnahmen kann die Politik gegen Gewalt an Frauen ergreifen?

Die Annahme der Istanbul-Konvention des Europarats gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt ist ein Meilenstein im Sinne der Bewusstseinsbildung. Ein wichtiges Signal ist dabei auch die breite Unterstützung, die durch die Unterzeichnung durch 44 und Ratifikation durch 24 Staaten zum Ausdruck gebracht wird. Gerade in der derzeitigen, teilweise sehr emotionalen und polarisierten Debatte ist es aus meiner Sicht wichtig, diese Themen im Interesse der Betroffenen sachlich und mit Augenmaß zu diskutieren. Gleichzeitig haben wir die Aufgabe, sehr klar darauf hinzuweisen, dass Menschenrechte unabhängig von der Herkunft der Betroffenen universell gelten, sowie dass der Staat auch bereit ist, Opfer zu unterstützen, und nötigenfalls zu strafen, wenn Gesetze verletzt werden.

Was kann die Gesellschaft bzw. jeder einzelne gegen Gewalt an Frauen machen?

Jeder Fall von Verschleppung oder Zwangsheirat ist auch ein Fall der gescheiterten Prävention. Gerade bei der präventiven Arbeit ist jedoch die Sensibilisierung an den Schulen, in Spitälern oder auch an neuralgischen Transportknoten wie etwa an Flughäfen von größter Bedeutung. Um helfen zu können, müssen jene, die dazu bereit sind, auch wissen wie man Gefährdungssituationen erkennt und an wen Betroffene weiterverwiesen werden können.

Ist es immer noch ein Tabu, über Gewalt gegen Frauen zu sprechen?

Ich glaube, wir haben in Österreich in dieser Beziehung ein gutes Stück des Weges hinter uns gebracht, allerdings auch noch viele Herausforderungen vor uns. Insbesondere wenn es um Gewalt in Gruppen mit Migrationshintergrund geht, ist manchmal eine gewisse Scheu erkennbar, sich „in fremde Familienangelegenheiten einzumischen“. Durch die Aufklärungsarbeit und Vernetzung ist aber auch in dieser Beziehung eine Verbesserung erkennbar.

Gibt es in europäischen Ländern Ihrer Einschätzung nach genug niederschwellige Anlaufstellen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind?

Meiner Ansicht nach geht es oft weniger um die Anzahl der Anlaufstellen, als um die Stärkung von Betreuungskapazitäten und personellen Ressourcen bei den bestehenden Organisationen, sowie die Verbesserung der Koordination mit den einschlägig tätigen Behörden. In Österreich sind etwa im Bereich der Zwangsheirat zwei Organisationen, nämlich Orient Express in Wien und Divan in der Steiermark, aktiv. Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hat in den vergangenen Jahren den Aufbau von Kapazitäten bei beiden Organisationen finanziell unterstützt. Im FGM-Bereich hat die Stadt Wien eine eigene Arbeitsgruppe geschaffen. Organisationen wie FEM Süd bieten spezielle Beratung im medizinisch-gesundheitlichen Bereich an. Andere, wie die African Women’s Organisation, konzentrieren sich auf die Bewusstseinsbildung in der afrikanischen und arabischen Community. In zwei Wiener Spitälern bieten spezialisierte Einheiten rekonstruktive chirurgische Eingriffe und ein spezifisches Training für ärztliches Personal an.

Elisabeth Tichy-Fisslberger ist seit 2007 im BMEIA Leiterin der Sektion IV, die für Rechts- und Konsularangelegenheiten zuständig ist. Seit 2009 ist sie auch als Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels tätig und Vorsitzende der interministeriellen Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels. Hinzu kommen Lehraufträge an der Diplomatischen Akademie Wien sowie der Universität Wien. Zuvor war sie für das Außenministerium in London, Dublin und Brüssel tätig.

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