Integrationsdaten Zahlen zum Asylwesen
Integrationsdaten Zahlen zur Bevölkerung
Integrationsdaten Zahlen zum Arbeitsmarkt
Integrationsdaten Zahlen zur Rot-Weiß-Rot-Karte
Integrationsdaten Zahlen zu Ukraine
Integrationsdaten Zahlen zum Familiennachzug
Integrationsdaten Zahlen zu EU-Ländern
Integrationsdaten Frauen im Fokus

Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!

Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.

Mit untenstehenden Reitern können Sie gezielt aus folgenden Themenblöcke auswählen:

Wie entwickeln sich die Asylanträge in Europa?

Asylanträge in ausgewählten europäischen Ländern im Zeitverlauf

Quelle: Eurostat - vorläufige Jahreszahlen (Stand: 12/2025)

Zwischen 2021 und 2025 (vorläufige Jahreszahlen) veränderten sich die Asylantragszahlen in Europa deutlich. In Deutschland stieg die Zahl der Anträge von 187.644 im Jahr 2021 auf 351.510 im Jahr 2023 an. In den Folgejahren gingen die Antragszahlen jedoch sukzessive zurück und erreichten 2025 einen Stand von 168.375. Auch Frankreich verzeichnete zunächst einen Anstieg der Asylanträge – von 126.486 im Jahr 2021 auf 166.880 im Jahr 2023. Anschließend sanken die Zahlen ebenfalls und lagen im Jahr 2025 bei 151.560 Anträgen. 2024 erreichten die Asylanträge in Spanien mit 167.625 einen Höhepunkt ehe sie 2025 auf 133.820 (exklusive Dezember) absanken. Auch in Italien erreichten die Asylanträge 2024 mit 158.610 ihren Höhepunkt und sanken dann 2025 auf 133.345 ab. Österreich wies deutliche Schwankungen auf: Nach einem Anstieg von 43.704 Asylanträgen im Jahr 2021 auf 112.240 im Jahr 2022 gingen die Zahlen wieder zurück – auf 24.920 im Jahr 2024 und 16.240 im Jahr 2025. 

Welche EU-Mitgliedstaaten verzeichnen die meisten Asylanträge?

Top EU-Mitgliedsstaaten Asylanträge pro 100.000 Einwohner/innen

Quelle: BMI (Stand: 2025)

2025 wurden in Griechenland mit 594 Asylanträgen pro 100.000 Einwohner/innen die höchsten Pro-Kopf-Zahlen innerhalb der EU verzeichnet. Zypern folgte mit 469 Anträgen pro 100.000 Einwohner/innen. Spanien lag mit 293 Anträgen an dritter Stelle, gefolgt von Belgien mit 290 und Luxemburg mit 271. In Irland entfielen 242 Anträge auf 100.000 Einwohner/innen, in Italien 226, in Frankreich 220 und in Deutschland 202. Slowenien lag mit 196 Anträgen pro 100.000 Einwohner/innen auf Platz zehn der EU-Mitgliedsstaaten. Österreich erreichte im gleichen Zeitraum 181 Anträge pro 100.000 Einwohner/innen. 

Wie viele Flüchtlinge stehen in Europa unter UNHCR-Mandat?

Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat in Europa

Quelle: UNHCR (Stand: 2025, aktuellste verfügbare Daten)

Im Jahr 2025 lebten in Europa die meisten Flüchtlinge unter dem Mandat des UNHCR in Deutschland. Mit 2.655.191 Personen nahm Deutschland den größten Anteil auf. Es folgte Polen mit 990.469 und Frankreich mit 788.419 Schutzsuchenden. Im Vereinigten Königreich waren 581.072 Personen unter UNHCR-Mandat registriert, in Spanien 511.079 und in Tschechien 395.559. Österreich zählte 286.651, die Niederlande 283.935 und die Schweiz 208.287 Flüchtlinge. In Rumänien waren 206.671 Personen gemeldet. Damit entfiel der größte Teil der in Europa vom UNHCR betreuten Flüchtlinge auf Deutschland und Polen, gefolgt von Frankreich und dem Vereinigten Königreich.

Weitere Integrationsdaten

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Begriffsdefinitionen

BegriffDefinition
Antragsteller/in
 
Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie anerkannte Flüchtlinge.
Drittstaatsangehörige/r 
 
Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind
Erwerbstätigenquote Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. 
FamiliennachzugNahe Familienangehörige von Flüchtlingen – und unter engeren Voraussetzungen auch von subsidiär Schutzberechtigten – können nach Österreich nachziehen.
FlüchtlingPersonen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt.
GrundversorgungStaatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung.
Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. 
Migrationshintergrund Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“.
Nachgeborene Kinder von Antragsteller/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. 
Subsidiär Schutzberechtigte/r Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird weswegen ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wird. 
Unbegleitete Minderjährige (UMF) Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft.  
Vertriebene/rPerson, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. 
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