Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Wie entwickelt sich die Zahl der Ukrainer/innen in Österreich?
Ukrainer/innen in Österreich im Zeitverlauf, Stand: 01.01.2026
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2026)
Die Zahl der in Österreich lebenden Ukrainer/innen steigt zwischen 1.1.2022 und 1.1.2026 stark an. Besonders deutlich ist der Zuwachs im Jahr 2023, als sich die Bevölkerungszahl von rund 12.700 auf über 79.600 Personen vervielfacht. In den Folgejahren verlangsamt sich das Wachstum, bleibt jedoch positiv, sodass 2026 rund 94.000 Ukrainer/innen in Österreich leben.
Wie viele Ukrainer/innen leben in Österreich?
Ukrainer/innen in Österreich, Stand: 01.01.2026
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2026)
Die meisten Ukrainer/innen lebten am 1.1.2026 in Wien (42.562), gefolgt von Niederösterreich (14.555), der Steiermark (10.721) und Oberösterreich (9.531). Deutlich weniger Personen waren in den westlichen Bundesländern gemeldet, etwa in Vorarlberg (2.991) oder Kärnten (3.332). Damit konzentriert sich der Großteil der Ukrainer/innen auf Wien und die großen Flächenbundesländer
Wie ist die Geschlechterverteilung von Ukrainer/innen in Österreich?
Ukrainer/innen in Österreich nach Geschlecht, Stand: 01.01.2026
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2026)
Per 1.1.2026 lebten 57.288 Ukrainerinnen und 36.742 Ukrainer in Österreich. Damit stellen Frauen einen deutlich größeren Anteil der aus der Ukraine stammenden Bevölkerung dar.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2026)
Per 1.1.2026 lebten insgesamt 94.030 Ukrainer/innen in Österreich. Davon waren 16.209 Personen jünger als 15 Jahre und 5.823 Personen zwischen 15 und 17 Jahre alt. Weitere 15.032 Personen gehörten zur Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen, 28.741 Personen waren zwischen 25 und 44 Jahre alt und 16.888 Personen zwischen 45 und 59 Jahre. 8.978 Personen gehörten zur Altersgruppe der 60- bis 74-Jährigen, während 2.359 Personen 75 Jahre oder älter waren.
ÖIF-Factsheet "Ukraine"
Mehr Zahlen, Daten und Fakten zur Integration von Ukrainer/innen in Österreich finden Sie im ÖIF-"Factsheet zur ukrainischen Bevölkerung in Österreich” - kostenlos downloadbar in der ÖIF-Mediathek.
Wie entwickelt sich die Zahl der Ukrainer/innen in der Grundversorgung in Österreich?
Ukrainer/innen in Österreich in Grundversorgung im Zeitverlauf
Quelle: BMI (Stand: 06/2026)
Die Zahl der Ukrainer/innen in der Grundversorgung stieg im Frühjahr 2022 rasch an und erreichte im Mitte 2022 mit knapp 57.600 Personen ihren Höchststand. Danach blieb sie zunächst auf einem hohen Niveau, bevor ab Mitte 2023 ein kontinuierlicher Rückgang einsetzte. Seitdem nimmt die Zahl Monat für Monat leicht ab und lag im Juni 2026 bei 26.914.
Weitere Zahlen zu ukrainischen Vertriebenen sind in den anderen thematisch relevanten Kategorien der Integrationsdaten enthalten.
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Antragsteller/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Familiennachzug | Nahe Familienangehörige von Flüchtlingen – und unter engeren Voraussetzungen auch von subsidiär Schutzberechtigten – können nach Österreich nachziehen. |
| Flüchtling | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“. |
| Nachgeborene | Kinder von Antragsteller/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtigte/r | Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird weswegen ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wird. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







