Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Erwerbstätigenquote lag 2024 in Österreich bei 74,1 %. Männer waren mit 77,5 % häufiger erwerbstätig als Frauen (70,7 %). Personen ohne Migrationshintergrund wiesen mit 76,4 % eine höhere Erwerbstätigenquote auf als Personen mit Migrationshintergrund (69,0 %). Innerhalb der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zeigen sich deutliche Unterschiede nach Herkunft. Besonders niedrig ist die Erwerbstätigenquote bei Personen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak (44,1 %), wobei der Geschlechterunterschied hier besonders ausgeprägt ist.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 2025)
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Erwerbstätigen in Österreich nach Migrationshintergrund von 2015 bis 2025. Insgesamt ist die Zahl der Erwerbstätigen in diesem Zeitraum von 4,15 Millionen auf 4,50 Millionen gestiegen. Während die Zahl der Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund von 3,30 auf 3,17 Millionen fiel, nahm die Erwerbstätigkeit von Personen mit Migrationshintergrund deutlich zu. Diese stieg von 0,85 Millionen im Jahr 2015 auf 1,33 Millionen im Jahr 2025.
ÖIF-Factsheet „Flüchtlinge und Schutzberechtigte in Arbeit"
Aktuellste Zahlen und Statistiken zur Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten sowie aktuelle Daten zum Bezug von Sozialleistungen - kostenlos downloadbar in der ÖIF-Mediathek.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 2025)
Die Branchenverteilung der Erwerbstätigen unterscheidet sich 2025 nach Migrationshintergrund. In der Sachgütererzeugung sind die Anteile nahezu gleich (15,0 % ohne gegenüber 14,4 % mit Migrationshintergrund). Personen mit Migrationshintergrund sind häufiger im Handel (14,8 % vs. 13,0 %), im Bauwesen (9,0 % vs. 7,4 %), in der Beherbergung und Gastronomie (10,1 % vs. 3,9 %), im Verkehrswesen (6,6 % vs. 4,1 %) sowie in den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (6,3 % vs. 2,6 %) tätig. Erwerbstätige ohne Migrationshintergrund sind hingegen stärker im Gesundheits- und Sozialwesen vertreten (12,0 % vs. 10,1 %) sowie in Erziehung und Unterricht (7,8 % vs. 5,9 %).
Wieviele In- und Ausländer/innen sind 2026 arbeitslos oder in Schulung?
Arbeitslose In- und Ausländer/innen
Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS) (Stand: 07/2026)
Im Juli 2026 waren insgesamt 364.202 Personen arbeitslos gemeldet oder in Schulung. Davon entfielen 216.804 auf Inländer/innen und 147.398 auf Ausländer/innen. Somit stellen Inländer/innen die größere Gruppe der Arbeitslosen, während Ausländer/innen einen Anteil von etwa 40,5% ausmachen.
ÖIF-Integrationsbefragung zur Erwerbsintegration in Österreich
Mehr Zahlen, Daten und Fakten zu Integration finden Sie in der ÖIF-Integrationsbefragung Spracherwerb und Erwerbsintegration in Österreich - kostenlos downloadbar in der ÖIF-Mediathek.
Wie verteilen sich 2026 arbeitslose Ausländer/innen nach Bundesland?
Arbeitslose und in Schulung befindliche Ausländer/innen nach Bundesland
Quelle: AMS (Stand: 07/2026)
Im Juli 2026 waren in Österreich insgesamt 147.398 Ausländer/innen als arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Den größten Anteil weist Wien mit 79.363 Personen auf. Dahinter folgen Oberösterreich mit 16.456, die Steiermark mit 15.129 und Niederösterreich mit 14.254 gemeldeten Personen. In Tirol waren es 5.582, in Salzburg 5.067, in Vorarlberg 4.885 und in Kärnten 4.380. Das Burgenland verzeichnete 2.282 arbeitslos gemeldete Ausländer/innen.
Woher kommen arbeitslose Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte?
Arbeitslose Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte nach Staatsangehörigkeit
Quelle: AMS (Stand: 07/2026)
Im Juli 2026 waren in Österreich 35.172 Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos gemeldet oder in Schulung. Davon entfiel der größte Anteil auf Personen aus Syrien (17.713), gefolgt von Afghanistan (7.436). Dahinter lagen Russland (2.113) sowie Somalia (2.035). 1.677 Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte aus dem Iran sind arbeitslos gemeldet oder befinden sich in einer Schulung, ebenso 1.339 aus dem Irak. 973 waren staatenlos.
Wie viele arbeitslose Personen gibt es nach Schutzstatus?
Arbeitslose und in Schulung befindliche Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene nach Schutzstatus
Quelle: AMS (Stand: 07/2026)
Im Juli 2026 bildeten Flüchtlinge mit 28.560 Personen die größte Gruppe unter den in Österreich arbeitslos gemeldeten oder in Schulung befindlichen Menschen mit Schutzstatus. Es folgten 8.291 ukrainische Vertriebene sowie 6.612 subsidiär Schutzberechtigte.
Quelle: AMS (Stand: 07/2026)
Im Juli 2026 waren in Österreich von den arbeitslos gemeldet oder in Schulung befindlichen Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigten 13.896 Frauen und 21.276 Männer. Der größte Anteil entfiel auf Wien (10.054 Frauen, 15.248 Männern), während die Zahlen in den übrigen Bundesländern deutlich niedriger lagen. Vergleichsweise hohe Werte verzeichnet die Steiermark (945 Frauen, 1.443 Männer), während die niedrigsten Werte im Burgenland (66 Frauen, 106 Männer) lagen.
ÖIF-Statistikbroschüre 2025
Mehr Zahlen, Daten und Fakten zu Integration finden Sie im Statistischen Jahrbuch „Migration & Integration" 2025 - kostenlos downloadbar in der ÖIF-Mediathek.
ÖIF-Forschungsbericht
Erwerbsverläufe von Migrantinnen und Migranten V (2026)
Im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) analysierten Migrations- und Bevölkerungsforscher Univ.-Prof. Dr. Rainer Münz und Synthesis Forschung die Erwerbsverläufe von Flüchtlingen, Drittstaatsangehörigen und EU-Bürger/innen in Österreich. Grundlage der Studie ist eine Panelanalyse auf Basis von Daten des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, des Arbeitsmarktservice (AMS) sowie von Statistik Austria.
ÖIF- Forschungsbericht
Mehr Zahlen, Daten und Fakten zu den Erwerbsverläufen finden Sie im Forschungsbericht: Erwerbsverläufe von Migrantinnen und Migranten V - kostenlos downloadbar in der ÖIF-Mediathek.
Wie rasch werden Flüchtlinge in Österreich erwerbstätig?
Erwerbsquote der im Jahr 2015/2016 Zugewanderten, jeweils x Jahre nachher
Quelle: ÖIF-Forschungsbericht: Erwerbsverläufe von Migrantinnen und Migranten V (2026)
Das Liniendiagramm zeigt die Beschäftigungsentwicklung von Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan, die 2015/16 nach Österreich kamen. Von den Männern, die geblieben sind, war nach fünf Jahren etwas mehr als die Hälfte mindestens 90 Tage pro Jahr beschäftigt, nach sieben Jahren 76 %. Bei den Frauen verlief die Integration deutlich langsamer: Nach fünf Jahren waren 18 % erwerbsintegriert, nach acht bzw. neun Jahren rund 40 %. Im Herkunftsvergleich zeigt sich: Syrische Männer integrierten sich anfangs schneller in den Arbeitsmarkt als afghanische Männer (nach drei Jahren 40 % gegenüber 22 %). Bei den Frauen war es umgekehrt, allerdings auf niedrigerem Niveau: Afghanische Frauen integrierten sich schneller als syrische Frauen, besonders ab dem fünften Jahr. Als erwerbsintegriert gelten laut Bericht Personen, die im jeweiligen Jahr mindestens 90 Tage selbstständig oder unselbstständig beschäftigt sind.
Quelle: ÖIF-Forschungsbericht: Erwerbsverläufe von Migrantinnen und Migranten V (2026)
Das Balkendiagramm zeigt, dass regionale Mobilität bei der Erwerbsintegration von Flüchtlingen (Zuzugsjahre 2015/16) eine wichtige Rolle spielt. Personen ohne Wohnortwechsel weisen insbesondere in Wien geringere Erwerbsquoten auf (55,5 %), während sie in ländlichen Regionen höher liegen (85,4 %). Generell ist ein Ortswechsel mit besseren Integrationschancen verbunden. Besonders hohe Erwerbsquoten zeigen sich bei Wechseln in regionale Zentren oder ländliche Räume (bis zu 85,6 %). Zuzüge nach Wien gehen hingegen mit vergleichsweise niedrigeren Erwerbsquoten (rund 57–61 %) einher.
Wohin ziehen Flüchtlinge im Laufe der Jahre in Österreich?
Mobilitätsverhalten von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten in Österreich
Quelle: ÖIF-Forschungsbericht: Erwerbsverläufe von Migrantinnen und Migranten V (2026)
Hinweis: Personen, die 2015/16 als Asylsuchende nach Österreich kamen, wurden anfangs mehrheitlich in Sammelunterkünften untergebracht. Der Erstwohnsitz war somit selten frei gewählt.
Das Diagramm zeigt die regionale Mobilität von Flüchtlingen, die 2015/2016 nach Österreich kamen und im Jahr 2024 noch in Österreich waren. Von den 83.360 Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, die 2015/2016 nach Österreich kamen und Asyl beantragten, waren 2024 noch 43.773 Personen in Österreich. Viele blieben in ihrer ursprünglichen Zuzugsregion, vor allem im urbanen Raum (9.395 Personen) und in Wien (8.878 Personen). Gleichzeitig siedelten viele in städtische Gebiete über: Nach Wien zogen viele Menschen aus dem urbanen Raum (5.153), aus regionalen Gebieten (3.057) und aus ländlichen Räumen (4.366). Auch der urbane Raum außerhalb Wiens wuchs vor allem durch Zuzüge aus ländlichen (3.895) und regionalen Gebieten (2.935) Gebieten. In regionale und ländliche Räume zogen dagegen deutlich weniger Menschen. Insgesamt zeigt sich damit eine anhaltende Konzentration in urbanen Zentren. Die Einteilung der Regionen orientiert sich an der “Urban-Rural-Typologie” der Statistik Austria.
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Antragsteller/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Familiennachzug | Nahe Familienangehörige von Flüchtlingen – und unter engeren Voraussetzungen auch von subsidiär Schutzberechtigten – können nach Österreich nachziehen. |
| Flüchtling | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“. |
| Nachgeborene | Kinder von Antragsteller/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtigte/r | Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird weswegen ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wird. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







