06 Parallelgesellschaften

„Geschlossene Gesellschaften weisen meist patriarchalische Machtstrukturen auf, es herrscht eine starke soziale Kontrolle.“

Interview mit Elham Manea

Elham Manea spricht bei Parallelgesellschaften von geschlossenen Gesellschaften. Bei diesen handelt es sich um religiöse oder ethnisch basierte Gruppen mit kollektiven Einstellungen, die sich bewusst von der Mehrheitsgesellschaft abgrenzen. Sie warnt davor, dass die Ausbreitung von geschlossenen Gesellschaften die soziale Kohäsion und somit das Fundament von demokratisch freiheitlichen Rechtsstaaten gefährdet.

Wie genau definieren Sie Parallelgesellschaften?

Ich spreche eher von „geschlossenen Gesellschaften“, das unterscheidet sie beispielsweise von den englischsprachigen „Expat Communities“. Geschlossene Gesellschaften weisen meist patriarchalische Machtstrukturen auf, es herrscht eine starke soziale Kontrolle und diejenigen, die sich der selbst auferlegten Ordnung nicht fügen, werden eingeschüchtert oder diszipliniert. Bei geschlossenen Gesellschaften handelt es sich um religiös oder ethnisch basierte Gruppen mit kollektiven Einstellungen, die sich kulturell oder sozial bewusst sowie möglicherweise räumlich von der Mehrheitsgesellschaft abgrenzen. Sie haben rigide Gruppenidentitäten, orientieren sich an anderen Normen und haben oft ein paralleles Rechtssystem eingeführt. Dabei müssen zwei Fälle unterschieden werden: Erstens de jure, das heißt ein staatlich tolerierter oder geförderter Rechtspluralismus, in dem die unterschiedliche rechtliche Stellung bestimmte gesellschaftliche Gruppierungen als besonders und anders kennzeichnet,  beispielsweise religiöse Minderheiten in islamischen Staaten, die Ureinwohner auf dem nordamerikanischen Kontinent oder gewisse Einwandergesellschaften in Großbritannien. Und zweitens de facto, wenn sich eine Gruppierung durch andere formale oder informelle Verhaltensregeln und Wertvorstellungen von der Mehrheitsgesellschaft abwendet.

Wo liegen die Probleme bzw. Gefahren von Parallelgesellschaften?

Die Ausbreitung von geschlossenen Gesellschaften gefährdet – im Verbund mit anderen Entwicklungen – die soziale Kohäsion, welche das eigentliche Fundament von demokratisch-freiheitlichen Rechts- und Wohlfahrtsstaaten bildet. Zugleich sind in geschlossenen Gesellschaften ihre schwächsten Mitglieder, zumeist Kinder und Frauen, am wenigsten vor Willkür und Misshandlungen geschützt.

Welchen Zusammenhang kann es zwischen Parallelgesellschaften und Radikalisierung geben? Oder anders gefragt: Begünstigen Parallelgesellschaften Radikalisierungen?

Im Allgemeinen ist es wohl eher umgekehrt: Radikalisierung fördert die Herausbildung von Parallelgesellschaften. Demgegenüber müssen geschlossene Gesellschaften nicht zwangsläufig zu einer Radikalisierung führen, wie sie heute thematisiert wird – also einer nach außen gerichteten Aggression. Charakteristisch sind aber die orthodoxen Verhaltensmuster im Inneren, die soziale Probleme verursachen oder verschärfen, vor allem in Bezug auf die Geschlechterfrage. Die islamistisch-motivierte Radikalisierung scheint ein beunruhigender Spezialfall zu sein. Denn geschlossene muslimische Gemeinschaften weisen heute höhere Radikalisierungsraten auf. So zeigt eine kürzlich veröffentlichte britische Studie, dass die Mehrzahl der englischen IS-Kämpfer ghettoähnlichen Vierteln entstammt. Dort können die islamistischen Prediger relativ ungestört ihre Ideologie und ihre Hassbotschaften verbreiten.

Welche Irrtümer bzw. Missverständnisse gibt es rund um Parallelgesellschaften?

Dass sie einfach eine kulturelle Bereicherung, aber völlig harmlos sind.

Können Parallelgesellschaften in einer multikulturellen Gesellschaft auch Vorteile haben?

Ich kann a priori keine erkennen. Diversität bzw. multikulturelle Mitglieder, die sich der Gesellschaft zugehörig fühlen und entsprechend verhalten, können ein Gewinn sein. Aber multikulturelle Gesellschaften mit geschlossenen Parallelstrukturen führen zu Segregation, Misstrauen und großen Spannungen und unterminieren den sozialen Zusammenhalt.

Wie sehr darf bzw. soll sich die Regierung grundsätzlich in Gesellschaften einmischen, etwa bei Pflichten für frisch Zugewanderte?

Letzthin habe ich ein Zeitungsinterview mit einem älteren Herrn gelesen, der in den 50er-Jahren im Zuge der Ereignisse in seiner Heimat Ungarn in die Schweiz eingewandert ist. Für ihn, wie im Übrigen auch für die hiesige Bevölkerung, war es absolut klar und selbstverständlich, dass er sich hier schnellstmöglich integriert, obwohl es etliche Hindernisse und Schwierigkeiten zu überwinden galt. Ich bin auch zugewandert und muss konstatieren, dass diese Selbstverständlichkeit heute bei einem Teil der Immigranten fehlt bzw. abhandengekommen ist. Darum soll der Staat die Integration aktiv einfordern, wenn es notwendig ist. In Kürze tritt in der Schweiz das vom Parlament revidierte Ausländergesetz in Kraft, auf dessen Basis die Kantone die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden können, die sich an vier gesetzlich festgehaltenen Kriterien orientiert: der Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Respektierung der Werte der Verfassung, der Sprachkompetenzen und der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.

Wie kommt es, dass amerikanische Großstädte stolz sind auf ihre Parallelgesellschaften, die sich „China Town“ oder „Little Italy“ nennen, und damit sogar werben? In Europa hingegen eine ganz andere Skepsis herrscht? Liegt es an den Communities in Europa? Liegt es am Islam?

In den USA ist das Bild uneinheitlich: „Little Italy“ ist bei Touristen beliebt, weil es sich doch tatsächlich um eine räumliche Konzentration von geschäftstüchtigen italienischstämmigen Familien, aber eindeutig kein Ghetto handelt. Im Fall von „China Town“ waren wiederholt auch problematische Aspekte ein Thema, Stichwort „Sweat Shops“. Mit den somalischen Ghettos in verschiedenen Städten oder der Satmarer-Gemeinde im Stadtteil Williamsburg in Brooklyn wird aber auch in den USA nicht geworben. In Europa ist ein Teil der Skepsis auf Versäumnisse der Mehrheitsgesellschaft zurückzuführen, doch auch hier gibt es kontextspezifische Unterschiede: Gastarbeiter wurden auf Zeit geholt und deren Integration wurde vernachlässigt. In anderen Fällen ist Klassendenken, Rassismus oder zumindest Gleichgültigkeit ein ernsthaftes Problem – allerdings findet eine noch unveröffentlichte Studie des Pariser „Centre national de la recherche scientifique“ keinen kausalen Zusammenhang zwischen Diskriminierung, Chancenungleichheit und Rassismus auf der einen Seite und der Identifizierung mit religiös-konservativen Weltbildern auf der anderen Seite. Im Rahmen meiner Forschung in Großbritannien konnte ich hingegen auch zeigen, dass der fundamentalistische Islam zu einer Segregation der muslimischen Gemeinden von der britischen Gesellschaft geführt hat.

Wie entstehen Parallelgesellschaften eigentlich? Welche soziologischen Faktoren spielen dabei eine Rolle?

Ich kenne vor allem die Situation in Großbritannien. Dort haben folgende Faktoren eine maßgebliche Rolle gespielt: Zum einen wurden zu viele staatliche Aufgaben an Nichtregierungsorganisationen abgegeben und damit wurde die Kontrolle darüber verloren. Zum anderen führten eine falsch verstandene Toleranz und eine Politik des Multikulturalismus zu weitreichenden Zugeständnissen in Bezug auf Gruppenrechte von Minderheiten. So haben islamistische Gruppen schon vor mehr als 40 Jahren Sonderrechte wie Halal-Essen, Verschleierung von Mädchen oder separate Gebetsräume für muslimische Schüler eingefordert und bekommen. Es ging einher mit einer wachsenden Zahl von Koranschulen an Moscheen, in denen ein fundamentalistischer Islam gepredigt wurde. Die Behörden reagierten damals so hilflos wie heute. Sie hatten nicht gelernt, zwischen islamischer Kultur und Religion und einer fundamentalistischen Islaminterpretation zu unterscheiden. Einige wollten sich wehren, trauten sich aber nicht. Sie fühlten sich alleingelassen von Vorgesetzten und Politikern, die sich von Islamisten beraten ließen, wenn es um „Bedürfnisse von Muslimen“ ging. Heute sind die Kernforderungen des Fundamentalismus in einigen muslimischen Gemeinschaften in Großbritannien faktisch Alltag.
Das geht so weit, dass jemand, der dagegen protestiert, dass eine Lehrerin oder Schülerin den Nikab trägt, als Feind des Islams angegriffen wird. Ganz allgemein ist es wichtig zu betonen, dass die in Westeuropa verbreitete Zurückhaltung, ja zuweilen Angst, die Integration und Respektierung hiesiger Werte, Normen und Konventionen einzufordern, das Entstehen geschlossener Gesellschaften begünstigt. Es gibt dann auch eine räumliche Komponente in Form von fehlender sozialer und ethnischer Durchmischung in städtischen Quartieren.

Wie soll die Regierung bzw. die Mehrheitsgesellschaft mit bestehenden Parallelgesellschaften umgehen?

Die wirtschaftliche Integration über die Beschäftigungsförderung vor allem bei Jugendlichen ist ein wesentlicher Faktor. Eine Arbeitsstelle ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit und Würde und schafft gesellschaftliche Anerkennung und Perspektiven. Hinzu kommt die erwähnte Durchmischung. Migranten und Flüchtlinge sollten bei ihrer Ankunft nicht konzentriert in urbanen Zentren wohnen, sondern möglichst räumlich verteilt untergebracht werden. Bezogen auf religiös-basierte geschlossene Gesellschaften sind folgende Punkte wesentlich: Minoritäten dürfen nicht auf ihre religiöse Identität reduziert werden. Die Migranten, die in den 1960er-Jahren nach Westeuropa gekommen sind, wurden nicht als Christen oder Katholiken bezeichnet, sondern nach ihrer Nationalität benannt. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum das nicht auch im Fall von Zugewanderten aus arabischen Staaten oder Afrika geschehen soll. In gleicher Weise gilt es, sie als Individuen wahrzunehmen und zu behandeln und nicht als Angehörige einer Gruppe – zum Beispiel Muslim. Wir müssen zudem daran festhalten, dass alle vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. Denn Sonderrechte für religiöse Minderheiten schützen diese nicht. Genau solche Forderungen werden aber zunehmend gestellt, namentlich von offensichtlich oder versteckt islamistischen Kreisen. Es muss deshalb sehr genau hingeschaut werden, von wem und in welchem Kontext Minderheitenanliegen vorgebracht werden. Ob es sich um individuelle Anliegen und oder um Gruppenrechte handelt und ob sie mit den hiesigen Grundwerten, den Menschenrechten und der Geschlechtergleichheit vollständig im Einklang sind oder eben nicht. Kurz: Parallelgesellschaften müssen sich dem vorherrschenden europäischen Konsens über die Beziehung zwischen Staat, Gesellschaft und Religion anpassen. Die Mehrheitsgesellschaften müssen ihrerseits die Bereitschaft aufbringen, ihre Migranten und Minderheiten nach dem Gleichheitsprinzip zu behandeln. Es ist daher wesentlich, dass der Staat demokratisch organisiert ist und dass er seinen Bürgern und Bürgerinnen ihre Grundrechte garantiert. Das heißt unter anderem, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte akzeptiert wird und die Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau gesetzliche Basis sind. Dieser Konsens muss für die gesamte Bevölkerung verbindlich sein. Mit anderen Worten: Es geht hier nicht um neu ausgehandelte Konzepte von Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit oder Gleichstellung von Mann und Frau. Solche Grundrechte sind die Errungenschaften von Westeuropa, sie bilden die gesetzliche Basis, sie sind und dürfen nicht infrage gestellt werden. Es muss von Anfang an klar sein, dass sie die Spielregeln für das Zusammenleben zwischen Mehrheit und Minderheit bilden. Demzufolge ist der Konsens über Säkularismus nicht verhandelbar.

Bei einem Widerspruch zwischen Menschenrechten und religiösen Anliegen haben die Menschenrechte stets Vorrang. Dabei ist ohne Belang, von welcher Religion wir sprechen.

Kann man Parallelgesellschaften rückgängig machen?

Es ist sehr schwierig, weil es bedeutet, soziokulturelle, wirtschaftliche und auch räumliche Strukturen zu ändern, und das lässt sich in einem Rechtsstaat nicht erzwingen. Umso wichtiger ist es, geschlossene Gesellschaften gar nicht erst entstehen zu lassen.

Welche historischen Beispiele für Parallelgesellschaften gibt es? Was kann man aus früheren Entwicklungen in diesem Bereich lernen und für aktuelle Migrationsbewegungen nutzen?

Das Konzept der Parallelgesellschaft wurde erstmals im Rahmen von Forschungen zum osmanischen Rechtspluralismus erwähnt. Im Osmanischen Reich herrschte auf der Basis des sogenannten Millet-Systems eine religiös definierte Rechtsordnung. In Großsyrien zum Beispiel waren anerkannte religiöse Minderheiten wie die Christen in relativ autonomen Körperschaften organisiert und mit verschiedenen Rechten ausgestattet. Sie unterstanden ihren jeweiligen religiösen Führern und konnten ihre Angelegenheiten selbst regeln, darunter zum Beispiel Heirat und Scheidung. Als Folge davon lebten die christlichen Syrer und andere Gruppen abgeschirmt in einer Parallelwelt, in der die religiöse Führung fast absolute Macht erlangte. Albert Hourani nannte sie „geschlossene Gemeinschaften“: „Each was a ‘world’, sufficient to its members and exacting their ultimate loyalty. The worlds touched but did not mingle with each other; each looked at the rest with suspicion, even hatred.” Zu den Problemen, die sich auf die heutige Diskussion zu Parallelgesellschaften übertragen lassen, zählt der Umstand, dass das Wissen der Regierung über die Millet-Körperschaften und das, was dort vor sich ging, so gut wie inexistent war, das System eine privilegienbasierte Ordnung förderte und vor allem mit dem Nationalstaatsgedanken und dem Konzept des auf Gleichheit beruhenden Bürgertums absolut unvereinbar war.

Trauen Sie sich, eine Prognose in diesem Bereich zu stellen? Wie werden sich Parallelgesellschaften künftig entwickeln, welche denkbaren Szenarien bzw. Dystopien gibt es?

Geschlossene Gesellschaften sind die Konsequenz von bestimmten Entwicklungen. Ich bin zutiefst beunruhigt, wie sich das Krebsgeschwür des Islamismus weltweit verbreitet und schleichend auch in Europa festsetzt und dabei mangels einer ernsthaften politischen Reaktion dem Rechtspopulismus Auftrieb gibt.

Elham Manea ist eine schweizerisch-jemenitische Politologin. Sie gehört zu den gefragtesten Expertinnen zum islamischen Fundamentalismus. Für ihr Buch „Women and Sharia Law“, das 2016 veröffentlicht wurde, untersuchte sie vier Jahre lang die britischen Scharia-Räte und ihre Auswirkungen in den muslimischen Gemeinden Englands. Derzeit lehrt sie vor allem an der Universität Zürich und berät internationale Organisationen sowie Regierungen.

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