Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Quelle: Statistik Austria
Im Jahr 2025 hatten 28,2 % der österreichischen Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Davon gehören 21,0 % zur ersten Generation, das heißt, sie sind selbst nach Österreich zugewandert. 7,2 % zählen zur zweiten Generation, also in Österreich geborene Personen mit im Ausland geborenen Eltern.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2026)
Vom 1.1.2011 bis zum 1.1.2026 geht die Zahl der österreichischen Staatsangehörigen leicht zurück (von 7,46 auf 7,33 Millionen). Im Gegensatz dazu steigt die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen stark an – von rund 913.000 auf über 1,88 Millionen. Besonders zwischen 2014 und 2016 ist ein deutlicher Zuwachs erkennbar, wodurch der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung spürbar zunimmt.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2026)
Die größte Gruppe der ausländischen Bevölkerung in Österreich stammt am 1.1.2026 aus Deutschland mit rund 242.300 Personen. Auf den nächsten Plätzen folgen Rumänien (ca. 157.700), die Türkei (ca. 123.400) sowie Serbien (ca. 122.500). Auch Länder wie Ungarn und Kroatien sind stark vertreten. Unter den Top 10 finden sich zudem Länder außerhalb Europas, etwa Syrien mit etwa 113.700 Personen. Mit rund 94.000 Personen zählt auch die Ukraine zu den größten ausländischen Bevölkerungsgruppen in Österreich.
Wie entwickeln sich Zu- und Wegzüge sowie der Wanderungssaldo?
Entwicklung der Zu- und Wegzüge sowie des Wanderungssaldos im Zeitverlauf
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2025)
Zwischen 2010 und 2025 liegen die Zuzüge aus dem Ausland durchgehend über den Wegzügen, wodurch das Wanderungssaldo stets positiv ist. Mit steigenden Zuzügen erhöht sich der Saldo von rund 21.000 Personen im Jahr 2010 auf etwa 113.000 im Jahr 2015, während die Wegzüge vergleichsweise stabil bleiben. In den Folgejahren gehen die Zuzüge zurück, was den Saldo bis 2018 auf rund 35.000 sinken lässt, bevor er sich bei etwa 40.000 bis 50.000 stabilisiert. 2022 führt ein sprunghafter Anstieg der Zuwanderung auf über 260.000 Personen zu einem neuen Höchstwert des Wanderungssaldos von knapp 137.000. Danach nimmt der Saldo wieder ab und liegt 2024 bei rund 50.000 Personen. 2025 sank der Saldo auf ca. 30.700 Personen.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2025)
Im Jahr 2025 wies die Ukraine mit einem positiven Wanderungssaldo von rund 6.500 Personen den höchsten Wert auf. Knapp dahinter folgte Deutschland mit etwa 6.400 Personen. An dritter Stelle lag Ungarn mit rund 2.700 Personen. Weitere bedeutende positive Wanderungssalden entfielen auf China mit etwa 1.500 Personen sowie auf Afghanistan, Indien, Iran und Italien mit jeweils rund 1.000 bis 1.200 Personen.
ÖIF-Statistikbroschüre 2025
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Wie entwickeln sich Einbürgerungen in Österreich?
Einbürgerungen im Zeitverlauf
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2025)
Zwischen 2010 und 2019 stieg die Zahl der Einbürgerungen kontinuierlich von 6.190 auf 10.606. 2020 kam es zu einem Rückgang auf 8.996, bevor die Zahlen ab 2021 sprunghaft anstiegen: 16.171 (2021), 20.606 (2022), 19.939 (2023) und 21.891 (2024). 2025 erreichten die Einbürgerungen mit 25.095 einen neuen Höchstwert.
Quelle: Statistik Austria
Im Jahr 2025 entfielen die meisten Einbürgerungen auf Israel mit rund 5.000 Personen. Dahinter folgen Syrien (3.200) sowie die USA (2.900). Ebenfalls stark vertreten sind die Türkei (1.600) und Afghanistan (1.300). Weitere größere Gruppen stammen aus dem Vereinigten Königreich, Bosnien und Herzegowina, dem Iran, Serbien und der Russischen Föderation, mit jeweils rund 620 bis 930 Einbürgerungen.
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Antragsteller/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Familiennachzug | Nahe Familienangehörige von Flüchtlingen – und unter engeren Voraussetzungen auch von subsidiär Schutzberechtigten – können nach Österreich nachziehen. |
| Flüchtling | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“. |
| Nachgeborene | Kinder von Antragsteller/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtigte/r | Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird weswegen ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wird. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







